Also wenn die Laut KBA nicht gestohlen gemeldet ist und schon mal zugelassen war sollte es möglich sein sie angemeldet zu bekommen. Datenblatt vom TÜV erstellen lassen und dann Anmelden. Das Risiko ist natürlich das der Brief noch irgendwo als Sicherheit schlummert und das Fahrzeug zwar nicht gestohlen gemeldet ist aber trotzdem unterschlagen wurde. Wenn das irgendwann, wie auch immer, später heraus kommt stehst du dumm da und bist das Ding los.
Das Ding müsste schon verdammt günstig sein damit ich mir das ganze antuen würde.
Handelt es sich dann nicht um einen Kauf im guten Glauben?
In diesem Fall kann er sich beim Verkäufer schadlos halten, was aber eventuell erst über das Zivilgericht erfolgreich ist. (Verstaubtes Wissen, vielleicht auch nur auf die österreichische Gesetzgebung bezogen)
Wie du sagst, für ein paar hundert Euro Ersparnis zu viel Herumgetue, es gibt ja genug saubere Mopeds am Markt
Und wieso so ein Geschisse? Kauf doch einfach eine Andere wo du den ganzen Mist nicht hast. Ist doch auch viel Zeit und Geld was das Alles kostet und es ist ja auch kein seltener Exot ...
deswegen frag ich ja, um solche dinge vorher abzuklären. ich hab zwar keine eile und not und paar behördengänge sind auch nicht so schlimm aber wenn ich am ende auf kosten komme die das einer bereits zugelassenen übersteigen lass ich die finger davon
so, es gibt neues. hab sie mir gestern angesehen und auch infos bekommen dass mit COC-papieren(da sie aus spanien eingewandert ist) das ganze alles wohl nicht so schlimm sein soll. tüv abnahme dazu und dann soll es seinen lauf nehmen.
Wenn sie auch dort noch nie angemeldet war bist du das Problem mit Erstzulassung und Abgasnorm auch mit COC nicht los.
Und warum sollte das so sein ?
Selbst die Schweiz akzeptiert das COC der EU mittlerweile.
Abgasnormen sind EU-verbindlich und sind von der Zulassungsbehörde zu akzeptieren.
Außer der TÜV stellt fest das manipuliert wurde und somit das COC nicht rechtens ist.
Wenn alles original, dann Zulassung mit COC nicht verweigerbar.
Ein Abgasgutachten ist die Grundlage zur Erlangung eines COC !
Ein kleiner Text zum COC: Die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt) ist die Erklärung über die Konformität mit der EG - Betriebserlaubnis. Der Zweck dieses Dokumentes ist es, den freien Verkehr der Ware im Rahmen der Europäischen Union zu sichern, spezifisch für alle Warenarten, die der harmonisierten Homologierung und Registrierung unterliegen.COC ist die Deklaration des Herstellers, dass das Fahrzeug mit der erteilten Typenbezeichnung übereinstimmt. Das Dokument beinhaltet die Identifizierung des Fahrzeuges und seines Herstellers, die Nummer der Typenbezeichnung, die technischen Spezifizierungen des Fahrzeuges und andere Daten. Der Inhalt des COC ist in der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union (Anhang IX der Richtlinie 92/53) festgelegt. Das Zertifikat COC kann man nicht für die Fahrzeuge erstellen, die keine Spezifizierung im Rahmen der Europäischen Union haben (zum Beispiel für die Fahrzeuge, die für den amerikanischen, japanischen oder anderen Markt bestimmt sind), oder für ältere Fahrzeuge, die keine EG - Typengenehmigung haben. Das Zertifikat COC kann man ebenso nicht für die umgerüsteten Fahrzeuge erstellen. Die Zertifikate COC kann man nur für PKW, Motorräder und Nutzfahrzeuge erstellen.
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