Neue Fahrerlaubnisklassen - Fahrzeugscheinkopien

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  • #16
    Also umschreiben lassen muss er ihn nicht, wenn er jetzt.die Klasse A mit der Beschränkung auf 34PS hat.. dann darf er nach Ablauf der zwei Jahre ganz automatisch die großen fahren ohne Umschreibung..
    Das Problem gabs nur früher als die Klassen noch nach 1 und 1a unterschieden worden waren.
    Und jetzt ab dem 19. wieder für alle die ,die dann den Führerschein neu machen. Jetzt sind es wieder zwei verschiedene

    Und das Problem mit den zukünftigen Fahrerlaubnissen..die gelten auch im Ausland und zwar im Umfang ihrer Berechtigungen aus dem "Heimatland"
    So dürfen wir auch z.B. mit unserer Klasse C1 in andere Länder fahren, wo es die nicht gibt..genauso wie die Holländer zu uns mit ihrer Klasse B1 fahren dürfen , die zwar auch bei uns auf dem Führerschein stehen wird, aber nicht erteilt wird und vorgesehen ist.

    Europa hat schon Vorteile, dauert nur eben alles bis es läuft...wer kennt es nich aus seinem beruflichen Umfeld, wie lange es schon in kleinen Firnen dauert bis was neu eingeführt ist und läuft

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    • #17
      Wie die A muss er nicht umschreiben auf offen, wusste ich nicht.
      Klar ist Europa manchmal gut und das es dauert ist klar. Aber es ist wohl wirklich so das man mit dem Moped was man in Deutschland mit dem Beschränkten fahren darf dann nicht im Ausland fahren darf. Denn eigentlich gehört die Leistungsbeschränkung der Ausgangsfahrzeuge wohl zur Führerscheinklasse, nur halt in Deutschland nicht, da würde die Grenze einfach nicht übernommen.
      Unbekannt bekannt

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