Enduro kaufen ohne Brief

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  • #31
    Ganz einfach, das Moped ist ja nicht neu sondern ein älteres Bj. und hat noch eine ältere Abgas und Geräusch Zulassung. Für eine Erstzulassung muss man aber die an Tage der Zulassung gültigen Vorschriften erfüllen. Deshalb klappt es mit einem 2005 COC nicht das Moped Neu zuzulassen da sich 2006 die Werte geändert haben wenn ich mich richtig erinnere. Kann man hingegen belegen das das Fahrzeug damals schon mal irgendwo zugelassen war, bekommt man es heute ohne Probleme zugelassen weil dann die Werte von damals wieder ausreichen. Klingt Komisch ist aber so.
    Unbekannt bekannt

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    • #32
      ghost hats erkannt; das wurde im Thread auch schon angesprochen.

      @paco: Das ist alles richtig, was du schreibst, trifft aber eben das Problem nicht.

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      • #33
        an 10. stelle steht eine 6. also 2006er modell. geht das jetzt mit coc? :kratz:
        Lieber Zweitaktpower als Viertakttrauer!

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        • #34
          Zitat von Heretic Beitrag anzeigen
          an 10. stelle steht eine 6. also 2006er modell. geht das jetzt mit coc? :kratz:

          Welche Abgaseinstufung hat die denn?

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          • #35
            Enduro kaufen ohne Brief

            Zitat von Heretic Beitrag anzeigen
            an 10. stelle steht eine 6. also 2006er modell. geht das jetzt mit coc? :kratz:
            Frag beim TÜV nach.
            Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

            Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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            • #36
              davor graut mir am meisten... diese nullbock-typen zu überzeugen mal ein wenig nachzuforschen grenzt oft an ein wunder. wahrscheinlich dürfen nur die allein wieder das machen. GTÜ oder KÜS hat da garantiert wieder keine aktien drin.
              Lieber Zweitaktpower als Viertakttrauer!

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              • #37
                Zitat von Heretic Beitrag anzeigen
                an 10. stelle steht eine 6. also 2006er modell. geht das jetzt mit coc? :kratz:
                Sei mir nicht böse, ich frage einfach mal ganz blöd: Du hast das Problem nicht wirklich verstanden, oder?

                Lass dir mal das COC kopieren, dann sehen wir weiter.
                War das Motorrad jetzt irgendwo schon einmal angemeldet oder nicht?

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                • #38
                  Enduro kaufen ohne Brief

                  Das sind aber die einzigen die dir sagen können ob du die zugelassen bekommst oder nicht.
                  Der Phönix muß brennen um aufzuerstehen

                  Das Leben ist ein Wunschkonzert :vchris:

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                  • #39
                    erster schritt ist getan. geklaut ist sie nicht :D

                    coc papiere besorgen bin ich dran.
                    Lieber Zweitaktpower als Viertakttrauer!

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                    • #40
                      1. Freigabe von der Polizei (nicht zur Fahndung ausgeschrieben bestätigt. Haken dahinter )
                      2. Auszug der KBA Akte zur Zulassungshistorie in Deutschland beantragen.
                      3. COC Papier , (URSPRUNGSBEWEIS) beantragen beim Hersteller.
                      4. Vorführung bei Dekra oder TÜV (KÜS ?????)
                      5. Zulassung beim STVA, oder eben nicht :-)


                      So sieht die nackte Wahrheit aus, viel Glück
                      E-Biking is a crime :))

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                      • #41
                        Zitat von ageess Beitrag anzeigen
                        1. Freigabe von der Polizei (nicht zur Fahndung ausgeschrieben bestätigt. Haken dahinter )
                        2. Auszug der KBA Akte zur Zulassungshistorie in Deutschland beantragen.
                        3. COC Papier , (URSPRUNGSBEWEIS) beantragen beim Hersteller.
                        4. Vorführung bei Dekra oder TÜV (KÜS ?????)
                        5. Zulassung beim STVA, oder eben nicht :-)


                        So sieht die nackte Wahrheit aus, viel Glück
                        Wozu 2.?

