Fahren im eigenen Wald erlaubt?

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  • Fahren im eigenen Wald erlaubt?

    Hier eine Frage an die Juristen im Forum:
    Ist das Fahren im eigenen Wald uneingeschränkt erlaubt? Vorstellen könnte ich mir eine Einschränkung in der BRD ja schon ... bei offensichtlicher Umweltverschmutzung schon sowieso...
    Was meint ihr dazu?
    Gruß
    Die zunehmende Unmöglichkeit des Befahrens, gemessen an meinem Können, korreliert häufig mit dem Spaß den das Gelände liefert.
    Schmerz und Zerstörung!!!

  • #2
    Wir haben hier mal min. einen aktiven Jäger, der das so fabriziert.
    Ob ich nun mit dem Auto meinen Wald auf Beschädigungen prüfe oder mit dem Moped, ist egal. Schaut man genau hin, wird man aber feststellen, dass die Mopeds solcher Jäger vermutlich auch nicht der StVO entsprechen.

    Aber ich denke die Hürde, jmd. im eigenen Wald anzuschwärzen ist etwas höher...
    Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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    • #3
      Zitat von Sietsch Beitrag anzeigen
      Wir haben hier mal min. einen aktiven Jäger, der das so fabriziert.
      Ob ich nun mit dem Auto meinen Wald auf Beschädigungen prüfe oder mit dem Moped, ist egal. Schaut man genau hin, wird man aber feststellen, dass die Mopeds solcher Jäger vermutlich auch nicht der StVO entsprechen.

      Aber ich denke die Hürde, jmd. im eigenen Wald anzuschwärzen ist etwas höher...
      Hallo,
      das die Hürde höher hängt ist mir mehr oder weniger klar, es geht mir um die Details... Gibt es Gesetzes-Beispiele für eine strafbare Handlung (wie zum Beispiel bei Umweltverschmutzung)?
      PS: Allgemein gesprochen braucht ein Fahrzeug, welches auf privatem Boden bewegt wird weder eine Zulassung, noch muss es der StVO entsprechen.
      Gruß
      Die zunehmende Unmöglichkeit des Befahrens, gemessen an meinem Können, korreliert häufig mit dem Spaß den das Gelände liefert.
      Schmerz und Zerstörung!!!

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      • #4
        Zitat von Donttouchmybike Beitrag anzeigen
        Ist das Fahren im eigenen Wald uneingeschränkt erlaubt?
        klares nein. im garten darf man auch nicht fahren.

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        • #5
          Zitat von b-joe Beitrag anzeigen

          klares nein. im garten darf man auch nicht fahren.
          Und das steht wo??
          Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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          • #6
            Zitat von Sietsch Beitrag anzeigen
            Und das steht wo??
            Im jeweilige Waldgesetz der Bundesländer...
            Bin fast da...

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            • #7
              Zitat von HamburgerJung Beitrag anzeigen

              Im jeweilige Waldgesetz der Bundesländer...
              Kannst du mich da mal mit der Nase drauf stoßen bitte?

              Was ich aber eigentlich meine: wo steht, dass ich in meinem Garten nicht fahren darf? Der Krach könnte zum Problem werden, aber dass ich in meinem Garten per se nicht fahren darf!?
              Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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              • #8
                Ich würde auch sagen, dass ich auf meinem privaten Bauland fahren darf, solange der Lärm keinen ernsthaft einschränkt. Man darf ja auch Bagger oder Rasenmähertraktor auf dem eigenen Baugrund fahren. Im Wald könnte das anders aussehen, ich bin selbst im Forst aktiv und weiß, dass auch Privatwald wie Wald zu behandeln ist, sprich ökologisch unbegründete Kahlschläge sind in den meisten Bundsländern verboten, gewissen Pflanzen- und Baumarten müssen geschützt werden usw...
                Meine Motorsäge dürfte ich auf dem Privatwald auch ohne entsprechende Ausbildung nutzen, im Staatswald aber nicht. Auf den Strecken darf ja auch jeder unabhängig vom Alter fahren, was außerhalb nicht erlaubt ist. Ich denke also die Waldgesetze der Länder geben am meistens Aufschluss, da muss man sich aber auch durcharbeiten wollen.
                Kenne aber auch jemanden, der sein Waldgrundstück mit Moped befährt und den Jägern im Gegenzug etwas mehr Freiheiten was Hochsitze, Wildschadensvergütung usw angeht lässt. Dementsprechend dulden sie das, ob sie aber eine rechtliche Grundlage haben, wenn die Beziehung sich verschlechtert weiß ich ehrlich gesagt nicht.
                Ich denke das ist eine der Sachen, die nicht unbedingt gerichtlich geklärt werden müssen, sondern einfach mit freundlichen Worten auf dem Land funktionieren sollten, wer Streit sucht bekommt ihn eben auch.

