Ich habe da mal etwas zusammengetragen:
Auszug "Grundausschreibung ADAC Enduro Rallye 2011":
Alle eingesetzten Motorräder müssen während des gesamten Verlaufes der Veranstaltung der StVZO entsprechen und mit einer leistungsfähigen Beleuchtungsanlage ausgerüstet sein. Es gelten die Bestimmungen gem. DMSB Motorradsport Handbuch Teil 3 für Enduro.
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Bezüglich der Reifen gelten die Regelungen des DMSB Technik für Enduro.
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51.01 Die Maße des Vorderreifens sind freigestellt.
51.03 Reifen mit Metallstiften, ..... sind nicht gestattet.
Reifen mit Schaufelstollen (radial Angeordnete, fortlaufende Rippen) sind verboten.
51.04 Nur Reifen, die im normalen Handel oder Großhandel erhältlich sind, dürfen benutzt werden.
Modifikation der Reifen ist nicht gestattet. Es ist verboten die Reifen mit Chemikalien zu behandeln,
sie durch Schneiden zu verändern, oder mit Reifen-Wärmern oder einer anderen Methode welche
die Charakteristik des Reifens, die Shore-Härte oder die Konstruktion verändert zu behandeln.
Sie müssen im Warenkatalog des Reifenhersteller bzw. in den Reifenbeschreibungslisten, die der
Öffentlichkeit zugänglich sind, aufgeführt sein. Sie müssen so hergestellt sein, dass sie den
Bestimmungen der Europäischen Technischen Organisation für Reifen und Felgen (ETRTO) in
Bezug auf Last- und Geschwindigkeitsindex entsprechen, wobei sie eine Betriebskennung von
mindestens 45 M (Anm.: mind. 165 kg, max. 130 km/h).
Die Reifen müssen eine „E“ und/oder eine DOT (American Department of Transportation)
Kennzeichnung besitzen und die DOT Nummer auf der Reifenflanke tragen.
51.05 Für das Profilmuster der Hinterreifens gelten folgende Bestimmungen:
Profiltiefe, gemessen im rechten Winkle zur Lauffläche (alle Stollen müssen bis zur Lauffläche
reichen): max. 13 mm (s. Abb. S).
51.06 Reifen mit Spikes
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Ergänzungen (wenn qualifiziert) und Berichtigungen (wenn notwendig) erbeten.
Gruß
talentfrei







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