Beim Abmelden einer Enduro, TÜV seit 4 Jahren abgelaufen, Bußgeld wegen abgelaufenem TÜV

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  • Beim Abmelden einer Enduro, TÜV seit 4 Jahren abgelaufen, Bußgeld wegen abgelaufenem TÜV

    Moin,


    ich habe meine BETA (1.-Zulassung 04/2016) letztens abgemeldet.
    Als die Dame beim Amt mit der Abmeldung durch war, erwähnte sie, dass es jetzt eine Anzeige gibt weil der TÜV seit 04/18 abgelaufen ist. Das Fahrzeug wurde von mir nie auf der Straße bewegt.
    Das Ganze soll jetzt 88,50 Euro und einen Punkt kosten, ist das rechtens?

    Tatort ???? Es gibt keinen Tatort, da das Fahrzeug nie im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wurde.

    Das wäre doch das gleiche, wie wenn ich jeden Mann der Vergewaltigung anklagen würde, denn er könnte ja.
    Die Signatur, die Signatur, ist von unnützer Natur

  • #2
    Was das jetzt mit Vergewaltigung zu tun hat, kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber die Strafe sollte eigentlich nicht überraschen.
    Dass das so ist, kannst du überall nachlesen.
    Der ADAC fasst bspw. zusammen:
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ID: 1178555
    Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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    • #3
      Ja moment mal, ich habe das Fahrzeug nie auf der Straße bewegt und somit gibt es auch keinen Tatort. Was der ADAC schreibt interessiert dabei nicht, bzw. die gehen ja davon aus ich wurde auf der Straße erwischt.
      Die Signatur, die Signatur, ist von unnützer Natur

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      • #4
        Quatsch!
        Es geht nicht darum, WAS du mit dem Fahrzeug machst. Es geht schlicht darum, dass der TÜV länger als 8 Monate abgelaufen ist.

        Außerdem steht doch da "Tatort = Feststellungsort".

        Und wenn du es genau wissen willst:
        In Anlage Nr. 186 - 233 (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVZO heißt es:
        186: Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt
        186.2.3.: mehr als 8 Monate

        Und so steht es ja auch auf deinem Wisch.

        Ärgerlich, aber auch total selbstverschuldet.

        Zuletzt geändert von Sietsch; 24.11.2022, 15:02.
        Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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        • #5
          Typisch "deutsch", bloß nichts hinterfragen sondern immer tun was angeordnet wird, was von oben kommt muss schon richtig sein. Das kann gar nicht falsch sein.
          Die Signatur, die Signatur, ist von unnützer Natur

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          • #6
            Zitat von Schrammi Beitrag anzeigen
            ...was von oben kommt muss schon richtig sein. Das kann gar nicht falsch sein.
            Äh, ich hatte verstanden, dass dein Motorrad auch tatsächlich so lange den TÜV überzogen hat. Also ist der Sachverhalt doch korrekt oder nicht??

            Ich verstehe ja, dass dich die 90 EUR ärgern, aber da trägst du doch alleine die Schuld dran oder?
            Es gibt ein Gesetz (von dem du vielleicht nichts gewusst hast) und du hast dagegen verstoßen. Oder liege ich da falsch?
            Unwissenheit schützt halt nicht vor Strafe...
            In welchem Land der Erde war das nicht so??? Ach ja, in keinem!
            Zuletzt geändert von Sietsch; 24.11.2022, 15:19.
            Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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            • #7
              Die 90 Euro jucken mich nicht, der Punkt schon eher. Aber hier geht es ums Prinzip.
              Man wird für eine Sache bestraft bei der man gar nicht erwischt wurde. Aber ist auch egal, die deutsche "Systemhure" macht sich da eh keine Gedanken.
              Die Signatur, die Signatur, ist von unnützer Natur

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              • #8
                Ich habe zwar keine Ahnung, was eine Systemhure sein soll...

                Da verstößt jemand gegen ein Gesetzt und ärgert sich dann über das Gesetz, aber nicht über sich selbst. ALLE sind schuld, aber nicht der, der dagegen verstoßen hat.
                Wie du darauf kommst, dass du nicht "erwischt" wurdest, verstehe ich auch nicht. Ist "erwischt" nur dann, wenn es auf offener Straße passiert?

