ich kann nicht nur dumme Fragen über meine Enduro stellen sondern auch über andere Sachen :))
Folgendes:
Ich habe vor ein paar Wochen bei meinem Vater in Deutschland einen Anhänger zum Motorradtransport geholt. Den ganz brav in der Schweiz verzollt und jetzt dann nächste Woche zum Schweizer TÜV und hier anmelden.
Der Anhänger hat in Deutschland ne 100kmh Zulassung gehabt, das gilt aber in der Schweiz nicht.
Den Wisch von der Dekra für die 100kmh Zulassung habe ich, da steht aber nur der Anhänger mit Typ und Fahrgestellnummer drin, aber kein Kennzeichen.
Somit sollte das ganze auch mit Schweizer Kennzeichen noch gültig sein, oder ?
Das andere ist, dass der Anhänger eigentlich ein zulässiges Gesamtgewicht von 600kg hat. Für die 100kmh Zulassung wurde das auf 450 kg reduziert.. aber nur in dem Dekrawisch, nicht in den offziellen Fahrzeugpapieren.
ich verstehe das einfach so, dass bis 450kg ich 100kmh fahren darf und bis 600kg darf ich immer noch fahren, einfach nur noch 80
seh ich das richtig oder haben die da damals nen Fehler gemacht mit der 100kmh Zulassung?
Danke schonmal für eure Hilfe
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