Abmeldung ohne Tüv -> Verwarngeld

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  • #16
    [quote=afr;302215]erneuern sollte od. darauf achtet das noch 1 tag tüv drauf ist.....:gut2:

    wir beiden sind die größten....nur gemeinsam sind wir stark:kiss:


    :kiss:....
    „Das Grinsen kommt beim fahren" :))

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    • #17
      na ja, 1 oder 2 Monate drüber kosten ja auch noch nichts, weiß gerade nicht ab wann man zahlen muss, aber es gibt tatsächlich etwas Toleranz.
      Unbekannt bekannt

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      • #18
        Zitat von Gaso Beitrag anzeigen
        tu noch mal gucken
        :kratz: was wohl anmelden geht eh nur mit Tüv

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        • #19
          Zitat von Gaso Beitrag anzeigen
          tu noch mal gucken
          Hab ich.
          Aussage Landratsamt bei meiner Kiste, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist ( Frage: vollständig abgemeldet oder nur stillgelegt?) braucht man zur Wiederzulassung eine gültige HU, die auch mit einem abgemeldeten Fahrzeug ( rote Nummer dran) durch "vorführen bei der Prüfstelle" erhalten werden kann.

          Drum wundert mich die Aussage von wenn TÜV abgelaufen ist und das Fahrzeug ist seit nem Jahr oder so abgemeldet z.B. gibts eine gebührenpflichtige Verwarnung. Wenn ich ein Fahrzeug abmelde ( bewußt unsicher ausgedrückt) und stells dann in ein Museum, soll ich alle 2 Jahre zum TÜV?? Wieso? Oder krieg ich dann immer wieder ein Bußgeld??
          Oder ich legs still, verkaufs, der Käufer nimmt´s mit nach Portugal ( ist ja auch EU) und ich bekomm dann die Aufforderung zum TÜVén oder Bußgeld???

          Eher denk ich bekommt man das Ticket, wenn das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt ist, weil in diesem Fall geht man ja von einer Wiederinbetriebnahme im gleichen Landkreis aus.
          Es gibt Leute,die mit einen geistigen Horizont gesegnet sind, der so beschränkt ist, das sie das Standpunkt nennen.

          Ich lästere nicht ! Ich beobachte, analysiere und bewerte !!

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          • #20
            so wie ich das verstanden habe war das fahrzeug bei abmeldung/vorübergehende stilllegung bereits 5 monate über dem tüvtermin.

            und das wird geahndet..da davon ausgegangen wird das das fahrzeug bewegt wird und am stv-teilnimmt. halter ist haftbar
            wer schön sein will muß leiden od. zahlen

            Beta-Supersenior

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            • #21
              Zitat von afr Beitrag anzeigen
              so wie ich das verstanden habe war das fahrzeug bei abmeldung/vorübergehende stilllegung bereits 5 monate über dem tüvtermin.

              und das wird geahndet..da davon ausgegangen wird das das fahrzeug bewegt wird und am stv-teilnimmt. halter ist haftbar
              so ises Rolf,

              allerdeings hat man mir erklärt das ich auch zum Tüv muß wenn ich nicht damit fahre.
              ?Warcheinlich damit ich es alle 2 Jahre mal bewege?:)):craz:

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              • #22
                HU - Pflicht ist ohne irgendeine Annahme für alle zugelassenen Fahrzeuge im Geltungsbereich der Stvzo. Und der ist halt die ganze BRD!

                Evtl. hilft ein Einspruch, bei dem man auf die Tatsache hinweist, daß das Fahrzeug schon 5 Monate nicht mehr in D war. Wenns Fz im Ausland ist, ruht nämlich die HU - Pflicht!
                Gruß engl

                Kluge Menschen sind voller Zweifel.
                Glaube ich.....

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                • #23
                  Ist doch´n Schnäppchen!

                  Wenn das Fahrzeug länger als 3 Monate ohne TÜV ist und Du es abmeldest , teilt Dir das Straßenverkehrsamt Duisburg gegen eine Gebühr von 40,-€ mit, dass das unziemlich ist. Allerdings ist bei dem Preis immerhin auch ein ganzer Punkt mit drin. Da half auch kein Verweis darauf, dass das Moped ohne Getriebe im Keller steht.

                  Vorher Tüv ging nicht, da sich das Getriebe während der "legalen" Zeit zerlegt hat.

                  Sachen gibt´s
                  Wenn man Tiere nicht essen soll, weshalb sind die dann aus Fleisch?

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