Rechtshilfefrage

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    Guten Abend und frohes Fest!
    Am Samstag kam ein Urteil vom Amtsgericht reingeflattert.
    Fall:
    Im Sommer fuhr ich mit meinem alten MB100 vom Nürburgring nach hause. Kurz vor der holländischen Grenze dachte ich mir die Currywurst vom Imbiss noch schnell an einer Tankstelle in Ratheim abzuladen.
    Nach diesem Geschäft verliess ich das Tankstellengelände auf dem dafür vorgesehenen Wege. Ich näherte mich unmittelbar einer Kreuzung und hier wollte ich rechts abbiegen auf die Vorfahrtstrasse. Während ich mich voll auf eventuellen Verkehr von links konzentriere knallt mir ein Radfahrer in das vordere Nummernschild. Junger Bursche, Fuss steht in unnatürlichem Winkel zum Unterschenkel, sonst keine Verletzungen (zum Glück fuhr ich Schritttempo). Schreit in Schmerzen: sie hatten doch rot! Ups. Tatsächlich, Ampel übersehen. Nachdem ich ihn so gut wie möglich versorgt hatte kam seine Familie dazu und wir haben Nummern ausgetauscht. Dann kam der Krankenwagen und die Bullen. Alles aufgeschrieben und tschüss. Wochen später Fragebogen von Polizei; meine Versicherung war informiert. Natürlich habe ich des öfteren angerufen und war auch einmal im Krankenhaus. Bänder waren überdehnt,
    wurde operiert, vermutlich keine Spätfolgen.
    Nun ein halbes Jahr später dieses Urteil. Versteht mich bitte nicht falsch; es ist seit langem meine Gewohnheit gerade zu stehen für die Sachen die ich vermassele. Aber was ich in diesem Strafbefehl vermisse ist die Differenzierung der Schuld ( er fuhr ja schliesslich auf der falschen Strassenseite und über den Bürgersteig). Ausserdem hatte ich keine Vorladung und in dem Urteil steht Fussbruch welches nicht zutrifft.
    Was kann ich machen?
    http://www.facebook.com/#!/pages/HWM...66033696755138

  • #2
    also das "einfachste" ist eigentlich,zum Rechtsanwalt gehen,sofern man eine rechtsschutzversicherung hat.Weiss aber nicht,wie das mit euch in den Niederlanden aussieht,ob ihr auch sowas habt.
    wenn's nicht rockt,is'ses für'n Arsch

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    • #3
      sehe ich auch so wie larsen.. erstmal einspruch einlegen.

      haste keine fotos gemacht mit dem handy?
      wer schön sein will muß leiden od. zahlen

      Beta-Supersenior

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      • #4
        Wie lautet das Urteil ?
        Welches Strafmaß ?

        Wieso warst DU nicht bei der Gerichtsverhandlung anwesend ?

        Oder ist es, wie ich vermute, zunächst der Strafbefehl und noch nicht das Urteil ?

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        • #5
          Das wird wohl nichts,seit Rot/Grün unter Schröder haben in D schwächere Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall grundsätzlich Recht (Narrenfreiheit) selbst wenn sie damit gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen und auch "Rechts vor Links"-Gebot ist dadurch aufgehoben!

          Dabei ist die Art der Verletzung auch nicht wesentlich relevant,ob nun Bänderdehnung bzw. Abriß mit OP oder Beinbruch ändert am Strafmaß nichts.
          Dirt-Racer

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          • #6
            Dir bleibt wirklich nichts übrig als zum Rechtsverdreher zu gehen !
            Und wie Pixel schon fragte: Gerichtsverhandlung ohne Vorladung für dich ?? :kratz:

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            • #7
              Zitat von pixelclipper Beitrag anzeigen
              Wie lautet das Urteil ?
              Welches Strafmaß ?

              Wieso warst DU nicht bei der Gerichtsverhandlung anwesend ?

              Oder ist es, wie ich vermute, zunächst der Strafbefehl und noch nicht das Urteil ?
              Strafbefehl ist nicht gleich Urteil?
              http://www.facebook.com/#!/pages/HWM...66033696755138

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              • #8
                Zitat von pruus Beitrag anzeigen
                Strafbefehl ist nicht gleich Urteil?

                nö...hast doch ne einspruchsfrist. erst danach wird das glaube ich rechtskräftig
                wer schön sein will muß leiden od. zahlen

                Beta-Supersenior

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                • #9
                  Zitat von pruus Beitrag anzeigen
                  Strafbefehl ist nicht gleich Urteil?
                  Das ist lediglich der "Schuss vor den Bug". Kannste so annehmen, oder aber ab zu einem guten Anwalt damit, die geballte Kompetenz der gesammelten Laienmeinungen hier im Forum wird Dich absolut nicht weiterbringen. Nur ein Anwalt der alle Umstände des Sachverhaltes kennt kann beurteilen wie weiter vorzugehen ist.

