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  • #16
    ähhh
    ist nicht erst ab 1000 l gefahrgut kennzeichnungspflichtig?

    so hatte ich es glaub ich mal beim adr gelernt

    und ein ibc mit 950 liter müßte die 98% klausel an füllmenge auch erreichen.

    was sich manche hier wegen 10 km einkacken...
    ich würd die fahrt ohne bedenken machen...

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    • #17
      Mit den "modernen" Methoden der Ladungssicherung und ADR biste bei nichteinhalten mindestens immer im 3 stelligen Bereich wenn du erwischt wirst.
      Es gibt Leute,die mit einen geistigen Horizont gesegnet sind, der so beschränkt ist, das sie das Standpunkt nennen.

      Ich lästere nicht ! Ich beobachte, analysiere und bewerte !!

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      • #18
        Zitat von casper Beitrag anzeigen
        ähhh
        ist nicht erst ab 1000 l gefahrgut kennzeichnungspflichtig?

        so hatte ich es glaub ich mal beim adr gelernt

        und ein ibc mit 950 liter müßte die 98% klausel an füllmenge auch erreichen.

        was sich manche hier wegen 10 km einkacken...
        ich würd die fahrt ohne bedenken machen...
        Aber nen ADR-Schein brauchste trotzdem.
        Alles was nicht unmittelbar zum Tode führt, härtet ab !
        Ausser Katzenkacke :angst:

        WWW.NORTHTRAIN.COM

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        • #19
          Zitat von Unicorn Beitrag anzeigen
          Aber nen ADR-Schein brauchste trotzdem.
          Und wer hat den nicht?
          Gruß engl

          Kluge Menschen sind voller Zweifel.
          Glaube ich.....

          Kommentar


          • #20
            Zitat von casper Beitrag anzeigen
            ist nicht erst ab 1000 l gefahrgut kennzeichnungspflichtig?
            Nicht Litern, sondern Punkte! Ab 1000 Punkte muß die Tafel raus. Die Punkte errechnen sich aus Menge, Gefahrenklasse und Verpackungsgruppe.
            Grüsse,
            Tom

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            • #21
              man könnte , ohne über Freimengen mutmaßen zu müssen, auch z.B. hier nachgucken:




              32
              Transporte, die von
              Privatpersonen
              durchgeführt werden
              Transporte, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sind
              von den ADR-Vorschriften freigestellt, wenn die gefährlichen
              Güter einzelhandelsgerecht verpackt und zum persönlichen oder
              privaten Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind;
              vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter
              normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts
              verhindern.
              Wenn diese Güter jedoch entzündbare flüssige Stoffe sind, die in
              wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder
              für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 l je
              Behälter und 240 l je Beförderungseinheit
              nicht überschreiten. 
              Unterabschnitt 1.1.3.1 ADR, Freistellungen in Zusammenhang
              mit der Art der Beförderungsdurchführung.
              Gruß engl

              Kluge Menschen sind voller Zweifel.
              Glaube ich.....

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              • #22
                Zitat von Robbe Beitrag anzeigen
                Nimm nen Trecker mit anhänger,... is nich so auffällig :))

                Wenn die dich erwischen haste aufjedenfall kacke am stiel:holy:
                wenn der Trecker bbH<25kmh hat, -> keine GGVS/ADR!
                Gruß engl

                Kluge Menschen sind voller Zweifel.
                Glaube ich.....

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                • #23
                  Danke Leute,

                  Bin kein Risiko eingegangen. Habe liefern lassen.

                  Gruß Ande

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