Verschrottungsprämie

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  • #46
    Zitat von afr Beitrag anzeigen
    hätte ich das am ring gewußt...... wären bestimmt feinere gespräche zu stande gekommen. herr abgeordneter, od. minister? ich hätte da mal ein(en)anliegen..... politiker ist ja heute auch schon so ein angesehener beruf wie banker od. versicherungskaufmann. na aus dem petzi wird mal was...
    .....herr bundeskanzler petzi

    ich freu mich
    Hab doch gesagt, daß Du mit auf die RR sollst ... hast ja aber net gehört.
    War schließlich mit meinem Gefolge (Mecky & Sporty) vom Land RheinlandPfalz zur Besichtigung eingeladen!
    "Barby war zwar mit Ken zusammen, aber BigJim hat sie gebumst!"

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    • #47
      ja das is klar aber wie genau sind die fristen, ich erklär mal meine situation:

      das auto ist nicht auf mich zugelassen aber erfüllt alle kreterien, diese person will sich ein neuwagen kaufen und ich will ebenfalls einen anderen gebrauchten haben aber ich kann den alten ja nicht abmelden solange die person den neuen noch nicht bestellt hat oder? weil dann könnte die person mein anderes auto als zweitwagen nicht billig versichern?
      wenn ich den antrag selbst stelle dann muss es doch fristen geben wie lange die alte karre stillgelegt ist ?

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      • #48
        Zitat von olliracing Beitrag anzeigen
        ja das is klar aber wie genau sind die fristen, ich erklär mal meine situation:

        das auto ist nicht auf mich zugelassen aber erfüllt alle kreterien, diese person will sich ein neuwagen kaufen und ich will ebenfalls einen anderen gebrauchten haben aber ich kann den alten ja nicht abmelden solange die person den neuen noch nicht bestellt hat oder? weil dann könnte die person mein anderes auto als zweitwagen nicht billig versichern?
        wenn ich den antrag selbst stelle dann muss es doch fristen geben wie lange die alte karre stillgelegt ist ?

        :panik: :weg:
        :holy: Totgesagte leben länger :holy:

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        • #49
          Zitat von olliracing Beitrag anzeigen
          das auto ist nicht auf mich zugelassen aber erfüllt alle kreterien, diese person will sich ein neuwagen kaufen und ich will ebenfalls einen anderen gebrauchten haben aber ich kann den alten ja nicht abmelden solange die person den neuen noch nicht bestellt hat oder? weil dann könnte die person mein anderes auto als zweitwagen nicht billig versichern?
          wenn ich den antrag selbst stelle dann muss es doch fristen geben wie lange die alte karre stillgelegt ist ?
          Du kannst Deinen Alten aber nicht für nen Neuen Inzahl. geben, der dann nicht auf Dich zugelassen wird.
          Ehemaliger letzter Halter muß identisch mit Neuwagenhalter sein.
          "Barby war zwar mit Ken zusammen, aber BigJim hat sie gebumst!"

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          • #50
            Zitat von Petzi300 Beitrag anzeigen
            Hab doch gesagt, daß Du mit auf die RR sollst ... hast ja aber net gehört.
            War schließlich mit meinem Gefolge (Mecky & Sporty) vom Land RheinlandPfalz zur Besichtigung eingeladen!
            ich hab dich wirklich unterschätzt:daumen:
            wer schön sein will muß leiden od. zahlen

            Beta-Supersenior

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            • #51
              ist er doch auf ihn ist das alte auto angemeldet und er kauft auch den neuwagen und meldet ihn an, das ich davon unabhängig nen anderen gebrauchten kaufen will und den wieder über diese person anmelden will ist nebensächlich , mir geht es nur darum kann ich meine alte karre abmelden wenn die person in 1-2 monaten nen neuen kaufen will und ich meinen neuen gebrauchten über die person anmelden kann und trotzdem dann trotz 1-2 monaten abmeldung der alten karre 2500 euro kassieren kann bzw. die person auf die die ganzen cars zugelassen sind versteht ihr?