                  GST - Enduro unter Freunden
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                  • #10
                    Doch das ist ein rechtskräftiges Urteil aus einer sogenannten schriftlichen Verhandlung wenn du innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung keinen Einspuch erhebst.

                    Mit einen Anwalt dabei hättes du sogar bis zu 12 Monate Haft bekommen können.

                    Wenn du Einspruch erhebst wird das Urteil aufgehoben und es kommt zu einer Hauptverhandlung vor einem ordentlichen Gericht in mündlicher Verhandlung,das was man allgemein im Fernsehen zu sehen bekommt.

                    Dabei sind dann durchaus erheblich höhere Strafen möglich,weil meistens keine einfachen Anklagen sondern mit "Schwere" oder "besonderer Schwere" verfolgt werden und da sind bei "Gefährdung des Straßenverkehrs" oder "Körperverletzung" mehrere Jahre Haft drin und auch Schmerzensgeld bzw. Rentenzahlungen an einen Unfallgegner möglich.
                    Dirt-Racer

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                    • #11
                      Es kann, es muss aber nicht schlechter ausgehen !
                      Deswegen unbedingt zu einem Anwalt !!!

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                      • #12
                        Es hat schon seinen Grund weshalb es dieses einfache Verfahren gibt und wenn man dagegen anstinkt nehmen das einige Herren recht pingelig weil die einem ja eine Chance gegeben haben welche man nun ausschlägt.

                        Aber davon ab,auf jeden Fall zum Anwalt denn 2 Wochen sind blitzschnell rum.
                        Dirt-Racer

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                        • #13
                          Also Einspruch sollte man mindestens einlegen. Wenn im Strafbefehl schon die falsche Diagnose (Fussbruch anstatt Bänderdehnung; lassen wir mal ausser acht, dass die höhe des Strafmasses sich dadurch wahrscheinlich nicht ändern würde) steht, dann ist da ganz klar ein Fehler der Staatsanwaltschaft unterlaufen. Wie babal der Fehler ist, ist zu vernachlässigen. Fehler ist Fehler! Daher muss die ganze Sache von vorne aufgerollt werden. Wenigstens da ist die deutsche Rechtsprechung eindeutig.
                          ****************************************
                          Et kütt wie et kütt un et hätt noch immer jot jejange!

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                          • #14
                            hatte bis dato zweimal einen strafbefehl im haus und jedesmal war das letztendliche urteil, nachdem der fall vor einem ordentlichen gericht vernünftig aufgerollt wurde (anhörung aller zeugen, gutachter, etc.), milder als der "vorschlag" im strafbefehl.

                            guter anwalt ist pflicht.
                            Denn die einzig wirklichen Menschen sind für mich die Verrückten, die verrückt danach sind zu leben, verrückt danach zu sprechen, verrückt danach erlöst zu werden und nach allem gleichzeitig gieren - jene, die niemals gähnen oder etwas Alltägliches sagen, sondern brennen, brennen, brennen wie phantastische gelbe Wunderkerzen, die gegen den Sternenhimmel explodieren wie Feuerräder in deren Mitte man einen blauen Lichtkern zerspringen sieht, so dass jeder "Aahh!" ruft. (Jack Kerouac † 1969)

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                            • #15
                              Zitat von Dirt-Racer Beitrag anzeigen
                              Es hat schon seinen Grund weshalb es dieses einfache Verfahren gibt und wenn man dagegen anstinkt nehmen das einige Herren recht pingelig weil die einem ja eine Chance gegeben haben welche man nun ausschlägt.
                              Aber davon ab,auf jeden Fall zum Anwalt denn 2 Wochen sind blitzschnell rum.
                              Mach dem Jung doch über die Feiertage nicht noch unnötig Angst!
                              Die genauen Umstände kann nur ein Anwalt beurteilen sobald dieser Einblick in die Unterlagen hat !

                              Ich kann im Übrigen die Aussage von kik bestätigen. Zwischen angedrohtem Strafmass auf dem Strafbefehl und tatsächlichem Strafmass nach der Hauptverhandlung können erhebliche Unterschiede liegen, auch in positive Richtung !!!
                              Statt 4000DM Geldstrafe + 1 Jahr Führerscheinentzug wurde bei mir das Verfahren eingestellt. Erreicht hat das ein guter Anwalt der jeden, aber wirklich jeden kleinen Fehler und jede Ungereimtheit in Frage gestellt hat. Mit einem guten Anwalt hat man als einzelner Beschuldigter durchaus auch eine Chance gegen 4 Zeugen der Gegenseite!

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