gleich vorweg, es liegt kein aktueller Fall vor, es beschäftigt mich nur,
weil wir fast alle Maschinen besitzen, die sich vom "Zündschloss" her baulich
entschieden von den Massenmotorrädern unterscheiden. ;-) ;-)
Also...Enduro oder Crosser wird vom Besitzer zur Inspektion oder Reparatur
in die Vertragswerkstatt gebracht, Aufenthalt ein paar Stunden oder über Nacht.
Wer haftet, wenn die Karre in der Werkstatt,
auf dem Hof/Betriebsgelände oder vor dem Laden abgestellt, gestohlen wird?
Ist ja für Diebe nicht so schwer und für den Besitzer besonders blöd, speziell
wenn es sich um eine Maschine mit Straßenzulassung + KFZ-Versicherung handelt.
Bei einem Kollegen war es neulich so, daß die Enduro im Laden zur Motorrevision abgegeben wurde,
zügig repariert war und er sie dann
nach Anruf des Werkstattmeisters abholen und bezahlen sollte.
Als wir auf das Betriebsgelände kamen, stand die Maschine vorm Laden,
für jedermann zugänglich mit nicht eingerastetem Lenkradschloss
und natürlich ohne gesicherte Zündung (hat die Karre serienmäßig nicht)
Jeder vorbeilaufende A*sch mit etwas Sachkenntnis oder ein anderer Kunde hätte dieses "Geschenk" in Empfang nehmen können,
ohne Schleife und Papier entfernen zu müssen.
Der Meister hatte das Fahrzeug nach der Probefahrt einfach so vorm Laden
abgestellt, wie lange schon, wusste niemand dort.
Ich frage mich seit dem, wie die Rechtslage bei einem Diebstahl wäre und
die Haftungsfrage, wenn dem Dieb mit der Kiste ein Unfall im Straßenverkehr passiert...
Einen Raparaturschein für die abgegebene Maschine, also irgendwas Schriftliches hatte der Kollege von dem Laden natürlich nicht,
es gab nur hinterher eine Rechnung, also hätten die ja einfach sagen können,
die Maschine sei vom Kunden da so abgestellt worden.
Ich bin keine 18 mehr und von daher bei Versicherungs- und Haftungsgeschichten immer etwas skeptisch.
Mein Kopfkino fing an zu rattern...:rolley:
Wie ist Eure Einschätzung der Sachlage?
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