                Es gibt ja Gesetze, die versteht kein Mensch, weil sie echt schlecht/kompliziert geschrieben sind, aber das hier versteht doch nun wirklich jeder DEPP!
                TÜV länger als 8 Monate abgelaufen: Geldstrafe + 1 Punkt

                Der Sachverhalt trifft auf dich dich/dein Moped voll und ganz zu.
                Aus welchem Grund sollte man dich denn nicht bestrafen? Weil du mit der Karre nicht gefahren bist? Wärst du mit dem Ding gefahren und erwischt worden, wäre es sicherlich nicht bei der besagten Strafe geblieben.
                Aber in deinem Fall ist doch alles ganz einfach.
                Da kann ich nicht verstehen, wieso da irgendwer außer dir dran Schuld sein soll...
                Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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                • #9
                  Du wurdest erwischt! Von der netten Dame auf der Zulassungsstelle.

                  Ein Fahrzeug, das angemeldet ist, braucht TÜF. Dasishaltso. Ist dieser eine TÜF abgelaufen, muss der neu gemacht werden. Wenn also der TÜF abläuft, und die Karre soll eh nicht auf der Straße bewegt werden, dann einfach abmelden! Erspart Ärger! Das hat nix mit typisch deutsch zu tun.

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                  • #10
                    Zitat von Sietsch Beitrag anzeigen
                    Ich habe zwar keine Ahnung, was eine Systemhure sein soll...
                    Eine Systmhure ist jemand der das System generell nicht hinterfragt und alles vom System angeordnete für gut befindet. Der das Denken generell dem System überläßt und immer "ja" und "amen" sagt, wie ca. 75% aller Mitbürger.
                    Die Signatur, die Signatur, ist von unnützer Natur

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                    • #11
                      Entschuldigung dass ich selber denke und mal was hinterfrage, tut mir leid.
                      Ich bin halt nicht der typische "deutsche Michel"
                      Die Signatur, die Signatur, ist von unnützer Natur

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                      • #12
                        Entschuldigung angenommen!
                        Du bist wirklich nicht der typisch, denn typisch wäre, die Kiste entweder abzumelden, TÜV machen zu lassen oder für seine Fehler niemand anderen verantwortlich zu machen.
                        Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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                        • #13
                          Zitat von Schrammi Beitrag anzeigen
                          Entschuldigung dass ich selber denke und mal was hinterfrage, tut mir leid.
                          Ich bin halt nicht der typische "deutsche Michel"
                          kein problem. man darf auch hinterfragen wenn man etwas komisch findet.
                          aber:
                          $29 stvzo: "Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen."


                          das ist völlig unabhängig davon was man mit dem fzg macht. das heisst : zugelassen = hu pflicht.
                          sehr viele, nicht nur du, gehen davon aus dass man nur tüv braucht wenn man sich im strassenverkehr bewegt, dem ist aber nicht so.
                          die systemhure kann auch nichts für deine unkenntnis oder falschinterpretation der gesetze. die blöde zettelvotze kann auch nicht dafür wenn ich falsch parke.
                          einige bekannte mussten auch schon zahlen weil sie ihr fzg zugelassen auf dem anhänger mit abgelaufener hu transportiert haben, mit kennzeichen am fzg wo man schön die abgelaufene plakette sieht.
                          oder das fzg stand auf dem grundstück mit kennzeichen welches man schön von der strasse aus sehen konnte.

                          ich hab mich auch schon gewundert warum von den amtsdeppen noch keiner darauf gekommen ist sich die hu daten von den prüfern geben zu lassen um beim überziehen direkt kassieren zu können.
                          die prüfer müssen den quatsch eh irgendwo zentral speichern damit man denen bei fehlern den arsch aufreissen kann.

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                          • #14
                            Zitat von Sietsch Beitrag anzeigen
                            Entschuldigung angenommen!
                            Du bist wirklich nicht der typisch, denn typisch wäre, die Kiste entweder abzumelden, TÜV machen zu lassen oder für seine Fehler niemand anderen verantwortlich zu machen.
                            Ich wollte da auch absolut keinen Anderen für verantwortlich machen, ich finde es nur komisch, dass eine die Dame vom Amt einen anzeigt, zumal das Nummernschild noch nie angebaut war. Soetwas habe ich noch nie gehört.
                            Die Signatur, die Signatur, ist von unnützer Natur

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                            • #15
                              Altobelli !!?? Ich hab ne Trialmaschine im der Garage, die seit Jahren nicht bewegt worden ist,angemeldet, und noch viel schlimmer, seit geschätzt 10 Jahren der Tüv abgelaufen. die paar Mark Versicherung haben mich nie gestört. Und jetzt?? Irgendwie noch tüven? Wie kommt man da wieder raus.? die kann ich ja nie abmelden.

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