Am Samstag kam ein Urteil vom Amtsgericht reingeflattert.
Fall:
Im Sommer fuhr ich mit meinem alten MB100 vom Nürburgring nach hause. Kurz vor der holländischen Grenze dachte ich mir die Currywurst vom Imbiss noch schnell an einer Tankstelle in Ratheim abzuladen.
Nach diesem Geschäft verliess ich das Tankstellengelände auf dem dafür vorgesehenen Wege. Ich näherte mich unmittelbar einer Kreuzung und hier wollte ich rechts abbiegen auf die Vorfahrtstrasse. Während ich mich voll auf eventuellen Verkehr von links konzentriere knallt mir ein Radfahrer in das vordere Nummernschild. Junger Bursche, Fuss steht in unnatürlichem Winkel zum Unterschenkel, sonst keine Verletzungen (zum Glück fuhr ich Schritttempo). Schreit in Schmerzen: sie hatten doch rot! Ups. Tatsächlich, Ampel übersehen. Nachdem ich ihn so gut wie möglich versorgt hatte kam seine Familie dazu und wir haben Nummern ausgetauscht. Dann kam der Krankenwagen und die Bullen. Alles aufgeschrieben und tschüss. Wochen später Fragebogen von Polizei; meine Versicherung war informiert. Natürlich habe ich des öfteren angerufen und war auch einmal im Krankenhaus. Bänder waren überdehnt,
wurde operiert, vermutlich keine Spätfolgen.
Nun ein halbes Jahr später dieses Urteil. Versteht mich bitte nicht falsch; es ist seit langem meine Gewohnheit gerade zu stehen für die Sachen die ich vermassele. Aber was ich in diesem Strafbefehl vermisse ist die Differenzierung der Schuld ( er fuhr ja schliesslich auf der falschen Strassenseite und über den Bürgersteig). Ausserdem hatte ich keine Vorladung und in dem Urteil steht Fussbruch welches nicht zutrifft.
Was kann ich machen?







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