Montagefreigabe Metzeler MC 360 Mid Soft

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  • Montagefreigabe Metzeler MC 360 Mid Soft

    Moin,

    ich hab mal ne klitzekleine Frage.
    Hat jemand von euch zufällig ne Montagefreigabe von nem Metzeler MC 360 Mid Soft 120/80-18 auf ner 2.15-18er Felge?
    Die KLX meiner Freundin hat hinten nur nen 4.60-18 eingetragen. Wir wollten den auf 120/80-18 umreifen. Meine CRF hat auch ne 2.15-18 Felge hinten und hat Standardmäßig 120/80-18 als Reifengröße. Daher dachten wir, dass es kein Problem ist. Leider sah das der DEKRA Herr anders. Er möchte von Metzeler eine Bestätigung haben, dass der Reifen auf solch eine Felge drauf geht. Leider reagiert Metzeler/Pirelli nicht auf die Anfrage...
    Daher frage ich mal bei euch nach! :D

  • #2
    Gibts da nicht so eine allgemeingültige Tabelle zur Umrechnung / legalität der verschiedenen Größeneinteilungen?
    Christian
    www.lange-koeln.de

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    • #3
      Ja klar, aber da darf ein 120/80-18 Reifen nur auf eine 2.50-18 Felge geschraubt werden. Da es aber Motorräder gibt, die zwar eine 2.15-18 Felge haben, aber als Reifengröße 120/80-18 eigetragen haben, müsste es auch möglich sein, andersrum vom Hersteller das grüne Licht zu bekommen, dass man den 120/80-18 Reifen auf ne 2.15-18 Felge montieren kann, auch wenn dies nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist.
      So hat das z.B. Pirelli bei den MT21 gemacht. Aber Metzeler hat generell keine Freigaben auf der Website/Bzw sind diese Freigaben nicht nutzbar, da sie leider beschädigt sind.

      Ich brauche halt wirklich von Metzeler ein Schriebs, auf dem Steht, dass ich die MC360 Mid Soft in den Maßen 120/80-18 auf einer 2.15-18 Felge montieren darf. bzw ein 90/90-21 auf einer 1.60-21 Felge montieren darf.

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      • #4
        Ruf doch einfach mal da an:
        Pirelli Deutschland GmbH
        Postfach 11 20, D-64733 Höchst/Odenwald, Germany
        Tel.:+49 6163 71-0
        Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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        • #5
          Ich fürchte ich habe schlechte Nachrichten für dirch bzw. euch. Das mit den Freigaben hat der deutsche Staat aufgehoben:
          Von den in den Papieren eingetragenen Reifendimensionen abweichende Größen sind auch mit Freigaben der Reifenhersteller nicht mehr zulässig. Das besagt eine neue Regelung des Bundesverkehrsministeriums.
          Die zunehmende Unmöglichkeit des Befahrens, gemessen an meinem Können, korreliert häufig mit dem Spaß den das Gelände liefert.
          Schmerz und Zerstörung!!!

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          • #6
            Zitat von Donttouchmybike Beitrag anzeigen
            Ich fürchte ich habe schlechte Nachrichten für dirch bzw. euch. Das mit den Freigaben hat der deutsche Staat aufgehoben:
            https://www.motorradonline.de/ratgeb...r-ausreichend/
            da geht es um was anderes.

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            • #7
              Zitat von b-joe Beitrag anzeigen

              da geht es um was anderes.
              Nicht unbedingt....
              Alles, was nicht in den Papieren (COC) steht muss per Gutachten eingetragen werden...Ein Schriebs vom Hersteller nützt halt nichts mehr. Du brauchst nen Sachverständigen, der den nötigen Sachverstand auch wirklich hat und mutig genug ist, das zu verantworten.
              Bin fast da...

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              • #8
                der reifen sollte ja eh eingetragen werden, und der prüfer wäre wohl auch willig dies zu tun wenn er eine bestätigung vom reifenhersteller bekommt das dieser reifen auf eine 2.15er felge gezogen werden darf.
                das hat mit den früheren fahrzeugspezifischen freigaben nicht viel zu tun. zumal man mit diesen freigaben keine eintragung brauchte.

                meiner bescheidenen meinung nach geht ein 120/80-18 bedenkenlos auch auf ne schmalere 1.85er felge, 140/80-18 geht ja auch auf 1.85 und ist bei einigen fzg serienmässig drauf.
                einerseits stellt sich der prüfer evtl etwas an, andererseits werden die jungs inzwischen arg kontrolliert wegen zu vielen schwarzen schafen in der branche.
                von daher will er wohl was in der hand haben worauf er die eintragung stützt.

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                • #9
                  Hmm, wenn es, wie der TE schreibt, Mopeds gibt, die auf der 2.15er Felge die Größe fahren dürfen, dann brauche ich doch als Sachverständiger keine Angaben vom Reifenhersteller mehr, dann kann ich -zur Not per Fahrversuch- mit Sachverstand doch selbst entscheiden, ob das geht oder nicht...
                  Evtl. sollte man da dann den Prüfer mal wechseln.
                  Bin fast da...

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                  • #10
                    die zeiten haben sich geändert.
                    die ganzen prüfungen und eintragungen werden elektronisch gespeichert und stichprobenartig von schreibtischtätern überprüft.
                    wenn die dann den prüfer fragen warum er den reifen eingetragen hat und der kommt denen mit seinem sachverstand werden die unangenehm.
                    hat er nen zettel wo was dazu draufsteht worauf er den eintrag stützen kann ist er fein raus.

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                    • #11
                      Zitat von b-joe Beitrag anzeigen
                      die zeiten haben sich geändert.....
                      Da hast du leider recht...

                      Mir wollte der "Sachverständige" die Reifen, welche vom Hersteller montiert waren trotz (ja seit 2020 "ungültiger") Freigabe (auf Papier) nicht eintragen, weil die Größe nicht im COC steht.
                      Zuletzt geändert von HamburgerJung; 04.02.2024, 18:34.
                      Bin fast da...

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