Änderung Ritzel legal?

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  • Änderung Ritzel legal?

    Hallo zusammen,

    quäle mich mit der 690er im Wald. Ist einfach zu lang übersetzt. Habe von einigen gelesen die von 15 auf 14 Zähne vorne gewechselt habe und glücklich sind. Nun die Gretchenfrage - ist das legal? Einige schreiben bis 8% Änderung läge im Toleranzbereich. Stimmt das, oder Wunschdenken?

    Gruss,
    Otto

    War nicht sicher ob Ritzelfragen hier rein gehören. Hoffe passt.

  • #2
    Hab ich auch gemacht und dem TÜV war es egal, bzw. hat er nicht nach geschaut. Außerdem wird sie ja langsamer.
    Klug war es nicht, aber Geil! :))

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    • #3
      Tu da drauf was dir passt.

      Legal ist es nicht, aber wer zählt schon die Zähne?
      PavianParade :paper:

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      • #4
        Zitat von lowbudget Beitrag anzeigen
        Tu da drauf was dir passt.

        Legal ist es nicht, aber wer zählt schon die Zähne?
        Danke Lowbudget - mit 18 bin auch nen 30er Dellorto auf meiner Vespa gefahren (und noch ne Menge anderen Kram, wobei mir einen freundlicher TÜV sogar den 30er eingetragen hat samt der Taff Speed Supertröte) und es war mir egal. 20 Jahre später schaut das anders aus ;-)

        Also - wenn jmd. sachdienliche Hinweise hat ;-)

        Danke
        Otto

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        • #5
          Bewegst dich doch eh illegal im Wald rum; wenn de dich da erwischen ist ne geänderte sekundär Übersetzung das geringste Problem ;)
          Und der Lowbudget sind schon lange keine 18 mehr;)
          "Geschwindigkeit stabilisiert!"

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          • #6
            Eine Änderung der Sekundärübersetzung ist grundsätzlich eintragungspflichtig.Da sich die Änderung direkt auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die entstehenden Emissionen(Lärm/Abgase) auswirkt.
            Wenn du es eintragen lassen möchtest wende dich vorher an den Prüfer deines Vertrauens,dann geht nicht schief.
            Oder mach es wie die meisten und fahr einfach damit rum

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            • #7
              Na dann lässt du halt alles so wie es ist .

              Wenn du legal unterwegs sein willst (egal ob mit 18,38 oder 90 Jahren) gilt:

              Die Übersetzung muss original bleiben weil sonst die Betrieberlaubnis erlischt.
              Ggf. wegen Einzelabnahme bei TÜV vorstellig werden.
              PavianParade :paper:

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              • #8
                Zitat von lowbudget Beitrag anzeigen
                Na dann lässt du halt alles so wie es ist .

                Wenn du legal unterwegs sein willst (egal ob mit 18,38 oder 90 Jahren) gilt:

                Die Übersetzung muss original bleiben weil sonst die Betrieberlaubnis erlischt.
                Ggf. wegen Einzelabnahme bei TÜV vorstellig werden.
                genau und im Wald fahren ist auch illegal

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                • #9
                  Vileicht bekommst du ja beid Varianten eingetragen mit dem Zusatz "Wahlweise"
                  „Das Grinsen kommt beim fahren" :))

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                  • #10
                    Zitat von gasgasjogi Beitrag anzeigen
                    genau und im Wald fahren ist auch illegal
                    Genau. Kostet aber nur nen 20er ;-)

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                    • #11
                      Ok, danke für die Infos Jungs. Muss eh November mal mit dem Auto zum TÜV. Da kann man sich ja mal rasieren und freundlich nachfragen ;-)

                      Ah ja, und morgen wieder in den Wald... Es regnet und schneit so schön. Da treibt sich keiner rum...

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                      • #12
                        Hallo @ all

                        1) Bei normalen Kontrollen kann es Keinem auffallen, dass die Übersetzung geändert wurde. Es steht schließlich nicht im Schein.

                        2) Die ABE würde durch das geänderte Übersetzungsverhältnis erlöschen, wenn sich dadurch die Geräuch- und Emissionswerte verschlechtern.

                        3) Nach 97/24/EG Kapitel 5 braucht eine Geräuch- und Emissionsprüfung nicht wiederholt werden, wenn die Änderung des Übersetzungsverhältnis <= 8% ist.

                        4) Sollte es zu einem Unfall kommen, dann muss sowieso erst einmal nachgewiesen werden, dass das geänderte Ü-Verhältnis dazu führte, um etwaige Regressansprüche wegen fehlender ABE, geltend zu machen.
                        Klug war es nicht, aber Geil! :))

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                        • #13
                          Danke Rotti,

                          das ist mal ne Basis für den Gang zum Tüv ;-)

                          LG
                          Otto

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                          • #14
                            Zitat von Otto123 Beitrag anzeigen
                            Danke Rotti,

                            das ist mal ne Basis für den Gang zum Tüv ;-)

                            LG
                            Otto
                            Dann geh aber zum Hans und nicht zum Hänschen!
                            D.h., der "einfache" Prüfer wird dir sehr wahrscheinlich keine exakte Auskunft geben können, da musst du schon zum Ing, der für die Abnahmen zuständig ist.
                            Und sag bitte Bescheid, was daraus geworden ist.
                            Klug war es nicht, aber Geil! :))

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                            • #15
                              ich sach nur
                              legal
                              illegal
                              scheißegal
                              was ne Frage
                              Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

                              Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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