selbstständig machen, Nebentätigkeit anmelden..?

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  • selbstständig machen, Nebentätigkeit anmelden..?

    Hi
    Also ich bin staatl. gepr. Bautechniker Fachrichtung Tiefbau und arbeite beim Wasser und Schifffahrtsamt. Als Bautechniker kann ich mich ja schon mal im Handwerk selbstständig machen, wie als Meister...
    Nun würde ich gerne ein Nebengewerbe anmelden, hauptsächlich damit ich auch bei Arbeiten versichert bin und da man diverse Angebote nur annnehmen kann wenn man Gewerbe angemeldet hat. Das Ganze würde sich halt im Bereich Garten/Landschaftsbau, sowie allgemein Sanierungs und Bauberatung bewegen, also ist die Handwerkskammer zuständig, mit denen werde ich mal nen Termin machen...
    Wo liegt jetzt die Grenze ab welcher das Ganze mit Buchhaltung und dem ganzen Drumherum gemacht werden muss, es gibt doch da auch nen Betrag unter dem das Ganze vereinfacht ist...?
    Wer kan mir zu dem Thema was erzählen?
    Grüße Jens


    Rock n`Roll !!!

    !!! Stollen, nicht nur gut an Weihnachten !!!

  • #2
    Moin moin,

    die Buchführungspflicht entfällt m.E., wenn Dein Gewinn nicht mehr als 30.000 EUR p.a. beträgt. Diese Grenze ändert sich aber beinahe jährlich! Google doch mal nach "Kleingewerbe", da findest du satt und genügend Infos zu dem Thema.
    www.abenteuer-seidenstrasse.eu

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    • #3
      Da bist du bei der Handwerkskammer schon an einer Stelle an der man dir dazu eigentlich alles wissenswerte sagen Kann. Aber Spielt da dein Jetziger Arbeitgeber auch mit, sprich genehmigt er die die Nebenbeschäftigung und wenn ja hat er irgendwelche Bedingungen/ Einschränkungen dabei.
      Unbekannt bekannt

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      • #4
        Ach ja summe weiß ich auch nicht, aber das Wort gewinn bei Sanne dürfte falsch sein, mach da mal Umsatz draus. Denn ob du Gewinn machst ist erst mal uninteressant, der Umsatz ist das entscheidende. Auch wenn gerade so manche klein selbstständige gerne mal Umsatz mit gewinn verwechseln, das sind 2 ziemlich unterschiedliche Geschichten
        Unbekannt bekannt

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        • #5
          Kleinunternehmerregelung

          Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen. Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht.
          Grüße Jens


          Rock n`Roll !!!

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          • #6
            So ganz unrecht hat Sanne ja nicht.

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            Et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange!

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