Rechtsfrage gebrauchtes Mopped

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  • #46
    Zitat von MX-Rider Beitrag anzeigen
    Servus zusammen!

    Vielleicht kann mir jemand von euch, der sich mit der Materie auskennt oder zu tun hat weiterhelfen, wäre eine klasse Aktion :Bier:

    Ich hab mir im März ein HSQ SM610 gekauft gehabt. Hatte gerade 1.200km runter und laut Verkäufer (privat) nur ein Umkipper. Im Kaufvertrag mit ihm steht eindeutig: unfallfrei. Mein Bruder war mit dabei, als er abgeschlossen wurde.
    --> Ein paar Kratzer in Plastik und Kupplungshebel, einer unten im Gabelrohr.
    Plastik wurde aber ersetzt.


    Jetzt habe ich die Maschiene 2.000km später für 500,- mehr verkauft bekommen
    --> ADAC Kaufvertrag mit folgendem Wortlaut:
    "Der Verkäufer erklärt: dass das Motorrad auch in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt - keinen Unfallschaden hatte"
    Auf die Kratzer wurde er von mir hingewiesen. Die alten Teile hat er mitbekommen.


    Der Typ musste wohl eine neue Zylinderkopfdichtung im Garantiefall einbauen lassen (das Mopped war beim Verkauf top - gell Germi?? --> der Typ muss eine saumäßige Fahrweise haben, erzählt mir von einem verspringenden Hinterrad beim runterschalten )
    und wollte in diesem Zusammenhang von mir die noch beschädigten Teile: Fussraste?? Ständer??,... ersetzt haben.

    Nun hat er sich mit dem Typ unterhalten, von dem ich sie im März gekauft habe und erfahren, dass sie wohl nicht nur umgekippt sei, sondern es aus der Fahrt passiert sein soll. Zudem hat er rausbekommen, dass er 500,- mehr bezahlt hat als ich damals

    Jetzt kommt ein schreiben vom Anwalt, wo er diese 500,- einklagt, alternativ die Reparaturkosten von 1.700 laut Kostenvoranschlag fordert.


    --------
    Ich hab dazu jetzt mal ein Schreiben an dessen Anwalt aufgesetzt, hier kurz die Inhalte:

    - Ich kann nur konkrete Angaben darüber machen was vorgefallen ist, als ich Besizter war

    - Dass es keinen Unfallschaden hatte wurde von mir nie behauptet, lediglich dass es in der Zeit als es mein Eigentum war keinen Unfall hatte (hier zwei Zeugen meinerseits)

    - Ich hatte entgegen Ihrer Aussage keine Kenntnis über einen Unfall, zumal das Motorrad laut Kaufvertrag (als ich es gekauft hab) ausdrüclich unfallfrei ist

    - ich erwähne, dass es ärgerlich ist, das er nach dem Telefonat nun genau den Differenzbetrag zurück erstattet haben will, den er mehr bezahlt hat

    - Beim Verkauf seien alle Mängel bereits ersitlich gewesen und wurden akzeptiert


    so in etwa schaut das Schreiben an dessen Anwalt aus.
    Wenn ihr jetzt behauptet, ich habe dort etwas Grundlegendes vergessen, oder nicht beachtet, teilt es mirdoch bitte mit :daumen: :Bier:

    Zur Info: ich habe keinen Rechtschutz, und auch kein Bock wegen so einem Deppen jetzt noch irgendwelche Kosten & Zeitverschwendungen zu haben :mauer:
    Keine Panik... scheint ein Anwalt zu sein, der Dich erschrecken will nach dem Motto "bischen was wird wohl gehen".

    1. Mit dem Hinweis auf auf einen "Umfaller" aber keinen unfall, den Du ja vom Voreigentümer auch bekommen hast, bist Du ja schon aus dem Gröbsten raus.
    2. muss der Käufer beweisen, dass ein Sachmangel bei Gefahrübergang vorgelegen hat, da es sich um keinen Verbrauchsgüterkauf handelt mit der entsprechenden Beweislastumkehr, sondern um einen Privatverkauf. Ein Sachmangel besteht bei gebrauchten Sachen aber gerade nciht in typischen Gebrauchsspuren oder Abnutzungen. Vielmher muss sich die Sache gem. § 424 Abs. 1 BGB für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. für die übliche Verwerwendung.
    Der Käufer müsste also nachweisen bzw. per Gutachten beweisen, dass dies im Zeitpunkt der Übergabe nicht der Fall war. Die kosten für das Gutachten darf Dein Käufer dann erstmal vorlegen...

    Deinen Mehrerlös herauszuverlangen ist völlig absurd. Der Kaufpreis wurde verhandelt und der Käufer war einverstanden. Er hat selbstverständlich keinen Anspruch auf Herausgabe, da Du schlicht und ergreifend besser verhandelt hast. DAS DARF MAN AUCH!

    Schreib dem Anwalt, dass es für sein Verlangen keine Anspruchsgrundlage gibt und wünsch ihm viel Glück bei dem Versuch, eine schlüssige Klage zu formulieren, der Du mit aller Gelassenheit entgegensiehst.

