über das KBA in flensburg brauchst du eine unbedenklichkeitsbescheinigung, dann ein tüvgutachten oder nen vergleichbaren brief für die daten ( ohne tüv gehts garnicht und am einfachsten is das gutachten mit nem anderen brief )damit dann zur zulassung und beten das den nicht noch was neues einfällt
aber zuerst die rahmennummer der maschine
wer einem rechtschreibfehler findet darf ihn behalten
Da wäre ich vorsichtig. Soweit ich weiß könnte es durchaus Probleme geben, sie bei Erstzulassung noch zugelassen zu bekommen.
Also recherchiere das am besten vorher genau. Schlagwort Abgasnorm.http://www.motorradonline.de/recht-u...s-311207/96919
„Wichtig sind die unzähligen kleinenTaten unbekannter Menschen, die den Grundstein für die bedeutendenEreignisse in der Geschichte legen.
Sie sind es, die in der VergangenheitDinge erreichten. Sie sind es, die es auch in Zukunft tun müssen"
Howard Zinn
Es gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen des KBA mehr. Du brauchst ein technisches Gutachten vom Sachverständigen einen gültigen Prüfbericht und gibts eine Eidestattliche Versicherung bei der Zulassungsstelle ab. Die bestellen dann ein Aufgebot, d.h. die stellen eine Behördliche Anfrage. Ist das Dingens nicht sauber hast Du ein Verfahren wegen Meineids am Hals.
Abgastechnisch kenn ich mich da nicht aus.
Alles was nicht unmittelbar zum Tode führt, härtet ab !
Ausser Katzenkacke :angst:
Es gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen des KBA mehr. Du brauchst ein technisches Gutachten vom Sachverständigen einen gültigen Prüfbericht und gibts eine Eidestattliche Versicherung bei der Zulassungsstelle ab. Die bestellen dann ein Aufgebot, d.h. die stellen eine Behördliche Anfrage. Ist das Dingens nicht sauber hast Du ein Verfahren wegen Meineids am Hals.
Abgastechnisch kenn ich mich da nicht aus.
Kenn ich so,noch nicht,letztes Jahr wars noch so.Anfrage beim KBA,TÜV-Vollabnahme,fertig.Allerdings wenn das Motorrad noch nie Zugelassen war bekommst du es auch nicht mehr Angemeldet,weil dies dann als Neufahrzeug gilt und die aktuellen Abgasnormen erfüllen muß.:angst:
Also wenn die Laut KBA nicht gestohlen gemeldet ist und schon mal zugelassen war sollte es möglich sein sie angemeldet zu bekommen. Datenblatt vom TÜV erstellen lassen und dann Anmelden. Das Risiko ist natürlich das der Brief noch irgendwo als Sicherheit schlummert und das Fahrzeug zwar nicht gestohlen gemeldet ist aber trotzdem unterschlagen wurde. Wenn das irgendwann, wie auch immer, später heraus kommt stehst du dumm da und bist das Ding los.
Das Ding müsste schon verdammt günstig sein damit ich mir das ganze antuen würde.
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