Danke für die Quelle, anhand der Länge erkennt man auch, dass das Thema (in der BRD ;-) ) recht komplex ist.
Aber ob das befahren des Waldes nur eine Ordnungswidrigkeit oder ggf. eine Straftat ist muss dann die Staatsanwaltschaft/Gerichte klären.
Außerdem sagte ich ja, dass es nur der Identitätsbestimmung dienen darf. Sollte kein Kennzeichen vorhanden sein, ist es ja wieder eine Straftat —> darf man mich leider auch festhalten.
Danke für die Quelle, anhand der Länge erkennt man auch, dass das Thema (in der BRD ;-) ) recht komplex ist.
Aber ob das befahren des Waldes nur eine Ordnungswidrigkeit oder ggf. eine Straftat ist muss dann die Staatsanwaltschaft/Gerichte klären.
Außerdem sagte ich ja, dass es nur der Identitätsbestimmung dienen darf. Sollte kein Kennzeichen vorhanden sein, ist es ja wieder eine Straftat —> darf man mich leider auch festhalten.
Das Kennzeichen könnte ja auch verloren worden sein --> keine Straftat!
Das ist richtig, wenn dein homologiertes, mit 6kW im Betrieb befindliches Motorrad das Kennzeichen durch einen, nicht selbst verschuldeten, Mangel verloren hat brauchst du dir keine Sorgen machen, da es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, so lange du unbefugt Forst- und Landwirtschaftswege befährst.
Ich will den Fred jetzt auch nicht weiter belasten: Fakt ist, wer mit ner Enduro im Wald fährt tut dies illegaler Weise (es sei denn man ist in Jagd-/ Forstwirtschaftlicher Mission unterwegs) .
Wenn man auf wen trifft, sollte man deeskalieren und vom Gas gehen. Und ein paar Grundregeln gemäß des gesunden Menschenverstands sollte man einhalten: z.B. nicht ständig die gleiche Stelle zerbomben, offensichtliche Hegeflächen und Schonungen meiden usw.
Okay, ich hab keinen Führerschein fürs Motorrad, Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach Google ein Straftat, ich weiß aber nicht wies im Wald abseits der Forstwege aussieht, da gilt ja keine Stvo, ist da eine Fahrerlaubnis überhaupt aussagekräftig oder bezieht sich die Fahrerlaubnis auf die Straßen und der Stvo unterliegenden Plätzen?
Denn in meinem Garten oder beim Nachbar darf ichs ja auch wenn der Besitzer es erlaubt.
Edit: stimmt mit dem Jedermannsrecht reicht ein dringender Tatverdacht eben NICHT aus, ich hat es im Kopf dass der dringende Verdacht ausreicht
Natürlich, den Wald kann (und in der Regel darf) ja jeder betreten, also öffentlicher Raum!
Du darfst selbst auf dem eigenen Grundstück nicht ohne FS fahren wenn es nicht durch Zaun, Mauer, Schranke oder ähnliches vom öffentlichen Raum klar abgetrennt ist.
Wenn ich diesen ganzen Mist lese wird mir immer ganz komisch
Es gibt noch ein paar coole Typen auf dieser Welt die diesen Sport betreiben. Nachwuchs kommt ja auch kaum noch an den Start, Playstation sei Dank.
Ich lasse mir das nicht nehmen. So lange es irgendwie geht werde ich weiter fahren. :trara: Und in den meisten Fällen kraxelt da sowieso kein anderer rum. Wo kein Kläger , da kein Richter.
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