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    • #47
      Zitat von Schnabeltier Beitrag anzeigen
      Keine Panik... scheint ein Anwalt zu sein, der Dich erschrecken will nach dem Motto "bischen was wird wohl gehen".

      1. Mit dem Hinweis auf auf einen "Umfaller" aber keinen unfall, den Du ja vom Voreigentümer auch bekommen hast, bist Du ja schon aus dem Gröbsten raus.
      2. muss der Käufer beweisen, dass ein Sachmangel bei Gefahrübergang vorgelegen hat, da es sich um keinen Verbrauchsgüterkauf handelt mit der entsprechenden Beweislastumkehr, sondern um einen Privatverkauf. Ein Sachmangel besteht bei gebrauchten Sachen aber gerade nciht in typischen Gebrauchsspuren oder Abnutzungen. Vielmher muss sich die Sache gem. § 424 Abs. 1 BGB für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. für die übliche Verwerwendung.
      Der Käufer müsste also nachweisen bzw. per Gutachten beweisen, dass dies im Zeitpunkt der Übergabe nicht der Fall war. ...
      Hä,verstehe ich jetzt aber mal gar nicht.
      Sachmängelhaftung ist hier laut Vertrag ausgeschlossen. Da hilft auch kein gegenerisches Gutachten mehr! Und die Beweislastumkehr gilt auch beim Privatkauf, wenn denn kein Ausschluß der Gewährleistung vorliegt!

      Der Gegner kann hier allenfalls versuchen nachzuweisen, dass er arglistig getäuscht wurde, z.B. über ungenannte Unfallvorschäden, und dann insoweit Schadenerstaz verlangen. Dürfte im hier vorliegenden Fall schwer sein.:gut2:

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      • #48
        Schon richtig! Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist, ist es eh kein Problem. Da ich den genauen Vertragstext ja nich hab, geh ich mal vom Schlimmsten aus. nämlich KEIN vertraglicher Gewährleistungsausschluss. Dann gelten immer noch meine Ausführungen. Deshalb ruhig durchatmen, kommen und ablaufen lassen...

        Bei nem Gewährleistungsausschluss liegst du aber richtig...

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        • #49
          Zitat von Schnabeltier Beitrag anzeigen
          Schon richtig! Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist, ist es eh kein Problem. Da ich den genauen Vertragstext ja nich hab, geh ich mal vom Schlimmsten aus. nämlich KEIN vertraglicher Gewährleistungsausschluss. Dann gelten immer noch meine Ausführungen. Deshalb ruhig durchatmen, kommen und ablaufen lassen...

          Bei nem Gewährleistungsausschluss liegst du aber richtig...
          Ah, alles klar!
          Das mit dem Vertrag hatte er oben schon geschrieben, war ein Standard ADAC Muster, http://www.enduroforum.eu/showpost.p...37&postcount=5

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          • #50


            Oh man, momentan könnt' ich einfach alles zerreißen, kaputt hauen und was weiß ich nicht alles...

            Der Typ ist für mich echt gestorben. Ich wüsste echt nicht, was ich mit dem alles anstellen würde...

            Da soll nochmal jemand behaupten wir leben in einem Rechtsstaat.



            Es geht um die Husky die ich als unfallfrei laut Vertrag verkauft habe.
            Dass sie ohne sonstige Beschädigung war, habe ich nicht angekreuzt.
            Die Richterin dreht des natürlich so, dass in dem Textfeld darunter (bezieht sich auf Unfall & Beschädigung), wo ich unbewußt ein Strich durchgezogen habe.... von Laien ebenfalls als "keine Beschädigung" interpretiert wird.

            Das es beschädigt war, war dem Käufer bewußt, da verkratzte Teile seperat in einer Kiste mitgegeben wurden.

            Der Kläger versucht über die Unfallschiene seine Kohle zurück zu bekommen.


            Seinerzeit hatte ich auf Grund der Marktlage 500,- weniger für die Maschiene bezahlt.
            Laut Aussage des Verkäufers und des Vertrages mit Ihm ebenfalls unfallfrei.
            Mir wurde gesagt, dieBeschädigung kommt von einem Umkipper.
            (Mal ehrlich, wenn man ein fast neues Mopped fast 40% billiger als ein neues bekommt, fragt man dann nochmal nach?)


            Im Nachhinein hat der Kläger telefonisch von dem Vorbesitzer erfahren, dass die Maschiene wohl bei einer "Försterwende" Bodenkontakt hatte.

            Erfuhr ich erst nachdem ich es selbst wieder verkauft hatte auf Nachfrage bei dem Vorbesitzer.

            Die Richterin wollte mich zum Vergleich drängen, und paar Hunderter + anteilige Gerichts und Anwalskosten haben.
            ...abgelehnt - doch nicht für so einen Idioten!


            Teil 2 der Gerichtsverhandlung steht jetzt vor der Tür. Diesmal mit dem Vorbesitzer als Zeugen.

