Also ich bin staatl. gepr. Bautechniker Fachrichtung Tiefbau und arbeite beim Wasser und Schifffahrtsamt. Als Bautechniker kann ich mich ja schon mal im Handwerk selbstständig machen, wie als Meister...
Nun würde ich gerne ein Nebengewerbe anmelden, hauptsächlich damit ich auch bei Arbeiten versichert bin und da man diverse Angebote nur annnehmen kann wenn man Gewerbe angemeldet hat. Das Ganze würde sich halt im Bereich Garten/Landschaftsbau, sowie allgemein Sanierungs und Bauberatung bewegen, also ist die Handwerkskammer zuständig, mit denen werde ich mal nen Termin machen...
Wo liegt jetzt die Grenze ab welcher das Ganze mit Buchhaltung und dem ganzen Drumherum gemacht werden muss, es gibt doch da auch nen Betrag unter dem das Ganze vereinfacht ist...?
Wer kan mir zu dem Thema was erzählen?


Rock n`Roll !!!

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