Im-Auto-Transport

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  • #61
    Lieder nicht ganz richtig, das liegt ab der Motor/Fahrzeug Kombination!
    Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

    Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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    • #62
      Wie ist das den mit der LKW Zulassung. Günstiger bei Steuern oder was?
      Darf man damit überhaupt Sonntags fahren?

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      • #63
        Ich sehe den Hängertransport nicht so kritisch. Selbst auf langen Strecken ist die Reisezeit nicht wesentlich länger. Inzwischen bin ich froh, dass der Benzindampf draußen ist. Vergaser oder EFI -die leichten Tanks müffeln. Vor meinem Kasten hatte ich einen T3 Doka. Den hab ich nach der Spanien Tour flott verkauft, die nehmen dafür den Lkw-Tarif. Offene Pritsche = Aua

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        • #64
          Zitat von hölschi Beitrag anzeigen
          Wie ist das den mit der LKW Zulassung. Günstiger bei Steuern oder was?
          Darf man damit überhaupt Sonntags fahren?
          Bei den Steuern gibt es bei den LKW Zulassungen für den Busbereich Vorteile gegenüber der reinen Buszulassung bzw. Wohnmobilzulassung.
          Es gibt allerdings gewisse Bedingungen die manche Zulassungsbehörde selbst auslegen.
          Es gab ja mal eine Welle große Jeeps als LKW einzustufen (siehe Hummer H1 z.B.) und somit die Steuern zu reduzieren. Das hat dann selbst den Zulassungsbehörden eingeleuchtet
          das es das nicht sein kann.

          Fahren mit einer LKW Zulassung im Privatbereich ist nicht an das Sonntagsfahrverbot oder Ferienfahrverbot gekoppelt. Es braucht auch keinen Fahrtenschreiber oder eine OBU für die Maut. Das abstellen des Fahrzeuges auf den entsprechenden Parkplätzen und Parkverboten innerhalb Siedlungen ist aber wohl an den LKW Status gekoppelt.
          Geschwindigkeitsbegrenzungen sind bindend (aber wer sieht das von außen dem Bus an ?) Nur bei einer Kontrolle des Steuerstatus durch die Fotoabteilung der Behörde würde etwas auffliegen.
          ich kicke mit dem Daumen....

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          • #65
            Zitat von paco_AT Beitrag anzeigen
            Bei den Steuern gibt es bei den LKW Zulassungen für den Busbereich Vorteile gegenüber der reinen Buszulassung bzw. Wohnmobilzulassung.
            Es gibt allerdings gewisse Bedingungen die manche Zulassungsbehörde selbst auslegen.
            Es gab ja mal eine Welle große Jeeps als LKW einzustufen (siehe Hummer H1 z.B.) und somit die Steuern zu reduzieren. Das hat dann selbst den Zulassungsbehörden eingeleuchtet
            das es das nicht sein kann.

            Fahren mit einer LKW Zulassung im Privatbereich ist nicht an das Sonntagsfahrverbot oder Ferienfahrverbot gekoppelt. Es braucht auch keinen Fahrtenschreiber oder eine OBU für die Maut. Das abstellen des Fahrzeuges auf den entsprechenden Parkplätzen und Parkverboten innerhalb Siedlungen ist aber wohl an den LKW Status gekoppelt.
            Geschwindigkeitsbegrenzungen sind bindend (aber wer sieht das von außen dem Bus an ?) Nur bei einer Kontrolle des Steuerstatus durch die Fotoabteilung der Behörde würde etwas auffliegen.
            Nicht ganz richtig und auch noch etwas aufwändiger, da man das fahren mit und ohne Anhänger berücksichtigen muss und sich viele dieser Regelungen auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs/des Gespanns beziehen, des weiteren gibt es auch noch diverse Sonderregelungen auf Länderebene.

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            • #66
              Also dann steigen wir mal in die Tiefen der Genehmigungen ein.
              Wenn der Anhänger als Sportanhänger zugelassen ist dann darf man das. Der Transport muss also dann auch mit dem Sportgerät hinten drauf erfolgen.
              Also ein Mopped ob zugelassen oder nicht müsste dann hinten drauf sein. Gilt auch für Pferdetransporter usw.
              Ansonsten gilt der ministerielle Erlass (siehe ADAC) das unter 7,5 to Gesamtgewicht es kein Fahrverbot gibt auch mit Anhänger.

