ich bekam heute ein Schreiben mit einem Verwarngeld 25€.:-/
§... fahren ohne Tüv
Also ruf ich die Nummer auf den Schreiben an um zu erklären das ich das Motorrad zuvor verkauft habe, ohne Tüv und den Verkauf auch der Zulassungsstelle angezeigt habe.
Mir wurde erklärt das wenn bei einer Abmeldung der Tüvtermin überschritten ist dies weitergeletet und verwarnt wird.
Da ein Kfz auch vorgeführt werden muß wenn es nicht bewegt wird.
Also vor dem abmelden erst noch zum Tüv.
Habt ihr ähnliche oder andere Erfahrungen gemacht.
Groß Andreas
Kommentar