Die Spinnen die Gallier...

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Die Spinnen die Gallier...

    Des wird ja immer lustiger bei den Nachbarn,was soll der Schmarrn ??? :holler:


    Quelle : ADAC

    – Frankreich – 29.02.2012 07:44
    Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli



    Ab voraussichtlich 1. Juli 2012 wird in Frankreich die Mitnahme eines Alkoholtests in Pkw Pflicht. Diese neue Regelung soll vor allem der Prävention dienen: Autofahrer sollen dazu gebracht werden, sich nach einem Alkoholgenuss selbst zu testen, bevor sie sich ans Steuer setzen. Alle wichtigen Details der Regelung sind bislang noch nicht bekannt, da das entsprechende Gesetz noch nicht veröffentlicht wurde. Folgende Infos liegen bisher vor (Änderungen nicht ausgeschlossen):

    Was beinhaltet die Neuregelung?

    Jeder Autofahrer muss in Frankreich ein Alkoholtestset im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorweisen.

    Wie muss das Alkoholtestset beschaffen sein?

    Es dürfen sowohl Einwegtests als auch elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden.
    Ein Einwegtest besteht aus einer Röhre und einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Auf der Röhre ist dann abzulesen, ob man noch fahrtüchtig ist.

    Warum wird in Frankreich eine derartige Mitführpflicht eingeführt?

    Frankreich ist ein Land mit einer hohen Zahl von Verkehrsopfern: 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich sind auf Alkoholgenuss zurückzuführen. Die neue Mitführpflicht ist Teil eines Maßnahmepakets, mit dem Verkehrsopferzahlen reduziert werden sollen. Eine solche Reduzierung verspricht man sich mit freiwilligen Selbsttests und dem eventuellen Verzicht aufs Autofahren.

    Ab wann gilt die Verpflichtung?

    Die Mitführpflicht gilt ab dem 1. Juli 2012.

    Gilt die Mitführpflicht auch für deutsche Kraftfahrer?

    Ja, auch deutsche Kraftfahrer, die nach Frankreich fahren, müssen dort in ihrem Fahrzeug ein Alkoholtestset mitführen.

    Gibt es eine Verpflichtung, den mitgeführten Alkoholtest benutzen?

    Nein. Es gibt keine Verpflichtung, den mitzuführenden Alkoholtest auch zu benutzen. Es wird lediglich an die Fahrer appelliert, nach Alkoholkonsum einen freiwilligen Test durchzuführen und bei einem positiven Ergebnis beziehungsweise Fahruntüchtigkeit vom Fahren abzusehen.

    Was passiert, wenn ich kein Alkoholtestset mitführe?

    Kann bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutzter Alkoholtest vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von 11 Euro, das an Ort und Stelle bezahlt werden muss.

    Gibt es bezüglich des Bußgeldes eine Übergangsfrist?

    Ja, Bußgelder sollen erst ab dem 1. November 2012 verhängt werden. Wird zuvor ein Verstoß festgestellt, sollen lediglich eine Ermahnung und ein Hinweis auf die Neuregelung erfolgen.


    Na denn Prooost...:holler::holler::holler:

    Gruß
    Beda

  • #2
    Die Idee find ich garnicht so blöd!
    Live for this, if you don't live for something, you'll die for nothing.


    :holy:Dirtbike Squirrels!

    http://vimeo.com/25669395

    Kommentar


    • #3
      Was soll das bringen. Vor allem sind die Test ja auch nicht alle unbedingt genau.
      Wer nicht mehr weiß wie viel er am Tag getrunken hat ist sowieso meist schon zu Voll zum Fahren und nutzt den test wahrscheinlich sowieso nicht.
      Finde ich sowieso immer Super, aller Mist wird in der EU EU weit geregelt, aber einheitliche Verkehrsregeln Bekommen die nicht hin. In Einem Land musst du eine Wahnweste dabei haben, im Nächsten darfst du ohne nicht mal aus dem Auto bei einer Panne, im Nächsten brauchst du nichts.
      Jetzt dann noch so ein Blödsinn.
      Das ist doch nur ein untauglicher Versuch. Da müssen die halt in Frankreich öfter Alk Kontrollen machen, dann wird das eventuell mal nachlassen. Die Reglung taugt nur den Herstellern der Test und den Behörden zur einsame von Bußgeldern von Leuten die es nicht wissen.
      Unbekannt bekannt

      Kommentar


      • #4
        Der Franzose an und für sich säuft ja den ganzen Tag Rotwein, da kann man den Überblick schon leicht verlieren.

        Ich leg mir halt so zwei Röhren ins Auto: Eine unbenütztes zum Verbandszeug, Warnweste. Das andere ins Handschuhfach neben den Rotwein. Wenn mich dann die Polizei fragt kann ich ihm das Ding zeigen und sag gleich dazu das ich das gerade erst benützt hab.
        Alle sind glücklich und zufrieden....
        Ich fahr nicht gut, aber gerne.

        Kommentar


        • #5
          Zitat von schwarzwälder Beitrag anzeigen
          Der Franzose an und für sich säuft ja den ganzen Tag Rotwein, da kann man den Überblick schon leicht verlieren.

          Ich leg mir halt so zwei Röhren ins Auto: Eine unbenütztes zum Verbandszeug, Warnweste. Das andere ins Handschuhfach neben den Rotwein. Wenn mich dann die Polizei fragt kann ich ihm das Ding zeigen und sag gleich dazu das ich das gerade erst benützt hab.
          Alle sind glücklich und zufrieden....
          Clevere Idee:gut2:
          Gehst du nicht mit der Zeit, gehst du mit der Zeit!

          Kommentar


          • #6
            Ich finde, es sollte auch für die Sicherheitspolitik Grenzen geben. Da fällt mir gleich das Zitat ein "Wer die Freiheit zugunsten der Sicherheit aufgibt, hat beides nicht verdient". Klar, derzeit ist alles noch in einem gewissen Rahmen wo es einem noch nicht den Hals zuschnürt, aber gerade durch die neuen Technologien und Vernetzungen wird es die nächsten Jahre noch deutlich mehr in die Richtung vernünftiger Überwachungsstaat gehen. Es geht dann weniger darum, ob die Maßnahmen sinnvoll sind oder nicht, es geht eher darum, wo wir die Grenze ziehen. Zum Glück habe ich letztens erst meinen Umzug in Hannover gemacht, sodass ich davon noch nicht betroffen bin. :)

            Lg

            Kommentar

            Lädt...
            X