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                • #9
                  Das mit dem Waldgesetz war schon mal gut. Hier ein Auszug aus dem Waldgesetz RLP:

                  Was denkt ihr dazu?
                  Die zunehmende Unmöglichkeit des Befahrens, gemessen an meinem Können, korreliert häufig mit dem Spaß den das Gelände liefert.
                  Schmerz und Zerstörung!!!

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                  • #10
                    So wie ich den letzten Abschnitt verstehe, ist ein befahren mit Kraftfahrzeugen also nicht grundsätzlich untersagt.
                    Die zunehmende Unmöglichkeit des Befahrens, gemessen an meinem Können, korreliert häufig mit dem Spaß den das Gelände liefert.
                    Schmerz und Zerstörung!!!

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                    • #11
                      Hier in AT darf man Fahrzeuge ohne Zulassung auf dem eigenen Grund, auf befestigten Wegen fahren, bzw. überall auf befestigten Grund, was kein öffentlicher Verkehrsraum ist.

                      Offroad darf generell nicht, auch nicht auf dem eigenen Grund mit Kraftfahrzeugen gefahren werden.
                      Davon gibt es dann div. Ausnahmen, z.b. im Zuge der Land und Forstwirtschaft.

                      In der Praxis: Eine gebaute Strecke drehens recht schnell ab, spätestens wenn es eine Lärm-Anzeige gibt.
                      Aber "Kontrollfahrten" ;) sind erlaubt.

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                      • #12
                        Interessant zu wissen, kann aber ja nicht für Deutschland (hier RLP) übertragen werden.

                        PS: Also in AT immer einen Strohballen oder ne Kettensäge dabei haben
                        Die zunehmende Unmöglichkeit des Befahrens, gemessen an meinem Können, korreliert häufig mit dem Spaß den das Gelände liefert.
                        Schmerz und Zerstörung!!!

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                        • #13
                          hat was mit der nutzung vom grundstück zu tun.
                          mit arbeitsgeräten darf man rumfahren um das grundstück zu bearbeiten aber nicht aus reinem spass am rumgurken oder um motorsport zu betreiben.
                          in der frage stand auch das wörtchen "uneingeschränkt".
                          idr. passiert aber nix solange keiner einen anscheisst.

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                          • #14
                            Also bis mir das jemand schwarz auf weiß zeigt, glaube ich das net.
                            Ärger gibt es sicherlich, wenn ich durch die "Nutzung" meines Gartens jemanden störe; ob ich da mit der Kettensäge jeden Tag Krach mache oder mit der Mopete...
                            Aber dass Motorradfahren zum Vergnügen auf meinem eigenen Grund und Boden nicht gestattet ist, kann ich mir nicht vorstellen.
                            Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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                            • #15
                              Zitat von Sietsch Beitrag anzeigen
                              Also bis mir das jemand schwarz auf weiß zeigt, glaube ich das net.
                              Ärger gibt es sicherlich, wenn ich durch die "Nutzung" meines Gartens jemanden störe; ob ich da mit der Kettensäge jeden Tag Krach mache oder mit der Mopete...
                              Aber dass Motorradfahren zum Vergnügen auf meinem eigenen Grund und Boden nicht gestattet ist, kann ich mir nicht vorstellen.
                              Meinen Sympathie-Punkt bekommst ganz klar du! Würde es gutheißen, wenn es genau so geregelt ist.
                              Die zunehmende Unmöglichkeit des Befahrens, gemessen an meinem Können, korreliert häufig mit dem Spaß den das Gelände liefert.
                              Schmerz und Zerstörung!!!

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