Kennzeichenwinkel größer 30Grad- Urkundenfälschung???

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  • #16
    Will hier auch nicht zum abhauen raten. Wollte nur aufzeigen wie gering die Strafe dafür auf dem Papier ist.

    Ich fahre einfach immer legal. Oder auf strecken. Erspart den ganzen ärger.

    _____________
    mobil erstellt
    ... und ich grüße Tante Jutta aus Wuppertal.

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    • #17
      Meine klare Empfehlung: Variante 1.
      Würde ich auch empfehlen. In Italien beschlagnahmen z.B. die Carabinieri auch schon mal ein Moped wegen einem falschen Kennzeichenwinkel...
      So ist es einem Bekannten ergangen. Bis die Kiste wieder in der Garage stand, waren 4 Monate vergangen und er einige Scheine ärmer...

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      • #18
        Zitat von ageess Beitrag anzeigen
        ......hört ihr denn auch die drei Warnungen die euch zugerufen werden auf der Flucht, bevor geschossen wird ? Im Zeitalter des Terrors ist das mit der nahezu grundlosen Flucht ein sehr gewagtes Manöver, bei einer allgemeine Kontrolle mit o. g. Hintergrund (wer weiss das schon genau ???) könnte das u U den Hals kosten . Ein mit mir eng befreundeter Polizist und selber Dirtbiker rät erschrocken ab :-)
        Wer schießt denn, weil einer mit dem Moped abhaut? Kann ich mir kaum vorstellen...
        ... und ich grüße Tante Jutta aus Wuppertal.

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        • #19
          Kein halbwegs vernünftig denkender Mitteleuropäer würde da schießen, weil er weiß das es illegal wäre. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben, eine Straftat würde nicht vereitelt und Notwehr liegt schon gar nicht vor.
          Bis der 3 mal den vorgeschriebenen Text gerufen hat, ist man außerdem schon längst außerhalb des treffsicheren Wirkungsbereich einer 9mm Para, selbst mit einem Fahrrad.:who:

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          • #20
            tach ock
            sprach der mopedfaher und fiel tot vom bock
            man weis nie weswegen die einen anhalten obs nur eine fahrzeugschein kontorolle ist oder eine straße weiter wurde gerade eine bank überfallen und der täter flüchtet mit einem moped und es heist schwer bewaffnet
            gruß schmuddel
            wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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            • #21
              Zitat von schmuddel Beitrag anzeigen
              tach ock
              sprach der mopedfaher und fiel tot vom bock
              man weis nie weswegen die einen anhalten obs nur eine fahrzeugschein kontorolle ist oder eine straße weiter wurde gerade eine bank überfallen und der täter flüchtet mit einem moped und es heist schwer bewaffnet
              gruß schmuddel
              Auf Typen wie dich wird sowieso direkt geschossen, auch wenn sie mit einem rosa Dreirad durch die Siedlung fahren:weg:

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              • #22
                tach ock
                ich weis darum fahr ich immer mit splittershutz oder kugelsichere weste mit dem fahrrad zum brödchen holen
                die krigen mich nicht :gut2:
                gruß schmuddel
                wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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                • #23
                  Aktueller Stand: 24.07.2022 Die Fassung der StVZO wurde zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 24.6.2022 I 986. Gesetze, Verordnungen, […]


                  Hallo zusammen.
                  Die Frage nach dem Winkel stellt sich doch garnicht.
                  Maßgeblich ist hier die Straßenzulassungverordnung bei der die Paragraphen 1-50
                  im jahr 2007 in die Fahrzeugzulassungsordnung neu geregelt wurden.

                  FZV Paragraph 10 Absatz 7 sagt aus:
                  (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

                  Der vertikale Winkel des hinteren Kennzeichens ist also nicht vorgegebenen.
                  Und der Rest ist wieder mal Auslegungssache. (Betonung auf Fahrzeuglängsachse)
                  Allerdings bin ich der Meinung, das Sportheck erfüllt die Voraussetzungen.
                  Ich hab jedenfalls immer eine Kopie im Handgepäck, ähnlich der Reifenfreigabe.

                  Gruß rhs



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                  • #24
                    Falsch!

                    Aus der FZV Paragraph 10 Absatz 6

                    2. bei Fahrzeugen (zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) nach Maßgabe der Richtlinie 2002/24/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 198 vom 30.7.2009, S. 20) in der jeweils geltenden Fassung und


                    und in der Richtlinie 2009/62/EG steht:

                    3. NEIGUNG
                    3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen
                    3.1.1. muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
                    3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
                    3.1.3. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.

                    aus http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...9L0062&from=DE

                    leider...
                    Oben bleiben!

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                    • #25
                      Man man das scheint ja ein wichtiges Thema zu sein und der gute Deutsche freut sich wenn es nen Gesetzestext gibt zum zitieren...... Klar ist, man sollte es lesen können aus einer gewissen Entfernung. Und jetzt googelt bloß nicht nach der Entfernung. ......

                      per Tapatalk
                      Ich habe nicht vor in Würde zu Altern :Devfin:

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                      • #26
                        Und was hat dein Beitrag mit dem Thema zu tun?
                        Bzw. ist das Forum doch zur Informtion da, und mich hat es halt auch interessiert...ja, ich kann Google bedienen.
                        Oben bleiben!

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                        • #27
                          Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
                          Man man das scheint ja ein wichtiges Thema zu sein und der gute Deutsche freut sich wenn es nen Gesetzestext gibt zum zitieren...... Klar ist, man sollte es lesen können aus einer gewissen Entfernung. Und jetzt googelt bloß nicht nach der Entfernung. ......

                          per Tapatalk

                          Ent·fẹr·nung
                          Substantiv [die]
                          • die Wegstrecke, die zwischen zwei Dingen liegt.
                            "Start- 4-24h endurieren-Ziel"





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                          • #28
                            Zitat von Rebel Beitrag anzeigen
                            Man man das scheint ja ein wichtiges Thema zu sein und der gute Deutsche freut sich wenn es nen Gesetzestext gibt zum zitieren...... Klar ist, man sollte es lesen können aus einer gewissen Entfernung. Und jetzt googelt bloß nicht nach der Entfernung. ......

                            per Tapatalk
                            Könnte man ja nu mal ausrechnen :D

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                            • #29
                              Zitat von visual Beitrag anzeigen
                              Könnte man ja nu mal ausrechnen :D
                              Erhard wo bist du .....;)

                              per Tapatalk
                              Ich habe nicht vor in Würde zu Altern :Devfin:

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