Enduro Kennzeichen

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  • #46
    :kratz:mhh also beim googeln komm ich immer bei fahren ohne Kennzeichen auf 40 Europas und 1 Punkt in der Brauerei.
    Kennt denn vielleicht einer aus dem Forum jemanden der sich echt damit auskennt und sich nicht auf Hörensagen und gutefrage.de beruft.
    Gibts denn keine endurofahrenden Jurastudis im Forum die mal Ihren Prof fragen können, vielleicht sogar mit den echtenTexten das gäbe :app2:, oder?
    Odo

    The different between girls and boys is the price of the toys!:))

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    • #47
      Zitat von odo Beitrag anzeigen
      :kratz:mhh also beim googeln komm ich immer bei fahren ohne Kennzeichen auf 40 Europas und 1 Punkt in der Brauerei.
      Kennt denn vielleicht einer aus dem Forum jemanden der sich echt damit auskennt und sich nicht auf Hörensagen und gutefrage.de beruft.
      Gibts denn keine endurofahrenden Jurastudis im Forum die mal Ihren Prof fragen können, vielleicht sogar mit den echtenTexten das gäbe :app2:, oder?
      Dann solltest du mal nach den Neuerungen von Mai 2014 googlen und dir nicht nur den alten Kram anschauen.

      Klug war es nicht, aber Geil! :))

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      • #48
        Na dann wollen wir mal:

        Also wenn Du unterwegs bist und die Polizei hält dich an kann folgendes auf dich zukommen:

        Bußgeldkatalog Abschnitt I - Teil A - Nr. 179:
        Nicht vorgeschriebenes Kennzeichen verwendet: 10,00 €
        Fehlendes Kennzeichen: 60,00 €
        abgedecktes (also auch verschmutztes) Kennzeichen: 65,00 €

        Also: Sportkennzeichen kostet Dich 10,00 Euro - mit ein bisschen Glück und Verhandlungsgeschick kommst auch mit einer mündlichen Verwarnung davon.


        Ist der Polizist schlecht drauf, schreibt er eine Anzeige. Dann greift folgendes:


        § 22 STVG: III. Straf- und Bußgeldvorschriften§ 22 Kennzeichenmissbrauch
        (1) Wer in rechtswidriger Absicht
        1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
        2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
        3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

        wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

        Der Text ist ja recht eindeutig. Also Punkt 2: Sportkennzeichen ist ein anderes als das amtliche Kennzeichen. Somit bekommst Du eine Geldstrafe oder geht in den Knast.

        Die Höhe der Geldstrafe hängt letztlich davon ab, wie Richter/Anwälte so drauf sind. Sind sie gut drauf , du zeigst Reue und hast gute Argumente, wird es vielleicht ohne Verhandlung eingestellt. Ist der Richter passionierter Jäger und wurde am Wochenende von Wildcrossern gestört bist Du am Arsch :gut2: Wo ich mir noch unsicher bin ist, in wie weit die "rechtswidrige Absicht" da greift und was man darunter zu verstehen hat.


        Thema Urkundenfälschung ist so eine Sache. Hängt auch wohl von der Laune der Richter ab. Ich selbst vertrete die Meinung, dass es keine Urkundenfälschung ist, da dass amtliche Kennzeichen erst zu einer Urkunde wird, wenn es am richtigen Fahrzeug angebracht wurde (Stichwort: Zusammengesetzte Urkunde). Das Sportkennzeichen verfügt über keine Siegel und entspricht nicht den amtlichen Abmessungen. Daher kommt beim Anbau keine Urkunde zustande. Hier mal was von einem Anwalt dazu:





        Ist natürlich hier keine Rechtsberatung oder rechtsverbindliche Auskunft auch wenn ich mal Arbeitsrecht studiert habe. Letztlich hängt es davon ab, wie die Leute so drauf sind und mit welchen Argumenten du so kommst. Von - Bis ist halt alles möglich.

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        • #49
          bei mir griff mal der §22. zum glück hatte ich eine gute anwältin und der richter schien gut drauf. meine rechtsschutz griff glücklicherweise und so blieb es bei ca 350€ ohne eintrag ...hätte aber auch locker 1200€ und mehr kosten können + vorbestraft ...also der ganze aufwand für ein kleines kennzeichen?
          Lieber Zweitaktpower als Viertakttrauer!

