Ramsauer reformiert die Flensburger Punktekatei

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  • #16
    Zitat von Radnor Beitrag anzeigen
    wie gesagt, meine "Geschichte" ist schon ein paar Jahre her und mittlerweile Geschichte... aber damals war es wirklich so, daß über 20 Jahre alte Punkte noch immer auf meinem Konto waren. Glücklicherweise hatten die Behörden aber Einsicht und ich durfte meinen Führerschein trotz 21 Punkten behalten. Positiv wurde mir angerechnet, daß die Punkte wirklich nur aus kleineren Delikten stammten und nicht wegen Alkohol, Fahrerflucht oder ähnlichem resultierten ...ich muß das Schreiben echt mal wieder ausgraben, da waren schon ein paar unglaubliche Storys dabei ...ich erinnere mich an einen Punkt weil ich an einer abgelaufenen Parkuhr parkte, an einen Weiteren weil mein Motorrad auf dem Gehweg stand usw.

    Gruß Klaus
    Tja, das ist der Mengenrabatt in umgekehrter Reihenfolge ;)

    Ging mir auch mal ähnlich. Da hab ich dann 3 Jahre absolut alles eingehalten/ beachtet und nun bin ich wieder so rein wie frisch gefallener Schnee. ......Zumindest was meine Verkehrssünderkartei betrifft. ;)

    LG Nicky

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    • #17
      • Tilgungsfristen:
      • 2 Jahre
      bei einer Ordnungswidrigkeit
      • 5 Jahre
      bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen
      bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen
      • 10 Jahre
      bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen
      bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis

      ( mein mann - rizla ist doch fahrleher)
      ICH BIN NICHT AUF DER WELT, UM ZU SEIN, WIE
      ANDERE MICH GERNE HÄTTEN!!! >:)

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      • #18
        Zitat von Nicky Beitrag anzeigen
        Dann ruf da, bzw. in Flensburg mal an. Älter als 5 Jahre dürfen die Punkte nämlich wirklich nicht sein, da ist irgendein Fehler passiert.

        LG Nicky
        der Fehler könnte am Fahrer liegen

        fals er alle 2 Jahre ein Punkt sammelt verfallen die nie und er hat noch Punkte die schon 15 Jahre alt sind

        ist bei mir zumindest mal so:mauer:
        muss noch 11 Monate Punktfrei weiterfahren und dann sind sie alle weg
        Gehst du nicht mit der Zeit, gehst du mit der Zeit!

        Kommentar


        • #19
          Zitat von Worschti Beitrag anzeigen
          der Fehler könnte am Fahrer liegen

          fals er alle 2 Jahre ein Punkt sammelt verfallen die nie und er hat noch Punkte die schon 15 Jahre alt sind

          ist bei mir zumindest mal so:mauer:
          muss noch 11 Monate Punktfrei weiterfahren und dann sind sie alle weg

          Eben nicht. Die ältesten sind jeweils nach 5 Jahren zu löschen, egal welcher Rattenschwanz an neuen noch dazu gekommen ist und natürlich vorausgesetzt es waren Ordnungswidrigkeiten.

          Guck mal nach, muss auch bei Dir so sein ;)

          LG Nicky

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          • #20
            Zitat von Worschti Beitrag anzeigen
            fals er alle 2 Jahre ein Punkt sammelt verfallen die nie und er hat noch Punkte die schon 15 Jahre alt sind

            ist bei mir zumindest mal so:mauer:
            ...war bei mir ja genauso aber wenn man sich die Regelung mit heutigem Datum anschaut, wurde da scheinbar schon was geändert. Wie gesagt, meine sind glücklicherweise weg aber vielleicht solltest Du die Behörden mit ihren eigenen (offensichtlich neueren) Verjährungsfristen konfrontieren.

            Gruß Klaus

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            • #21
              Zitat von Nicky Beitrag anzeigen
              Eben nicht. Die ältesten sind jeweils nach 5 Jahren zu löschen, egal welcher Rattenschwanz an neuen noch dazu gekommen ist und natürlich vorausgesetzt es waren Ordnungswidrigkeiten.

              Guck mal nach, muss auch bei Dir so sein ;)

              LG Nicky
              genauso ist es leider nicht
              obwohls schön wäre.....

              solange man innerhalb 24 Monate 1 Pünktchen sammelt, verfällt nix, never, garnix
              Gehst du nicht mit der Zeit, gehst du mit der Zeit!

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              • #22
                Zitat von Worschti Beitrag anzeigen
                genauso ist es leider nicht
                obwohls schön wäre.....

                solange man innerhalb 24 Monate 1 Pünktchen sammelt, verfällt nix, never, garnix
                jetzt hat es mich doch mal interessiert und ich bin den einfachsten Weg gegangen, ich habe auf der Internetseite des KBA gestöbert...

                Und genau dort habe ich die bestätigende Aussage gefunden, daß die Punkte eben nicht verjähren, wenn weitere Punkte innerhalb der Verjährungsfrist hinzukommen.

                Eine Kopie der Verjährungsfristen von der KBA Seite wurde hier zwar schon gepostet aber der letzte und entscheidende Satz wurde "vergessen"

                Hier der Auszug (man beachte den letzten Satz)!:
                Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen


                Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.

                Edit: Sind im Register mehrere Entscheidungen nach § 28 Absatz 3 Nr. 1 bis 9 über eine Person eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung vorbehaltlich der Regelungen in den Sätzen 2 bis 6 erst zulässig, wenn für alle betreffenden Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen.


                Gruß Klaus

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                • #23
                  na super

                  die Tilgungsfrist ( 24 Monate) beginnt erst nach dem man die Fahrerlaubnis wieder bekommen hat


                  Beginn der Tilgungsfrist (§ 29 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG))

                  Die Frist beginnt bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils. Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Anordnung einer Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3
                  Strafgesetzbuch (StGB) oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens nach 5 Jahren nach der Entscheidung oder dem Verzicht. Bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten beginnt die Frist mit dem Tag der Rechtskraft. Bei Verwaltungsentscheidungen ist die Unanfechtbarkeit der beschwerenden Entscheidung maßgebend. Bei Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung der Bescheinigung und bei Verzichten auf die Fahrerlaubnis mit dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.
                  Gehst du nicht mit der Zeit, gehst du mit der Zeit!

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                  • #24
                    Zitat von Worschti Beitrag anzeigen
                    ...
                    muss noch 11 Monate Punktfrei weiterfahren und dann sind sie alle weg

                    das schaffste nich, das schaffste nich.......





                    :weg:
                    Sprüche aus meiner Kindheit:
                    Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))


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                    • #25
                      In meinen Augen wird im Straßenverkehr viel zu wenig kontrolliert und nicht streng genug geahndet. Wenn ich mir ansehe mit welchen Geschwindigkeiten hier gerade Taxifahrer durch die Stadt rasen frage ich mich wie diese Leute noch einen Führerschein besitzen können. Von den Autobahnrasern und vor allem -dränglern mal gar nicht zu reden.

                      Ich bin für mehr Punkte bei Verkehrsvergehen und konsequentere Kontrollen. Wenn jemand wirklich auf den Führerschein angewiesen ist, dann wird er auch die Ratio haben sich zu benehmen.
                      Fleisch ist mein Gemüse
                      ©Heinz Strunk

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