In https://www.adac.de/infotestrat/ratg...n/default.aspx
heißt es zur Euro4-Abgasnorm:
"Zweiräder, die ab dem 1. Januar eine Typgenehmigung erhalten, müssen die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Ab dem 01.01.2017 gilt diese Norm auch für ältere Zweiräder, wenn sie zu diesem Termin erstmalig zugelassen werden [....]"
... und zu ABS:
"Ab 01. Januar 2016 müssen alle neuen Motorräder entweder mit einem ABS oder einem Kombi-Bremssystem ausgerüstet sein. Betroffen von dieser Neuregelung sind Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimetern oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Diese Vorschrift gilt ab 01. Januar 2017 auch für Motorräder, die zu diesem Termin erstmalig zugelassen werden. Es besteht keine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Motorräder."


aber manchmal merke ich es erst hinterher....
:holy:Geschwindigkeit stabilisiert oder, wer schnell genug fährt hat keine Zeit zum stürzen!:kratz:


:gut2:
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