offene Leistung eintragen lassen ?

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  • #16
    Zitat von factory525 Beitrag anzeigen
    glauben versetzt berge, manchmal :D

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    • #17
      Zitat von mutant rock Beitrag anzeigen
      ich hatte diesbezüglich nämlich schon mal probleme....
      Probleme, in wie fern?

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      • #18
        Tach ock

        Zu wenig PS im Schein für Die rennleitung würde Ich sagen
        Gruß. Schmuddel
        wer meint er hat alles unter kontrolle der fährt nicht schnell genug

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        • #19
          Zitat von mutant rock Beitrag anzeigen
          nun hab ich ne legale 450exc und ne 250 2t exc!!!
          Na, die meisten normalen Strassenpolizisten werden das glauben, ja !
          Gruß engl

          Kluge Menschen sind voller Zweifel.
          Glaube ich.....

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          • #20
            Nur mal als weitere Info zu dem Thema : http://www.enduroforum.eu/showthread.php?t=12811

            Kurz gesagt es kann jederzeit zu einer Widerrufung des Gutachtens kommen.

            Gruß

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            • #21
              Zitat von G-String-Jones Beitrag anzeigen
              Nur mal als weitere Info zu dem Thema : http://www.enduroforum.eu/showthread.php?t=12811

              Kurz gesagt es kann jederzeit zu einer Widerrufung des Gutachtens kommen.

              Gruß
              man könnte das Geld ja dann auch einfach so verbrennen.
              „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

              Zitat K.A.

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              • #22
                Wir betreiben seit 20 Jahren einen Dekra-Stützpunkt und außerdem haben wir gute Beziehungen zur Typprüfstelle des Tüv in Köln und es wäre kein Problem irgendwie offene Leistung per Einzelabnahme einzutragen. Aber so wie das dann eingetragenen wird fährt niemand rum und somit ist es immer illegal. Sollte es bei einer Kontrolle dazu kommen das die Polizei nicht weiterkommt und das gesehene nicht wirklich bewerten kann, wird das Fahrzeug vorübergehend beschlagnahmt und einem Sachverständigen vorgeführt, dieser wiederum kann gar nicht anders als bescheinigen, das die Sache so nicht rechtens ist, vom Fall des Unfalls ganz zu schweigen.
                Also unter Strich ist das leider Selbstbeschiss und fast schlimmer in Augen der Polizei als wenn Du nett bist und zugibst das nicht alles der STVZO entspricht aber nix manipulierst oder verschleierst.
                Ein Tip noch : Es lohnt sich zu prüfen ob das Gutachten überhaupt exitiert und es den Prüfer das das unterzeichnet haben soll wirklich existent ist (Nummer im Stempel abfragen ) Ansonsten fährt man ohne gültige Zulassung und Versicherungsschutz. Es kursieren viele Fälschungen in dubiosen Angeboten.
                Gängige Praxis vor ein Paar Jahren war es z.B. an eine Prüfstelle mit automatischer Straße zu fahren, zu bezahlen , dann erhielt man eine Blankobericht zum ankreuzen mit Quittungsabdruck, damit fuhr man dann nicht über die Prüfstrasse sondern zum Fälscher , der stempelte mit nachgemachtem Stempel ab und man bezahlte 200,- und hatte 2 Jahre TÜV, war von legalen Dokumenten nicht zu unterscheiden. Dahinter gekommen sind die nur weil die ganzen Klemmbretter nicht zurück kamen, daraufhin wurde eine Kamera installiert und die Betrüger überführt.
                Also Vorsicht, ich sage ganz bewusst: Es gibt keine legalen GA zur offenen Leistung die einer Überprüfung standhalten !
                Ich würde mir die Kohle sparen, für 500,- gibt's schon einen neuen Stema-Hänger für Motorradtransport
                E-Biking is a crime :))

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                • #23
                  Servus,
                  Zitat von ageess Beitrag anzeigen
                  Aber so wie das dann eingetragenen wird fährt niemand rum und somit ist es immer illegal.
                  versteh ich nicht :kratz:
                  Im ersten Anlauf hätte ich gedacht, es wird der "normale", in D aber nicht ABE-taugliche technische Serienzustand für volle Leistung hergestellt, also auch giftiger und lauter als die ABE-Version, und die per Einzelabnahme (hier können AFAIK weniger strenge Anforderungen gemacht werden als für ABE) legalisiert, und das wäre ja für viele schon voll ok?

                  CU,
                  Sándor
                  https://p7h.de

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                  • #24
                    Wenn ein SV das unterschreibt ist er auf ganz dünnem Eis das dürfte klar sein.
                    Aber es liegt im Ermessen des Prüfers, wenn er schlau ist unterschreibt er so was nicht, aber muss jeder selbst wissen.
                    Die Anforderungen sind mittlerweile EU-weit recht gleich zur Zulassung.
                    Zuletzt geändert von ageess; 09.02.2014, 13:37.
                    E-Biking is a crime :))

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                    • #25
                      Hallo

                      Griesser macht eine fast offnene Leistung .
                      Dann haste aber das Problem, alle Teiel mit ABE sind nur gültig für die reduzierte Leistung.
                      Somit biste dann auchwieder Illegal unterwegs wenn du einen ABE Schalldämpfer drauf hast.

                      Mit der Leistung von Griesser wirst du sicher auch was ändern.
                      DIe Rennleistung nimmt dir das ab aber im Falle eines Unfalles bist du immer dran.

                      Sportenduro und Straße geht nie ganz legal.