            Ob der die Wahrheit sagt, und mitteilt, dass er mir beim Verkauf nur von einem Umfaller geredet hat.
            Und die "Försterwende" erst auf Nachfrage meinerseits (nachdem ich die Maschiene wieder verkauft habe) erwähnt hat?
            Sollte ich wirklich auf Kosten sitzen bleiben, kann ich ein neues Verfahren anleiern und diese an ihn weiterreichen...


            Ich find's nur einfach total bescheut solch eine Aktion.
            Der Typ hat mein Mopped gekauft, denkt sich im Nachhinein, so viel Kohle ist ein Mopped doch nicht wert und verklagt mich.

            Streitwert 1.200 Eur + 2x Anwaltskosten + Gerichtskosten + Zeugenkosten...


            Und des sollst wenn alles schief geht, wonach es Momentan aussieht mit 22 Jahren aufbringen?
            Da sind die nächsten Jahre für mich doch gelaufen und ich kann wohl jedes Hobby streichen

            Da läuft doch wirklich was vollkomen falsch ab!







            einzigst die Tatsache das er nicht all zu weit weg wohnt tröstet da ein wenig!

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            • #51
              zukünftig einfach ne rechtsschutzversicherung abschliessen, ist billiger !!

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              • #52
                und dem kerl das mopped nachts aufm hof anzünden!:gut2:
                Live for this, if you don't live for something, you'll die for nothing.


                :holy:Dirtbike Squirrels!

                http://vimeo.com/25669395

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                • #53
                  :wait:
                  Der Wald ist nicht genug!


                  Hat doch alles keinen Sinn...

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                  • #54
                    Hilft dir auch nicht weiter, aber wir wohnen halt in Deutschland, wundert dich da noch was?:azrael:

                    Hoffe, dass du möglichst gut da rausgehst.
                    Militant tolerant!

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                    • #55
                      also wenn zwei leien einen vertrag abschliesen von zwei unterschiedlichen interpredationsniveaus auszugehen ist auch von der richterin recht leienhaft

                      hast du keinen anwalt????
                      grias di - pfiad di

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                      • #56
                        Dazu muss man ja aber noch sagen das du eigentlich selber Schuld bist oder nicht?? Das muss einem ja schon mal Stutzig machen warum so günstig!

                        Weiter ist es auch völlig normal das man sich ein paar mal auf die Fresse legt mit so einem Mopped!

                        Team Green Lantern:))

                        Forentreffen Hoope Park 11.04-13.04 2014

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                        • #57
                          mich würd interessieren ob der vorbesitzer da nicht in teufels küche kommt. vor allem da du den kaufvertrag u einen zeugen hast der bestätigt das du sie unfallfrei gekauft hast.
                          also sollte der vorbesitzer ja für falschangaben (bewusste täuschung) ja haftbar gemacht werden...
                          grias di - pfiad di

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                          • #58
                            @ lennartt

                            sehe ich nicht so.
                            War ein Vorjahresmodell mit 1.200 km auf der Uhr. Echt tip top. Hab den eben von 5.00 auf 4.500 runtergehandelt.
                            So ein Kratzer an der Gabelfaust war mir da total egal und hat ja auch keine Auswirkungen. Ist ja nicht irgend so ein China-Produkt gewesen


                            @ stoal
                            Die Richterin hat wirklich einen an der Marmel.
                            Mit das erste was sie sagte, war, dass Familienagehörige als Zeugen warscheinlich Partei ergreifen werden.
                            Daher wurden die quasi direkt mal rausgestrichen. Soll verstehen wer will
                            Im übrigen hab ich seit dem ich die Anklage habe auch einen Anwalt.

                            Aber was willst da machen. Zu Beginn des ersten Gerichtstermins waren mein Anwalt und ich davon überzeugt, dass die Klage direkt abgewiesen wird und wir in 15 min wieder raus sind.
                            Hat sich dann auf locker über 1 std gezogen und die wollte mich unbedingt zum Vergleich drängen. Die ganzen Argumentationen meinerseits wurden nach und nach gestrichen und davon war keine Rede mehr.
                            Seitdem hab ich eben total das miese Gefühl. und alles hat im Prinzip um 180° gedreht.

                            Der Anwalt meine im Nachhinein zu mir, dass er nochnicht erlebt habe, wie ein Zeuge so gedrängt und eingeschüchtert wurde. Die Gegenseite hatte im Übrigen nur den Anwalt da.

                            Also wenn des alles noch irgendwie gut augehen sollte für mich, bin ich warscheinlich so froh, wie in meinem ganzen Leben noch nicht

                            Termin steht für'n 28.04.
                            Wie's weiter geht werd ich auf jeden Fall berichten, wenn's jemand interessiert.

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                            • #59
                              Echt krass sowas, aber leider keine Seltenheit. Doof nur, wenn du der gelackmeierte sein solltest.
                              Militant tolerant!

                              Kommentar


                              • #60
                                Naja

                                wünsch dir auf jeden Fall viel Glück!

                                Team Green Lantern:))

                                Forentreffen Hoope Park 11.04-13.04 2014

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