Strafe bei fahren im Wald etc.
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Wartet nur ab in ein paar Jahren wird dann in den Wald gehen überhaupt verboten...
Life should not be a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well preserved body,
but rather to skid in broadside in a cloud of smoke, thoroughly used up, totally worn out, and loudly proclaiming
"Wow! What a Ride!”
― Hunter S. Thompson
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Wäre es legal in einem privten Waldstück zu fahren, welches für andere abgesperrt ist?Motorsport Club Haltern am See e.V. - Jetzt eintreten und für ein legales Offroadgelände in NRW kämpfen!
http://msc-haltern.com/mitgliedsantrag/
https://www.facebook.com/Motorsport-Club-Haltern-am-See-eV-1521896238073598/timeline/?ref=bookmarks
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Nein... Aber auf jedenfall 10 mal vernünftiger als im x-beliebigen wald zu fahren wo jeder hin kann und darf. Aber legal darf man nur auf dafür vorgesehene Strecken und Geländen fahren die die nötigen Genehmigungen haben.:Auge2:
Klagt nicht,kämpft!!!
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KochmützeReputation:Beiträge:
Zitat von lupaxy Beitrag anzeigenWäre es legal in einem privten Waldstück zu fahren, welches für andere abgesperrt ist?
Nein,bis auf wenige regionale Ausnahmen gilt in Deutschland ein generelles
Waldfahrverbot.(dazu gehören auch Wiesen und Weiden)
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Zitat von Donny Beitrag anzeigenDanke,
habe da mal ein paar Auszüge rausgenommen.
§ 16
Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen
(1) Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
(2) Waldbesitzer dürfen über den in Absatz 1 genannten Umfang hinaus das Fahren mit Kraftfahrzeugen in ihrem Wald gestatten, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist und den Wald nicht gefährdet oder seine Funktionen beeinträchtigt. Die Gestattungen sind der unteren Forstbehörde auf Verlangen vorzulegen.
(3) Die untere Forstbehörde kann die Gestattungen nach Absatz 2 aus den genannten Gründen untersagen oder einschränken.
(1) Waldbesitzer können unbeschadet sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften über die Regelung des § 15 hinausgehende Benutzungen ihrer Grundstücke nur dann gestatten, wenn diese nicht die allgemeinen Betretungsrechte gemäß § 15 erheblich einschränken oder den Wald gefährden oder seine Funktionsfähigkeit einschränken. Insbesondere können sie
.....
(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Wald
...
2 Motorsport betreibt,
....
(3) Die Ordnungswidrigkeiten oder deren Versuch nach Absatz 1 Nr. 1, 2 , 4, 5, 21, 22 und 23 sowie nach Absatz 2 Nr. 2 können mit einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro, die übrigen Ordnungswidrigkeiten einer Geldbuße bis zu 20 000 Euro geahndet werden.
Na 100.000€ ist doch mal eine Ansage, kann mir zwar nicht vorstellen, dass die tatsächlich ausgesprochen werden - dennoch schon eine Hausnummer.Alles was nicht unmittelbar zum Tode führt, härtet ab !
Ausser Katzenkacke :angst:
WWW.NORTHTRAIN.COM
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Es wird doch niemand Motorsport im Wald betreiben wo es nicht genehmigt ist. Aber man darf doch Kontrollfahrten im eigenen Wald machen oder jemand zur Kontrolle los schicken wenn man selber keine zeit hat oder gemeinsam zur Kontrolle fahren
Unbekannt bekannt
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Einfach mal ausprobieren !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wer im Wald auf wissenshungrige Menschen trifft die freundlich winkend zum Anhalten auffordern, einfach mal anhalten Führerschein und Fahrzeugschein aushändigen zum Protokoll und dann mit nettem hallalie wieder weiterfahren.
Dann wird es auf jeden fall einen Erfahrungsbericht geben !!!!!!!!!
Aber wer betreibt schon Motorsport im Wald ?
:D:D:D:DSpecial Force for no hand landing and Schiebeenduro:pfeifen::pfeifen::pfeifen::pfeifen:
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Zitat von PW50 Beitrag anzeigen
Aber wer betreibt schon Motorsport im Wald ?
:D:D:D:D
Klagt nicht,kämpft!!!
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Die Wahrscheinlichkeit auf Menschen zu treffen oder angesprochen zu werden ist ja sehr gering...
Man sieht erstmal nichts durch die gerade abgefallenen Spiegel und durch das Motorgeräusch hört man auch kaum was - Was will man da machen?
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ist es eigentlich überhaupt möglich jemanden auf einem motorrad anzuzeigen wenn man alleine unterwegs ist (als wanderer zb.) nur wenn ich sein kennzeichen aufschreibe?
steht es dann nicht aussage gegen aussage?Motorsport Club Haltern am See e.V. - Jetzt eintreten und für ein legales Offroadgelände in NRW kämpfen!
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Warum soll das nicht Möglich sein. Anzeigen kann man auf alle Fälle.
Was dann am ende bei raus kommt und ob es genug Beweise gibt damit die Anzeige auch zu einer Strafe folgt ist ja ein anderes Thema
Unbekannt bekannt
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KochmützeReputation:Beiträge:
Zitat von lupaxy Beitrag anzeigenist es eigentlich überhaupt möglich jemanden auf einem motorrad anzuzeigen wenn man alleine unterwegs ist (als wanderer zb.) nur wenn ich sein kennzeichen aufschreibe?
steht es dann nicht aussage gegen aussage?
Heute hat wohl eher Jeder ein Gerät zur Foto oder Videoaufzeichnung als ein Stück Papier und einen Bleistift in der Jacke.
Natürlich kann man damit nicht beweisen,wer der Fahrer war,aber ist ja auch egal,der Halter ist ja für sein Fahrzeug verantwortlich.
In z.B Schweden wäre das anders,dort muss der Fahrer auf frischer Tat ertappt werden.
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Zitat von Kochmütze Beitrag anzeigenHeute hat wohl eher Jeder ein Gerät zur Foto oder Videoaufzeichnung als ein Stück Papier und einen Bleistift in der Jacke.
Natürlich kann man damit nicht beweisen,wer der Fahrer war,aber ist ja auch egal,der Halter ist ja für sein Fahrzeug verantwortlich.
In z.B Schweden wäre das anders,dort muss der Fahrer auf frischer Tat ertappt werden.
Da ein Krad nicht farblich angemeldet wird
Und ein Leihe erkennt nicht gerade sofort die Motorrad Marke"Geschwindigkeit stabilisiert!"
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