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          • #50
            Zitat von hölschi Beitrag anzeigen
            Na dann wollen wir mal:

            Also wenn Du unterwegs bist und die Polizei hält dich an kann folgendes auf dich zukommen:

            Bußgeldkatalog Abschnitt I - Teil A - Nr. 179:
            Nicht vorgeschriebenes Kennzeichen verwendet: 10,00 €
            Fehlendes Kennzeichen: 60,00 €
            abgedecktes (also auch verschmutztes) Kennzeichen: 65,00 €

            Also: Sportkennzeichen kostet Dich 10,00 Euro - mit ein bisschen Glück und Verhandlungsgeschick kommst auch mit einer mündlichen Verwarnung davon.


            Ist der Polizist schlecht drauf, schreibt er eine Anzeige. Dann greift folgendes:


            § 22 STVG: III. Straf- und Bußgeldvorschriften§ 22 Kennzeichenmissbrauch
            (1) Wer in rechtswidriger Absicht
            1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
            2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
            3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

            wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

            Der Text ist ja recht eindeutig. Also Punkt 2: Sportkennzeichen ist ein anderes als das amtliche Kennzeichen. Somit bekommst Du eine Geldstrafe oder geht in den Knast.

            Die Höhe der Geldstrafe hängt letztlich davon ab, wie Richter/Anwälte so drauf sind. Sind sie gut drauf , du zeigst Reue und hast gute Argumente, wird es vielleicht ohne Verhandlung eingestellt. Ist der Richter passionierter Jäger und wurde am Wochenende von Wildcrossern gestört bist Du am Arsch :gut2: Wo ich mir noch unsicher bin ist, in wie weit die "rechtswidrige Absicht" da greift und was man darunter zu verstehen hat.


            Thema Urkundenfälschung ist so eine Sache. Hängt auch wohl von der Laune der Richter ab. Ich selbst vertrete die Meinung, dass es keine Urkundenfälschung ist, da dass amtliche Kennzeichen erst zu einer Urkunde wird, wenn es am richtigen Fahrzeug angebracht wurde (Stichwort: Zusammengesetzte Urkunde). Das Sportkennzeichen verfügt über keine Siegel und entspricht nicht den amtlichen Abmessungen. Daher kommt beim Anbau keine Urkunde zustande. Hier mal was von einem Anwalt dazu:





            Ist natürlich hier keine Rechtsberatung oder rechtsverbindliche Auskunft auch wenn ich mal Arbeitsrecht studiert habe. Letztlich hängt es davon ab, wie die Leute so drauf sind und mit welchen Argumenten du so kommst. Von - Bis ist halt alles möglich.
            schöne Übersicht !

            fehlen nur noch die Folgen für fahren ohne Kennzeichen
            Erfahrung ist die Summe der gemachten Fehler

            Kommentar


            • #51
              Steht doch oben - 60€

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              • #52
                Zitat von smcrosser Beitrag anzeigen
                schöne Übersicht !

                fehlen nur noch die Folgen für fahren ohne Kennzeichen
                Wenn es abgefallen ist 65€ aber wenn dir ein Offizieller Vorsatz unterstellt gibt's eine Geldstrafe oder Knast bis zu einem Jahr

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                • #53
                  Ich würde meinen außer den o. g. 60 Euro passiert weiter nicht viel. Wenn man es nicht aus dem Rucksack zaubert - weil man es ja sofort bemerkt und wieder gefunden hat - muss man wohl noch einmal mit dem montierten Schild bei der Polizei vorsprechen. Wiederholtes Vergehen müsste ich jetzt selbst noch einmal googeln :holy: Liegt aber vermutlich dann im Ermessen des Richters und die Umstände wo und wie oft man aufgefallen ist. Bei Vorsatz sollte der § 22 STVG III (1) 3. (siehe oben) greifen



                  Man könnte noch den folgenden Paragraphen hinzuziehen:

                  § 5 STVG Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
                  Besteht eine Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage eines Führerscheins, Fahrzeugscheins, Anhängerverzeichnisses, Fahrzeugbriefs, Nachweises über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens oder über die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung, eines ausländischen Führerscheins oder Zulassungsscheins oder eines internationalen Führerscheins oder Zulassungsscheins oder amtlicher Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen und behauptet der Verpflichtete, der Ablieferungs- oder Vorlagepflicht deshalb nicht nachkommen zu können, weil ihm der Schein, das Verzeichnis, der Brief, der Nachweis oder die Kennzeichen verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen sind, so hat er auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Scheins, Verzeichnisses, Briefs, Nachweises oder der Kennzeichen abzugeben. Dies gilt auch, wenn jemand für einen verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Schein, Brief oder Nachweis oder ein verloren gegangenes oder sonst abhanden gekommenes Anhängerverzeichnis oder Kennzeichen eine neue Ausfertigung oder ein neues Kennzeichen beantragt.