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                        • #42
                          .......dann weisst Du ob, wann und wo und auf wen in Deutschland schonmal zugelassen, oder eben nicht......
                          je nachdem wie die Antwort ausfällt kannst du dir weitere Aktionen getrost sparen ...:-)


                          siehe auch hier wer Lust hat zu schmökern, manchmal hilft ein Blick über den Kaffeetassenrand :-) :

                          So geht's Schritt für Schritt
                          Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie die „Verfügungsberechtigung“ nachweisen. Dies erfolgt üblicherweise über…
                          …die Papiere:
                          Normalerweise müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der Zulassungsstelle die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, früher: Fahrzeugbrief) vorlegen. Dies dient der Absicherung, dass nur derjenige die Zulassung eines Fahrzeugs veranlasst, der auch der sogenannte „Verfügungsberechtigte“ ist. Verfügungsberech­tigt ist nicht notwendig immer der Eigentümer – auch, wenn dies der Regelfall ist. Haben Sie ein Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt erworben oder geleast, können Sie trotzdem den Antrag auf die Zulassung stellen
                          Und ohne Papiere?
                          In Oldtimerkreisen ist es kein Einzelfall, dass zum Fahrzeug keine Papiere mehr existieren oder nicht mehr aufzufinden sind. Was ist in einem solchen Fall zu tun? Die Zulassungsverordnung regelt hierzu lapidar: „Wenn [die ZBII] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Im Rahmen des Antrags auf Ausfertigung der ZBII müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen. Hierfür können beispielsweise ein Kaufvertrag über das Fahrzeug, ausländische Dokumente (etwa US-Title), Originalrechnungen oder Zollquittungen geeignet sein.
                          Anfrage beim KBA
                          Früher musste man zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen, wenn man eine erneute Ausfertigung des damaligen Briefs erlangen wollte. Diese allgemeine Verpflichtung ist seit dem 1. März 2007 entfallen. In begründeten Einzelfällen kann aber immer noch beim KBA angefragt werden, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder bereits eine ZBII ausgegeben worden ist. Insbesondere, wenn die Zulassungsstelle die Möglichkeit hat, direkt auf die Daten des KBA zuzugreifen, wird die Behörde eine solche Anfrage in aller Regel von sich aus durchführen.
                          Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt
                          Hat zu dem Fahrzeug schon einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser abhanden gekommen, sind weitere Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie zugelassen werden kann. Hier trifft die Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen: Die verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Dieses Aufgebotsverfahren soll jedermann die Gelegenheit bieten, möglicherweise bestehende Rechte am Fahrzeug geltend zu machen, bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird.
                          Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage. Da das Verkehrsblatt zweiwöchentlich erscheint, vergehen im Regelfall sechs bis acht Wochen, bis für die verlorene ZBII ein Ersatz ausgefertigt werden kann.
                          Eidesstattliche Versicherung
                          Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird. Dabei muss die Behörde auf die möglichen strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt hinweisen. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung ist gebührenpflichtig. Sollte später die ursprüngliche ZBII wieder auftauchen, muss sie unverzüglich bei der Zulassungsstelle abgeliefert werden, sonst droht ein Bußgeld.
                          Haben Sie diese Hürden genommen, steht der Ausstellung einer Zweitschrift der Zulassungsbescheinigung Teil II nichts mehr im Weg.
                          Keine Behördenwillkür
                          Über die genannten Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen! Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine ZBII auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen und notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.
                          Tipps vom Oldtimeranwalt:
                          Wenn Sie ein Fahrzeug ohne Papiere kaufen, machen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit Anschrift des Verkäufers (Ausweis zeigen lassen!) und einer „Erklärung an Eides Statt, uneingeschränkter Eigentümer“ des betreffenden Fahrzeugs zu sein.
                          Michael Eckert
                          E-Biking is a crime :))

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                          • #43
                            Zitat von ageess Beitrag anzeigen
                            .......dann weisst Du ob, wann und wo und auf wen in Deutschland schonmal zugelassen, oder eben nicht......
                            für ältere fzg. die lange nicht angemeldet waren haben die aber keine daten gespeichert. da das strassenvk.amt die abfrage inzwischen von selbst online macht und da dann auch bestätigt wird ob das fzg gestohlen gemeldet ist erübrigt sich weiter oben punkt 1. , der weg zur polizei.

                            ich mach das gerade durch mit nem oldi.

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