                      An meiner SC 620 steht ein Gutachten im Schein, der Tüv will mir das Gutachten nicht geben, da es nur dem Besteller und Tüv zugänglich ist.

                      Brauche es lt. Deka auch nicht weil die Leistung legal im Schein steht, was man dafür tun muß steht nicht drin. Weiß auch keiner.

                      Aber jeder Prüfer weiß die Dinger sind nicht legal, aber die meisten fahren nur ein STück mal über die Straße und bestimmt nicht schnell.

                      Michi

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                      • #26
                        Zitat von sry Beitrag anzeigen
                        Servus,

                        versteh ich nicht :kratz:
                        Im ersten Anlauf hätte ich gedacht, es wird der "normale", in D aber nicht ABE-taugliche technische Serienzustand für volle Leistung hergestellt, also auch giftiger und lauter als die ABE-Version, und die per Einzelabnahme (hier können AFAIK weniger strenge Anforderungen gemacht werden als für ABE) legalisiert, und das wäre ja für viele schon voll ok?

                        CU,
                        Sándor

                        mensch, kapiert es doch!

                        Wenn es die geltenden Vorschriften nicht erfüllt, wirds auch durch einen Eintrag nicht legal!
                        Gruß engl

                        Kluge Menschen sind voller Zweifel.
                        Glaube ich.....

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                        • #27
                          Ich kapier das noch nicht ganz. Es wird immer von der "nicht Erfüllbarkeit der Vorschriften" gesprochen. Was sind denn die Vorschriften die nicht einhaltbar sind? Wo ist denn genau das Problem, das zB. Eine G450x nicht hat?
                          Soweit ich das mitbekommen habe gehts doch immer nur um Lautstärke und Abgas, oder? Warum kann man beides nicht in den Griff bekommen ? Sogar Eigenbau Auspuffanlagen lassen sich legal abnehmen (z.b. in München auf der Prüfstrecke vom TÜV).

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                          • #28
                            Dann überleg mal, warum die Hersteller bei grösseren Modellen solche Klimmzüge mit Einspritzungen, Auspuffklappen, Konstantfahrruckeln und riesigen Endschalldämpfern machen, wenn das so einfach wäre.

                            Die G450X schafft das auch nur mit riesigem Endschalldämpfer und dann immer noch nicht voller Leistung (soviel ich weiss).

                            Kommentar


                            • #29
                              Zitat von MetaMork Beitrag anzeigen
                              Ich kapier das noch nicht ganz. Es wird immer von der "nicht Erfüllbarkeit der Vorschriften" gesprochen. Was sind denn die Vorschriften die nicht einhaltbar sind? Wo ist denn genau das Problem, das zB. Eine G450x nicht hat?
                              Soweit ich das mitbekommen habe gehts doch immer nur um Lautstärke und Abgas, oder? Warum kann man beides nicht in den Griff bekommen ? Sogar Eigenbau Auspuffanlagen lassen sich legal abnehmen (z.b. in München auf der Prüfstrecke vom TÜV).

                              ..........das würde den Rahmen sprengen, ruf mal bei der nächst gelegenen Typprüfstelle an und lasse dir die Bestimmungen geben, bzw erläutern. Eine Abe zu erstellen bedeutet alle relvanten Teile eindeutig zu kennzeichnen oder mit KBA Nr zu versehen (die werden dann aber auch im Anhang an die ABE gelistet) Sobald also irgend eines dieser Teile nicht verbaut ist (z.B Auspuff mit Kat und ohne Kat) erlischt die gesammte ABE. Bei der Einzelabnahme gibt es etwas mehr Spielraum aber auch keine Toleranz mehr bei den ermittelten Werten. Wenn Du z.B. zur Abnahme den Auspuff zustopfst und es kommen meinetwegen 80db/a dabei raus und du fährst dann recht offen rum und hast gemessene 90db/a dann ist Essig. Beim ABE Fahrzeug hingegen kann man noch mit Serienstreuung argumentieren. Eine legale Einzelabnahme die durchaus möglich ist kann leicht einen 5 stelligen Eurobetrag verschlingen. Bedingt durch Abgasgutachten, Geräuschgutachten, Fahrtprüfung z. B. 3 Tage auf dem Ring :-), usw ohne jede Garantie das das hinterher auch genehmigt wird. In letzter Instanz liegt das auch noch im Ermessen des Amtsleiters beim zuständigen STVA ob er das Fahrzeug zulässt oder nicht.
                              Irgendwann kann es sein das Du Post bekommst und dir die Zulassung entzogen wird. (Auch oft bei uns passiert bei Jeeps mit LKW-Zulassung, Steuersparmodell)
                              Also eigentlich alles
                              E-Biking is a crime :))

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                              • #30
                                Servus,

                                Zitat von engl Beitrag anzeigen
                                mensch, kapiert es doch!

                                Wenn es die geltenden Vorschriften nicht erfüllt, wirds auch durch einen Eintrag nicht legal!
                                sorry, aber ich hab schon das ein oder andere kapiert, AFAIK verhält es sich so:

                                - Entspricht ein Fz. in den entsprechenden Teilen der ABE, ist es legal (die ABE impliziert die Einhaltung der Vorschriften)

                                - Enstpricht ein Teil nicht der ABE, aber den anzuwendenden Vorschriften, ist es nicht legal, kann aber durch Einzelabnahme legalisert werden.

                                Wenn dem nicht so oder sinngemäß so wäre, wäre die Option der Einzelabnahme überflüssig...

                                CU,
                                Sándor
                                https://p7h.de

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