                  Der zählt aber wohl nur wenn es wirklich weg ist oder ein geklautes Kennzeichen bei einem Überfall genutzt wurde - oder so was.



                  Noch etwas. Da ein verschmutztes Kennzeichen 65 € kostet und ebenfalls unter den § 22STVG III (1) 3. fällt könnte man annehmen, dass die beste Alternative wäre komplett ohne Kennzeichen zu fahren.
                  Wobei sich die Lesbarkeit relativ schnell wieder herstellen lässt im Rahmen einer Kontrolle




                  Also letztlich hängt alles davon ab wie die Polizei so drauf ist und wie man sich selbst in der Kontrolle verhält. Am besten eine Mischung aus lieb, freundlich, dumm und einsichtig.
                  Zuletzt geändert von hölschi; 24.11.2014, 12:22.

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                  • #54
                    Ach so...man muss natürlich unterscheiden ob das Fahrzeug überhaupt ein Kennzeichen besitzt bzw. besessen hat - also zugelassen ist. Davon gehe ich jetzt aber mal aus.

                    Kommentar


                    • #55
                      Zitat von Saarländer Beitrag anzeigen
                      Steht doch oben - 60€
                      sorry habs übersehen
                      Erfahrung ist die Summe der gemachten Fehler

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                      • #56
                        zzgl. § 22 STVG III (1) 3. bei Vorsätzlichem Entfernen des Kennzeichens.

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                        • #57
                          Zitat von hölschi Beitrag anzeigen
                          zzgl. § 22 STVG III (1) 3. bei Vorsätzlichem Entfernen des Kennzeichens.

                          und was ist hiermit?:


                          das ist mir vor 2 Wochen bei der Landung eines nicht geplanten Flugmanövers abgebrochen. Was wäre wenn es im Rucksack bleibt?!

                          LG michi
                          www.Eisarsch.org

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                          • #58
                            Ich würde sagen 65 € und gut ist.

                            War ja nicht vorsätzlich.

                            Kommentar


                            • #59
                              Beschädigte oder nicht mehr lesbare Amtliche Kennzeichen sind bei der Zulassungsstelle, umgehend durch neue ordnungsgemässe Kennzeichen, zu ersetzen. Der Betrieb mit nicht Ordnungsgemässen Kennzeichen ist nicht zulässig und wird wie oben geschildert geahndet. Der Transport der abgebauten Kennzeichen im Rucksack kann auch böse Folgen haben. ( Vorsätzliches umgehen der Kennzeichnungspflicht) wenn man nicht glaubhaft darlegen kann, dass dieses sich von selbst gelöst hat.
                              Das vergessene Anbringen nach dem Waschen ist auch mit Vorsicht zu geniessen. Du hast vor jeder Fahrt eine Abfahrtskonntrolle zu machen.
                              Übrigens sind sich meine Anwaltskumpels auch nicht sicher wie sich das mit dem Sportkennzeichen verhält. Ist wohl ein sehr schmaler Grat, der vom Gesetzgeber noch nicht wahrgenommen wurde.
                              Wer baut sich denn schon ein falsches Kennzeichen mit der richtigen Kennzeichnung an die Karre ????
                              Zuletzt geändert von Unicorn; 24.11.2014, 13:01.
                              Alles was nicht unmittelbar zum Tode führt, härtet ab !
                              Ausser Katzenkacke :angst:

                              WWW.NORTHTRAIN.COM

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                              • #60
                                Und überhaupt. Ich hab doch gleich gesagt: " nimm lieber die Stoppmuttern für das Nummernschild"
                                Das Du aber auch nie auf mich hören willst !!!
                                Alles was nicht unmittelbar zum Tode führt, härtet ab !
                                Ausser Katzenkacke :angst:

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