Quelle : ADAC
– Frankreich – 29.02.2012 07:44
Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli
Ab voraussichtlich 1. Juli 2012 wird in Frankreich die Mitnahme eines Alkoholtests in Pkw Pflicht. Diese neue Regelung soll vor allem der Prävention dienen: Autofahrer sollen dazu gebracht werden, sich nach einem Alkoholgenuss selbst zu testen, bevor sie sich ans Steuer setzen. Alle wichtigen Details der Regelung sind bislang noch nicht bekannt, da das entsprechende Gesetz noch nicht veröffentlicht wurde. Folgende Infos liegen bisher vor (Änderungen nicht ausgeschlossen):
Was beinhaltet die Neuregelung?
Jeder Autofahrer muss in Frankreich ein Alkoholtestset im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorweisen.
Wie muss das Alkoholtestset beschaffen sein?
Es dürfen sowohl Einwegtests als auch elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden.
Ein Einwegtest besteht aus einer Röhre und einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Auf der Röhre ist dann abzulesen, ob man noch fahrtüchtig ist.
Warum wird in Frankreich eine derartige Mitführpflicht eingeführt?
Frankreich ist ein Land mit einer hohen Zahl von Verkehrsopfern: 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich sind auf Alkoholgenuss zurückzuführen. Die neue Mitführpflicht ist Teil eines Maßnahmepakets, mit dem Verkehrsopferzahlen reduziert werden sollen. Eine solche Reduzierung verspricht man sich mit freiwilligen Selbsttests und dem eventuellen Verzicht aufs Autofahren.
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Die Mitführpflicht gilt ab dem 1. Juli 2012.
Gilt die Mitführpflicht auch für deutsche Kraftfahrer?
Ja, auch deutsche Kraftfahrer, die nach Frankreich fahren, müssen dort in ihrem Fahrzeug ein Alkoholtestset mitführen.
Gibt es eine Verpflichtung, den mitgeführten Alkoholtest benutzen?
Nein. Es gibt keine Verpflichtung, den mitzuführenden Alkoholtest auch zu benutzen. Es wird lediglich an die Fahrer appelliert, nach Alkoholkonsum einen freiwilligen Test durchzuführen und bei einem positiven Ergebnis beziehungsweise Fahruntüchtigkeit vom Fahren abzusehen.
Was passiert, wenn ich kein Alkoholtestset mitführe?
Kann bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutzter Alkoholtest vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von 11 Euro, das an Ort und Stelle bezahlt werden muss.
Gibt es bezüglich des Bußgeldes eine Übergangsfrist?
Ja, Bußgelder sollen erst ab dem 1. November 2012 verhängt werden. Wird zuvor ein Verstoß festgestellt, sollen lediglich eine Ermahnung und ein Hinweis auf die Neuregelung erfolgen.
Na denn Prooost...:holler::holler::holler:
Gruß
Beda
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