Enduro Kennzeichen

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  • #61
    Zitat von Unicorn Beitrag anzeigen
    Und überhaupt. Ich hab doch gleich gesagt: " nimm lieber die Stoppmuttern für das Nummernschild"
    Das Du aber auch nie auf mich hören willst !!!
    Jaaa Mama :weg:





    Naja die Argumente sollten schon schlüssig sein. Ein neues Nummernschild mit schönen neuen Löchern zu Befestigung sieht halt komischer aus wenn man es aus dem Rucksack holt als ein altes zerknittertes Blech bei dem die Löcher ausgerissen sind

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    • #62
      n kumpel hatte mal n "Naturdenkmal" schild dran, das sah auch hübsch aus!
      "Manche Menschen glauben Sie seien frei, diese Meinung beruht nur auf der Tatsache das Sie die Ursachen für ihr Handeln nicht kennen."

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      • #63
        Also sind mal angehalten worden. Die anderen Sport oder geknickte Kennzeichen. Und ich gar keins, an der RMZ ohne Kennzeichenhalter. Habe eine mündliche Verwarnung bekommen und die anderen Anzeigen.



        _____________
        mobil erstellt
        ... und ich grüße Tante Jutta aus Wuppertal.

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        • #64
          Zitat von MalibuM41K Beitrag anzeigen
          Also sind mal angehalten worden. Die anderen Sport oder geknickte Kennzeichen. Und ich gar keins, an der RMZ ohne Kennzeichenhalter. Habe eine mündliche Verwarnung bekommen und die anderen Anzeigen.



          _____________
          mobil erstellt
          :kratz: Haben die gefragt und was hast du geantwortet, warum du keins dran hast?
          Klug war es nicht, aber Geil! :))

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          • #65
            Ist es nicht einfacher, sein original Kennzeichen mit Dreck ein wenig unleserlich zu beschmieren, und anschließend zum Ende der Tour hin, wenn man wieder öffentliche Straßen benutzt, das Teil zu säubern.
            Es liest sich je bei einigen hier so, als würde die Polizei mitten auf dem Trail stehen und auf einen warten.

            Gruß Martin

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            • #66
              Aus der Erfahrung von einigen Kollegen, ist die Strafe für Fahren ohne Kennzeichen nicht immer dieselbe.
              Ein Blick in den Bußgeldkatalog hilft hier etwas: http://www.gesetze-im-internet.de/bk.../anlage_8.html (179a sollte ganz gut passen).

              Würde ich illegal im Wald fahren, dann wäre mir ein verschmiertes Kennzeichen zu unsicher. Ein gutes Fotos von einer gescheiten HD-Wildkamera und der Ärger geht los. Und auch Wanderer und sonstige Waldgäste könnten das Kennzeichen ausreichend erkennen.
              Dann musst du also nicht mal vor Ort "dingfest" gemacht werden, um Ärger zu bekommen.
              Bei fehlendem Kennzeichen sieht das eben anders aus!
              Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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              • #67
                Hmm. Wildcameras sind ja in aller Regel auf ein für den Jäger interessantes Opjekt, wie z.B. Kirrung oder Wildacker usw. ausgerichtet und nicht auf Wege und dergleichen. Ausserdem soll man sich von irgendwelchen Jagdeinrichtungen eh fernhalten.
                Mit den Wanderern hast du nat. recht. Obwohl mir da in all den Jahren noch nie was passiert ist. Muss sich halt jeder das für ihn beste raussuchen.
                Ein halbwegs ziviles Erscheinungsbild, Klamottenmässig, macht auch schon viel her.

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                • #68
                  :gut2::))


                  ...Ich hab doch gleich gesagt: Nimm die grossen Unterlegscheiben!....
                  Alles was nicht unmittelbar zum Tode führt, härtet ab !
                  Ausser Katzenkacke :angst:

                  WWW.NORTHTRAIN.COM

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                  • #69
                    Zum Thema fehlendes Kennzeichen...

