Also die Gestzliche Seite sieht vollgendes vor: "Das Fahren ohne Kennzeichen zieht im Übrigen ein Bußgeld von 60 Euro nach sich, Punkte fallen jedoch hierfür nicht an." !
Dies gilt natürlich nur wenn das Fahrzeug angemeldet und versichert ist und nur ohne Nummernschild bewegt wird!
Das ganze gibts natürlich auch schön in Pragraphensprache.....
Mehr steht dazu nicht im Gesetzestext. Es gibt meines Erachtens nach auch kein vorsätzliches Handeln bei dieser Sache, da hier keine Fallunterscheidung vorgenommen wird und sich nur auf die Tatsache bezogen wird!
Desweiteren muss einem in Deutschland die Schuld nachgewiesen werden!
Unabhängig in welchem Rechtsraum die Anklage vorliegt! Man ist prinzipiell unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurde!
Also solange man dir und deinem Freund nicht eindeutig nachweisen kann das ihr das wart, würde ich da die Füße still halten.
Ich würde die Aussage verweigern und mir die Beweise zeigen lassen! Dann kannst du immer noch abwägen!
Wenn du beim ADAC bist, besteht auch die Möglichkeit, dich kostenlos von einem Anwalt beraten zu lassen!
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