              Ist der Anhänger nicht als Sportgeräte Anhänger zugelassen, dann hat die Mütze Recht, dann gelten Länderregelungen.
              Meist umgeht man dieses indem die Landstraße genommen wird.

              Der Auszug aus den Ausnahmen hier:
              Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen.
              Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
              • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
              • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
              • Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
              • selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
              • Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
              • Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
              Quelle: http://www.bundesrat.de/DE/gremien-k...-10-beschl.pdf

              @ Mütze, isses jetzt klarer gefasst :holy:
              ich kicke mit dem Daumen....

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              • #67
                Zitat von paco_AT Beitrag anzeigen
                Also dann steigen wir mal in die Tiefen der Genehmigungen ein.
                Wenn der Anhänger als Sportanhänger zugelassen ist dann darf man das. Der Transport muss also dann auch mit dem Sportgerät hinten drauf erfolgen.
                Also ein Mopped ob zugelassen oder nicht müsste dann hinten drauf sein. Gilt auch für Pferdetransporter usw.
                Ansonsten gilt der ministerielle Erlass (siehe ADAC) das unter 7,5 to Gesamtgewicht es kein Fahrverbot gibt auch mit Anhänger.

                Ist der Anhänger nicht als Sportgeräte Anhänger zugelassen, dann hat die Mütze Recht, dann gelten Länderregelungen.
                Meist umgeht man dieses indem die Landstraße genommen wird.

                Der Auszug aus den Ausnahmen hier:


                Quelle: http://www.bundesrat.de/DE/gremien-k...-10-beschl.pdf

                @ Mütze, isses jetzt klarer gefasst :holy:
                :gut2:Ich weis ja das du Profi bist
                (Einschränkungen beim parken gelten erst ab 2,8t)

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                • #68
                  tach ock
                  micht unter 7,5 tonnen sondern nicht mehr als 3,5 darf das teil wigen mit anhänger am wochenendealles da drüber ist sontags und feiertagt fahrverbot
                  und die t4 sollte man alle umrüsten lassen können mit einem kat daduch krigt man dann eine andere nummer im schein und dann kann man wiederrum einen anderen kat einbauen und krigt dann auch grün
                  ist wohl sone gesetzes lücke
                  gruß schmuddel
                  wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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                  • #69
                    ist nicht richtig, das Fahrzeug darft nicht mehr als 3,5T wiegen, habe gestern bei der Stadt nachgefragt und diese Antwort bekommen:



                    dort ist alles ganz legal und offiziell erklärt!
                    Ich habs mir ausgedruckt und in den Bus gelegt. Der Wohnwagen kann also kommen! :))
                    Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

                    Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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                    • #70
                      das Thema Plakette ist ganz einfach,
                      Wenn der T4 als LKW läuft, wie meiner und die Schlüsselnummer 33 hat, dann bekommt er Rot, mit DPF max. Gelb.
                      Wird der Wagen als PKM umgeschrieben bekommt das gleiche Auto mit Schlüsselnummer 33 und DPF die grüne Plakette!



                      Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

                      Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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                      • #71
                        tach ock
                        geht auch anders ich such dir das mal raus
                        gruß schmuddel
                        wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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                        • #72
                          tach ock
                          so habs gefunden

                          so könnte man es auch machen
                          gruß schmuddel
                          wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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                          • #73
                            hab aber keinen Syncro und nicht die Schlüsselnr. 451.
                            Das Problem ist, das es den T4 in allen Varianten, von keiner Plakette bis grüne Plakette gibt.
                            Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

                            Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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                            • #74
                              Zitat von Elvis74 Beitrag anzeigen
                              ist nicht richtig, das Fahrzeug darft nicht mehr als 3,5T wiegen, habe gestern bei der Stadt nachgefragt und diese Antwort bekommen:



                              dort ist alles ganz legal und offiziell erklärt!
                              Ich habs mir ausgedruckt und in den Bus gelegt. Der Wohnwagen kann also kommen! :))
                              "Dieser Erlass hat ausschließlich in Nordrhein-Westfalen Gültigkeit. In anderen Bundesländern kann es andere Regelungen geben. "
                              und was für´n süppchen kochen die anderen bundesländer?

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                              • #75
                                Keine eigenen Süppchen. Danach haben sich alle >Bundesländer seit 2007 zu richten.

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