Das fängt schon bei dem techn. Kommisar an, der HV geschult sein muss.
Dann fungierst du als Verein bei deinen Helfern als "Arbeitgeber", jeder der das Ding anfässt oder anfassen könnte, muss HV geschult sein.
Akkuwechsel auf dem Vereinsgelände, undenkbar, ohne geeignete Absperrung.
Was man als Privatperson macht und was man als Geweblicher darf, sind ein himmelweiter Unterschied.
Nun gut, muss man ja nicht so genau nehmen als Verein......
Da es aber ein Regelwerk gibt, wird sich bei einem Unfall auch die Versicherung daran orientieren. Und dann ist man als Vorstand eben doch haftbar, weil man vielleicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Mit Meißel in Stein gehauen
Kommentar