                    Ein Bekannter hat gerade ein Strafverfahren am Hals. Der Förster hat ihn bei der Rückkehr am Auto abgepasst, es befand sich kein Kennzeichen mehr am Fahrzeug.
                    Das ganze wird ihm jetzt als Vorsatz ausgelegt, da er angeblich mit Absicht sein Kenneichen nicht montiert hat um seine Identität zu verschleiern.

                    Ich meine sowas macht natürlich keiner und jeder weiss wie labil diese Motorradkennzeichen sind :Haue:
                    Zuletzt geändert von Doc Snyder; 22.12.2014, 11:04.
                    .

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                    • #70
                      Zum Thema Kennzeichen im Wald fällt mir folgendes ein:

                      Ein STVZO konformes Kennzeichen benötigt man nur im Geltungsbereich der Stvo bzw. im öffentlichen Vekehrsraum.
                      Der öffentliche Verkehrsraum ist der Raum der von allen Verkehrsteilnehmer befahren werden darf und kann. Also abgegrenzte Privatgrundstücke zählen nicht dazu.
                      Nun der Wald: Hier darf man nicht fahren und somit ist es kein öffentlicher Verkehrsraum und somit bedarf es keiner Kennzeichen und keiner STvzo konformer Fahrzeugausstattung. Beispiel für diese Regelung: Harvester und andere schwere Wald sowie Baumaschinen. Diese haben auch kein Kennzeichen und haben keine Straßenzulassung.
                      Also kann dir auch keiner was wenn du keins dran hast.

                      Gruß

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                      • #71
                        Das ist Blödsinn.
                        A. Der Wald ist nicht abgezäunt, also öffentlicher Verkehrsraum.
                        B. Bagger usw sind keine KFZ sondern Arbeitsmaschinen und mit denen braucht man auch auf der Straße kein Kennzeichen aber eine Versicherung.

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                        • #72
                          Würde ich auch sagen: Jedermann darf den Wald betreten also ist er öffentlicher (Verkehrs-)Raum in dem das Fahren verboten ist.

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                          • #73
                            Natürlich ist der Wald öffentlich und auch öffentlicher Raum aber er ist ganz bestimmt kein öffentlicher VERKEHRsraum. Sonst dürftest du da ja fahren. Und die Feldwege sind in den allermeisten Fällen mit Schranken oder ähnlichen Absperrungen versehen. Natürlich wird nicht der ganze Wald eingezäunt dem liegt aber die Annahme zu Grunde, das ein Auto zwischen Bäumen nicht fahren kann.

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                            • #74
                              Soweit ich weiß, ist öffentlicher Verkehrsraum alle Wege, Plätze und FLÄCHEN die:

                              1. Jedermann
                              2. auf Grund wegerechtlicher Widmung oder mit Zustimmung oder unter stillschweigender Duldung
                              3. tatsächlich offen stehen

                              Verkehrsteilnehmer sind auch Fußgänger, Radfahrer usw.

                              Also als Fußgänger (Jedermann) kann ich den offen stehenden Wald betreten - stillschweigende Duldung durch den Eigentümer setze ich dabei voraus weil der Wald ja nicht eingezäunt ist. Es handelt sich hierbei um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum

                              Ist der Wald eingezäunt, kommst ja auch mit dem Mopped nicht rein.

                              Wobei es letztlich egal ist. Wenn die dich beim illegalen Fahren im Wald erwischen kommt es auf ein paar Euro wegen nem fehlenden Kennzeichen mehr oder weniger nicht mehr an.

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                              • #75
                                Aber du darfst auch als Fußgänger die Waldwege nicht verlassen. Niemand darf einfach so in den Wald laufen. Genauso wenig darfst du mit nem Fahrrad die Wege verlassen. Und genau deshalb ist abseits der Waldwege kein öffentlicher Verkehrsraum.



                                Natürlich ist es je nachdem wobei man erwischt wird unerheblich die paar Euro mehr zu zahlen.

                                Gruß

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