Transportsicherung
Einklappen
X
-
Mit folgender Nachricht hatte ich mich an die Autorin des Artikels gewendet:
Sehr geehrte Frau Frech,
meine Anfrage an Sie bezieht sich auf Ihren Artikel "Zurrgurte - Nur die Richtigen" vom 04.07.2016 [1].
Dort heißt es:
"Nicht zugelassener Gurt = wie kein Gurt = keine Ladungssicherung = Gefahr = Verstoß = Verwarnungsgeld/Bußgeld und ggf. Punkt in Flensburg"
Sie wollen damit zum Ausdruck bringen, dass Privatpersonen (Laien) gesetzlich dazu verpflichtet sind, ausschließlich zugelassene Gurte zur Ladungssicherung zu verwenden.
Ich betreibe ein Online Forum, das sich dem Endurosport widmet. Da unsere Motorräder nicht der StVO entsprechen, müssen diese zu den Trainingsstrecken transportiert werden. Somit ergibt sich zwangsweise die Frage nach der korrekten Ladungssicherung.
Wie fast alle meiner Kollegen war auch ich bislang der Auffassung, dass zugelassene Gurte ausschließlich im gewerblichen Güterverkehr vorgeschrieben sind. Sicherlich macht es Sinn, diese auch als Privatperson zu verwenden, ein gesetzlicher Zwang wäre mir aber neu.
Ich möchte Ihr Fachwissen nicht infrage stellen. Die von Ihnen dargelegte "Gleichung", der nach die Verwendung eines nicht zugelassenen Gurts gleichzusetzen ist mit einer fehlenden Ladungssicherung und somit zu einem Verwarnungsgeld für Privatpersonen führt, ist mir aber etwas zu salopp.
Auf Basis welcher Gesetze ergibt sich der Zwang für Privatpersonen?
Aus §22 StVO ist das nicht ersichtlich und wenn ich nicht irre gilt die DIN EN 12105-2 nicht für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5t und regelt allgemein ausschließlich den internationalen Güterverkehr.
Sie Schreiben (in Anführungszeichen) von "anerkannten Regeln". Was genau Sie damit meinen und was die Anführungszeichen aussagen sollen, würde mich in diesem Zusammenhang ebenfalls interessieren.
...
Sie schrieb mir auch gleich zurück, dass sich jmd. von der Fachdienststelle bei mir melden wird. Und siehe da, gerade rief mich ein netter Polizeipolizist an:
Privatpersonen sind NICHT verpflichtet, zugelassene Gurte zu verwenden. Hier wird bei einer Kontrolle lediglich darauf geachtet, dass die Gurte nich beschädigt sind. Was das aber für Gurte sind, ist für den privaten Gebrauch egal.Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...
Kommentar
-
Transportsicherung
Danke Sietsch.
Ich kann mit Sicherheit aber hinzufügen: für Deutschland sind die anerkannten Regeln der Technik die VDI 2700 (= „strenger“ als die EN und haben auch Kapitel mit Fzg/Anhänger). Aber wie gesagt alles eher gewerblicher Güterverkehr meine ich.
Kommentar
-
Zitat von schmuddel Beitrag anzeigen
für den privattransport sind auch ausreichende ungeprüfte gurte zulässig. der artikel ist von 2016, 2018 wurde ich das letzte mal kontrolliert. die jungs waren echt scharf aber nett, mit anhänger auf die waage und alles genau geschaut was so im auto rumfliegt. lob gab es für die befestigung der beiden mopeds auf dem hänger (alle gurte ohne zettel) und ne kostenfreie mündliche verwarnung für den nicht befestigten 2T-öl kanister der im kofferaum stand. die haben mir auch bestätigt dass ich keine zettel an den gurten brauche.
Kommentar
-
Zitat von GasGasJogi Beitrag anzeigenda war das Gummi der Spinne aber auch noch gut und stramm, jetzt verliert so ein Gummispinnending seine Zugkraft teilweise schon nach einer Woche.....
Kommentar
-
Zitat von Sietsch Beitrag anzeigenWas das aber für Gurte sind, ist für den privaten Gebrauch egal.
Kommentar
Kommentar