Beim Abmelden einer Enduro, TÜV seit 4 Jahren abgelaufen, Bußgeld wegen abgelaufenem TÜV

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  • #16
    Das Gesetz ist doch eindeutig:
    8 Jahre und mehr: Geldstrafe + 1 Punkt.
    Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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    • #17
      Zitat von Fehrjahn Beitrag anzeigen
      die kann ich ja nie abmelden.
      doch sicher, wenn die tüv hat.

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      • #18
        Zitat von Fehrjahn Beitrag anzeigen
        Altobelli !!?? Ich hab ne Trialmaschine im der Garage, die seit Jahren nicht bewegt worden ist,angemeldet, und noch viel schlimmer, seit geschätzt 10 Jahren der Tüv abgelaufen. die paar Mark Versicherung haben mich nie gestört. Und jetzt?? Irgendwie noch tüven? Wie kommt man da wieder raus.? die kann ich ja nie abmelden.
        tja, shit happens :D

        ein Fahrzeug was angemeldet ist und damit am Straßenverkehr teilnehmen könnte(!) muss halt Tüv haben.



        hab ich aber auch erst durch son komischen aber recht teuren Brief gelernt.
        ähnlich wie B-Joe geschrieben hat - ich hatte meinen Hänger leider mit den Kennzeichen zur Straße stehen.

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        • #19
          Aus eigener Erfahrung kann ich empfehlen TüV machen zu lassen vor dem abmelden.
          Das funktioniert auch bei länger abgelaufenem TüV. Die TüV Prüfung wird dann zwar um 20€ teurer (erweiterte HU), aber mnan spart die Geldstrafe + Punkt.
          Ich war mit meiner Straßenmaschine um mehr als 8 Monate drüber, Probleme habe ich dabei keine bekommen.
          Ich kann allerdings keine Garantie dafür geben das der TüV Prüfer nicht auch eine Anzeige schreiben könnte, bevor er prüft (wäre theoretisch möglich).
          Zuletzt geändert von FetterFolker; 25.11.2022, 08:39.

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          • #20
            Zitat von b-joe Beitrag anzeigen

            .................
            ich hab mich auch schon gewundert warum von den amtsdeppen noch keiner darauf gekommen ist sich die hu daten von den prüfern geben zu lassen um beim überziehen direkt kassieren zu können.
            die prüfer müssen den quatsch eh irgendwo zentral speichern damit man denen bei fehlern den arsch aufreissen kann.
            Super Idee, müsste man eigentlich als Verbesserungsvorschlag sofort ans Bundesverkehrsministerium und zur Sicherheit nochmals an die Zulassungstelle seines Vertrauens senden. Man könnte auch anregen den TÜV Prüfern ein Prämie zahlen wenn sie einen Denunzieren. Ich befürchte allerdings, dass das eh nur eine Frage der Zeit ist bis die Verwaltung diese "tollen" Ideen von selbst umsetzt. (Ironie Modus aus!)

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            • #21
              Wieder was gelernt....

              Allerdings scheint mir die gesetzliche Regelung schon ziemlich daneben.
              Christian
              www.lange-koeln.de

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              • #22
                wer nicht auf der strasse gefahren ist sollte auch mal versuchen die steuer und versicherung zurück erstattet zu bekommen, war ja auch überflüssig und wurde nicht genutzt.

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                • #23
                  Habt ihr schon mal die Onlineabmeldung probiert.

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                  • #24
                    Ich hab gerade nachgeschaut, meine HU ist seit 08/21 abgelaufen.
                    Wenn ich jetzt mit dem moped zum TÜV fahre und keine bekommt es mit, ist alles tutti, oder muss der TÜV Prüfer das melden?
                    www.Eisarsch.org

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                    • #25
                      Ja, wenn es keinem auffällt, wird das wohl OK sein.
                      Halte uns mal auf dem Laufenden!
                      Das kann man schon so machen, aber dann wird's halt kacke...

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                      • #26
                        Wenn du Pech hast, kostet die HU netwas mehr und wird zurückdatiert , da länger als 2 Monate überzogen.
                        Wird jedenfalls bei PKWs so praktiziert


                        Gesendet von iPad mit Tapatalk

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                        • #27
                          Zitat von Typ89 Beitrag anzeigen
                          Wenn du Pech hast, kostet die HU netwas mehr und wird zurückdatiert , da länger als 2 Monate überzogen.
                          Wird jedenfalls bei PKWs so praktiziert


                          Gesendet von iPad mit Tapatalk
                          Nein,
                          Das Zurückdatieren gibt es seit Jahren nicht mehr.

                          Es wird eine erhöhte Prüfgebühr erhoben und gut ist :)

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                          • #28
                            Einfach TÜV machen vor dem abmelden oder Kennzeichen und Schein verloren melden und Abmeldung oder drauf setzen das die bei einem auf dem Amt nicht drauf achten oder keine Lust haben drauf zu achten.
                            Man kann sich sicher über den Sinn des einen oder anderen Gesetzes Gedanken machen und ihn hinterfragen, ändert aber nichts daran das es nun mal Gesetz ist und ein Verstoß dagegen halt auch geandet werden kann.
                            Unbekannt bekannt

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                            • #29
                              Gut das ich hier mal reingelesen hab... letztens ein paar Mopeds abgemeldet und ich würde mich wundern wenn die alle Tüv gehabt hätten... scheint also auf den Mensch beim Amt anzukommen ob er es meldet.. uff... man muss ja auch mal Glück haben ... gut zu wissen ... wird irgendwie doch immer schlimmer der ganze driss hier
                              endlich bedingungsloses Grundeinkommen
                              www.kaputnik.de

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                              • #30
                                Zum Glück arbeitet die Nachbarin bei der Zulassungsstelle

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