Enduro ohne kennzeichen

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  • #61
    Hab mich selber auch schon sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt!

    Also die Gestzliche Seite sieht vollgendes vor: "Das Fahren ohne Kennzeichen zieht im Übrigen ein Bußgeld von 60 Euro nach sich, Punkte fallen jedoch hierfür nicht an." !
    Dies gilt natürlich nur wenn das Fahrzeug angemeldet und versichert ist und nur ohne Nummernschild bewegt wird!
    Das ganze gibts natürlich auch schön in Pragraphensprache.....
    Mehr steht dazu nicht im Gesetzestext. Es gibt meines Erachtens nach auch kein vorsätzliches Handeln bei dieser Sache, da hier keine Fallunterscheidung vorgenommen wird und sich nur auf die Tatsache bezogen wird!

    Desweiteren muss einem in Deutschland die Schuld nachgewiesen werden!
    Unabhängig in welchem Rechtsraum die Anklage vorliegt! Man ist prinzipiell unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurde!
    Also solange man dir und deinem Freund nicht eindeutig nachweisen kann das ihr das wart, würde ich da die Füße still halten.

    Ich würde die Aussage verweigern und mir die Beweise zeigen lassen! Dann kannst du immer noch abwägen!
    Wenn du beim ADAC bist, besteht auch die Möglichkeit, dich kostenlos von einem Anwalt beraten zu lassen!
    :psy: Wieso Laufen? Mein Motorrad hat doch 2 gesunde Reifen! :psy:

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    • #62
      Das was der Hölschi da geschrieben hat, brauchst du denen nicht erzählen.
      Die lesen mit und drucken sich das einfach aus... :Auge2:
      Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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      • #63
        garnicht so viel erzählen !
        dein mopped ist angemeldet und versichert. hat natürlich ein Nummernschild verbaut und fertich ist der Lack !

        und wer will Dir denn überhaupt unterstellen das Du derjenige warst ?

        wer viel redet - redet viel Mist

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        • #64
          Richtig, einfach nichts dazu sagen. Denn du musst dich nicht selber belasten und die dir nachweisen was du angeblich gemacht hast. Wenn sie fragen ob du ein Entsprechendes Fahrzeug besitzt, dann kannst du dehnen ja die Zulassung zeigen. Aber wie gesagt, nichts sagen, denn der Spruch mit alles was sie sagen ... ist nun mal Tatsache.
          Unbekannt bekannt

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          • #65
            Wobei ich gerade am überlegen bin ob man bei so einer Vorladung überhaupt erscheinen muss :kratz:.
            Unbekannt bekannt

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            • #66
              Ich dachte immer so was läuft schriftlich

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              • #67
                Man muss nur zu einer Richterlichen Vorladung erscheinen. Polizeiliche Vorladungen können ignoriert werden.

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                • #68
                  Wenn Du eine Rechtsschutz hast das Schreiben beim Anwalt angeben und die Einstellung des Verfahrens abwarten. Anderenfalls keine Angaben zur Sache und darauf hinweisen, dass Du dein zugelassenes Fahrzeug selbstverständlich nur mit Nummernschild bewegst. Alles andere müssen sie dir nachweisen, was meiner Einschätzung nach schwer fallen wird...

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                  • #69
                    Ich würde gernerell nicht auf Vorladungen der Polizei gehen. Wenn du dort hingehst stelle die oft gemeine Fragen und versuchen dir das Wort im Mund umzudrehen und man muss sehr aufpassen nicht das Falsche zu sagen.
                    Du kannst deine Aussage auch Schriftlich einreichen und genau das solltest du tun, am besten mit Anwalt und Akteneinsicht... Als beschuldigter darfst du auch Lügen!!
                    Oder du machst garnichts und wartest auf die Einstellung der Verfahrens oder den Gerichtstermin.

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                    • #70
                      Sagst Du ja bleibst Du da,sagst Du nein gehst Du heim!

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                      • #71
                        Es gibt anscheinend einen Tatvorwurf. Daraf die richtige Antwort ist:"ich wars nicht und ansonsten mache ich keine Aussage!" Egal wie der Tatvorwurf lautet! Nur sollten alle da ei bleiben und sonst wirlich nichts sagen oder schreiben! So sagte es mir mal mein Anwalt und so mach ichs seitdem!
                        Gruß engl

                        Kluge Menschen sind voller Zweifel.
                        Glaube ich.....

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                        • #72
                          Es gibt anscheinend einen Tatvorwurf. Daraf die richtige Antwort ist:"ich wars nicht und ansonsten mache ich keine Aussage!" Egal wie der Tatvorwurf lautet! Nur sollten alle da ei bleiben und sonst wirlich nichts sagen oder schreiben! So sagte es mir mal mein Anwalt und so mach ichs seitdem!
                          Gruß engl

                          Kluge Menschen sind voller Zweifel.
                          Glaube ich.....

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                          • #73
                            Zitat von gonzo83 Beitrag anzeigen
                            Als beschuldigter darfst du auch Lügen!!
                            .
                            tach ock
                            ich weis nicht schrifliche faltschaussage ne lass das mal wie sagt das sprichwort schweigen ist gold
                            gruß schmuddel
                            wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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                            • #74
                              Zitat von engl Beitrag anzeigen
                              Es gibt anscheinend einen Tatvorwurf. Daraf die richtige Antwort ist:"ich wars nicht und ansonsten mache ich keine Aussage!" Egal wie der Tatvorwurf lautet! Nur sollten alle da ei bleiben und sonst wirlich nichts sagen oder schreiben! So sagte es mir mal mein Anwalt und so mach ichs seitdem!
                              Genau so solltest du das Machen!

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                              • #75
                                also du hast nen FS?
                                Du hast ein angemeldetets Krad?
                                Und natürlich ist da ein KZ drauf?

                                Und wer was anderes sagt der lügt oder muss das Gegenteil beweisen..:gut2:

                                Erzählen kann man viel...Nur Fakten sind glaubhaft...feddisch...

                                bevor man irgendwas dummes sagt, sagt man lieber garnix...

                                puh--ganz schön warm heute herr Wachtmeister
                                Sprüche aus meiner Kindheit:
                                Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))


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