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Petition in BW gegen die 2-Meter-Regel

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  • Petition in BW gegen die 2-Meter-Regel

    Ich bin ja nicht leicht für irgendwelche Petitionen zu haben, aber gegen den Schwachsinn muß man vorgehen!

    Diese Petition wird von dem gemeinschaftlichen Willen der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB), des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), des Badischen Radsportverbandes (BRV) und des Württemberischen Radsportverbandes (WRSV) getragen. Ziel: In §37 Abs.3 Satz 2 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) "Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- un


    Dazu das Zitat von viperman666 aus dem Schwesterforum:

    "
    Petition in BW gegen die 2-Meter-Regel
    Servus Miteinender!

    Viele von uns trainieren ihre Fitness und auch ihre Fahrtechnik z.T. in Wald und Wiese auf dem Mountainbike.Leider sind wir in BaWü dabei "Gesetzesbrecher". Eine Regelung im BW Waldgesetz besagt,daß Wege die unter 2-Meter Breite haben mit dem Rad nicht befahren werden dürfen.Also genau die engen,verwinkelten Trampelpfade (Trails) die am meisten Spaß machen!
    Es wurde nun eine Unterschriftensammlung ins Leben gerufen um diese unsinnige Regel zu kippen.
    Helft bitte mit!!! Wir werden schon als Motorsportler zu Natursünder "gebrandmarkt" und können uns nicht wehren!

    "
    Gruß engl

    Kluge Menschen sind voller Zweifel.
    Glaube ich.....

  • #2
    Prinzipiell ist Radfahren im Wald komplett verboten.
    Am Anfang fast jeden Weges steht das runde, rote Schild was die Durchfahrt für ALLE FAHRZEUGE verbietet.
    Das schließt Fahrräder ein.

    Also müßte entweder der Zusatz "Fahrrad frei" drunter stehen oder das Runde Schild mit einem Auto/Motorrad im Inneren da stehen. Dann würde das Verbot nur für Kraftfahrzeuge gelten.

    Daher verstehe ich die 2 Meter Regel sowieso nicht....

    Kommentar

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