Wie gesagt, so eine Drossel gibt es kaum. Bleibt also nur etwas zu kaufen was passende Leistung hat oder mit auf dem Papier passender Leistung zu fahren und zu hoffen das es gut geht. Wobei mir das hoffen das es gut geht zu heikel wäre. Denn am Anfang hat man ja die Probezeit, da ist der Lappen ja noch schneller weg und es wird recht schnell teuer. Würde irgend was für die Straße kaufen und eine Sportenduro nur nutzen wenn ich es auch als Sport betreibe. Wie viel PS darf man denn eigentlich mit dem Beschränkten A fahren. In meinem Schein steht noch 1a und 20 KW meine es ist dann mal auf 34PS erhöht worden und für die neuen ab 2013 soll es auf knapp 50 PS hoch gehen. Aber egal, wenn Straße gefahren werden soll, dann etwas kaufen was Legal dort bewegt werden darf.
Mal so´ne Frage nebenbei. Wenn ich jetzt nen A1 Schein habe, darf ich die 125 doch trotzdem offen im Rahmen von Veranstaltungen wie Rallyecup und offroadritten fahren oder? Eingetragen sind ja eh nur 7kw wie bei allen anderen auch
-Rechtschreibfehler sind Special-effects meiner Tastatur-
Mal so´ne Frage nebenbei. Wenn ich jetzt nen A1 Schein habe, darf ich die 125 doch trotzdem offen im Rahmen von Veranstaltungen wie Rallyecup und offroadritten fahren oder? Eingetragen sind ja eh nur 7kw wie bei allen anderen auch
Von dürfen kann keine Rede sein,da wir das eigentlich alle irgendwie am Rande des Gesetzes tun,der Unterschied ist:
Wir "großen" fahren mit einem illegalen Bike ohne Versicherungsschutz.
Du fährst ohne Führerschein mit einem illegalen Bike ohne Versicherungsschutz.
Klasse A:
Beinhaltet A1,M
ab 18/25 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Klasse A1:
Beinhaltet M
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Von dürfen kann keine Rede sein,da wir das eigentlich alle irgendwie am Rande des Gesetzes tun,der Unterschied ist:
Wir "großen" fahren mit einem illegalen Bike ohne Versicherungsschutz.
Du fährst ohne Führerschein mit einem illegalen Bike ohne Versicherungsschutz.
Okay, dann hier anders ausgedrückt: Habt ihr schon 16/17 jährige gesehen, die Pokal/DM/Rallyecup/Offroadritte auf 125ccm Karren gefahren sind?
Oder muss ich dann zur Beta RR50 greifen?:who:
-Rechtschreibfehler sind Special-effects meiner Tastatur-
Okay, dann hier anders ausgedrückt: Habt ihr schon 16/17 jährige gesehen, die Pokal/DM/Rallyecup/Offroadritte auf 125ccm Karren gefahren sind?
Oder muss ich dann zur Beta RR50 greifen?:who:
bei den veranstaltungen achten die doch wenn nur drauf das du führerschein für 125er hast und dein moped auch ne 125er is... ob die nu 80 fährt oder nicht is bei sonem rennen doch egal oder? und das kontrolliert doch wohl niiiieeemand
Okay, dann hier anders ausgedrückt: Habt ihr schon 16/17 jährige gesehen, die Pokal/DM/Rallyecup/Offroadritte auf 125ccm Karren gefahren sind?
Oder muss ich dann zur Beta RR50 greifen?:who:
Fahr einfach,das machen sowieso alle,aber dürfen ist etwas anderes
Fahr einfach,das machen sowieso alle,aber dürfen ist etwas anderes
Hab´ noch nie nen 16 jährigen bei der dm gesehen...ich rede ja ausschließlich von offroad, auf Straße kommt mein Schatz nicht, das tu ich ihr nicht an!:schwärm: Wird schon passen:bravo:
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Hab´ noch nie nen 16 jährigen bei der dm gesehen...ich rede ja ausschließlich von offroad, auf Straße kommt mein Schatz nicht, das tu ich ihr nicht an!:schwärm: Wird schon passen:bravo:
marko straubel, marko barthel.. waren doch alle schon mit 17 dabei :D
Wenn das Ding als Leichtkraftrad zugelassen und versichert ist und auf dem Papier nicht schneller wie 80 ist und max. 15 Ps hat darfst du es fahren. Bewegst du es offen und wirst erwischt kommt neben dem Fahren mit Erloschener BE halt noch fahren ohne Führerschein dazu. Versichert ist so ein Ding übrigens trotz Erloschener BE. Also ist das Bewegen einer Offenen aber zugelassenen Sportenduro für alle mit einem Führerschein ohne Beschränkung einen Ordnungswidrigkeit. Für Leute mit einer Beschränkung im Führerschein wird es schon Blöder, da kommt fahren ohne Führerschein dazu. Ist das Ding dann auch nicht Zugelassen und Versichert wird es noch teurer und man ist bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungs- Gesetz oder so ähnlich. Das ist dann eine Straftat. Ob und wie du bei Enduro Rennen Starten darfst müsste dir auch der DMSB sagen können.
Jan Schäfer war zum Beginn der Saison 2010 auch erst 17. Er kommt aus dem Trial und musste dort in der DM / WM auch mit der 125er antreten, weil er sonst die Zwischenetappen nicht hätte fahren dürfen.
Ansonsten glaube ich nicht, dass irgendein Gutachten, dass einer Sportenduro legale volle Leistung attestiert, einer ernsthaften Prüfung standhalten würde. Da müssten alle vorgenommenen Prüfungen dokumentiert sein und das wäre extrem teuer.
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