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              • #52
                Zitat von olliracing Beitrag anzeigen
                ist er doch auf ihn ist das alte auto angemeldet und er kauft auch den neuwagen und meldet ihn an, das ich davon unabhängig nen anderen gebrauchten kaufen will und den wieder über diese person anmelden will ist nebensächlich , mir geht es nur darum kann ich meine alte karre abmelden wenn die person in 1-2 monaten nen neuen kaufen will und ich meinen neuen gebrauchten über die person anmelden kann und trotzdem dann trotz 1-2 monaten abmeldung der alten karre 2500 euro kassieren kann bzw. die person auf die die ganzen cars zugelassen sind versteht ihr?

                :holy: Totgesagte leben länger :holy:

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                • #53
                  Zitat von olliracing Beitrag anzeigen
                  versteht ihr?
                  Ne!
                  "Barby war zwar mit Ken zusammen, aber BigJim hat sie gebumst!"

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                  • #54
                    ich erklärs nochma verständlicher

                    ICH BIN PERSON A und PERSON 2 ist B

                    Ich bin person a, habe schlechte versicherungsprozente, im gegensatz zu person b, mein auto(a) ist auf person b zugelassen weil er wenig prozente hat.
                    Nun will person b ein neues auto kaufen und da kommt logischerweise die abwrackprämie in frage da das auto 15jahre alt ist und schon 2 jahre auf ihn angemeldet ist. ICh person A möchte einen gebrauchten neuen kaufen welcher auch auf Person B angemeldet werden soll wegen den prozenten.
                    Person B will aber noch ein paar monate warten mit dem kauf des neuwagens, mein neues auto person A will ich wieder auf person b zulassen , wenn ich aber nun 2 Autos auf person B zulasse dann steigen die prozente zweitwagen.mehr.. wenn ich dann mein auto a abmelde und person B meldet meinen neuen an und kauft sich in 1-2 monaten ein neuwagen kann ich dann meine 2500 euro trotz 1-2 monate abgemeldetem auto geltbar machen??

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                    • #55
                      Zitat von olliracing Beitrag anzeigen
                      ist er doch auf ihn ist das alte auto angemeldet und er kauft auch den neuwagen und meldet ihn an, das ich davon unabhängig nen anderen gebrauchten kaufen will und den wieder über diese person anmelden will ist nebensächlich , mir geht es nur darum kann ich meine alte karre abmelden wenn die person in 1-2 monaten nen neuen kaufen will und ich meinen neuen gebrauchten über die person anmelden kann und trotzdem dann trotz 1-2 monaten abmeldung der alten karre 2500 euro kassieren kann bzw. die person auf die die ganzen cars zugelassen sind versteht ihr?

                      willst wohl den staat und damit uns steuerzahler be.....
                      wer schön sein will muß leiden od. zahlen

                      Beta-Supersenior

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                      • #56
                        Zitat von afr Beitrag anzeigen
                        willst wohl den staat und damit uns steuerzahler be.....
                        meinste wirklich....? nee das glaub ich nicht. das wäre ja ungesetzlich...quasi illegal!!!:kratz:

                        nee das trau ich keinem hier aus dem forum zu...:holy:

                        :holy: Totgesagte leben länger :holy:

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                        • #57
                          Zitat von afr Beitrag anzeigen
                          willst wohl den staat und damit uns steuerzahler be.....

                          das hat damit nix zutun ich kann auch warten aber es geht um die möglichkeit, warum sollte man nicht alles nutzen was man bekommen kann?

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                          • #58
                            Zitat von olliracing Beitrag anzeigen
                            kauft sich in 1-2 monaten ein neuwagen kann ich dann meine 2500 euro trotz 1-2 monate abgemeldetem auto geltbar machen??
                            Ja, falls dann noch was im Topf ist!
                            "Barby war zwar mit Ken zusammen, aber BigJim hat sie gebumst!"

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                            • #59
                              hm also weißt du genau wie lange die fristen sind? bis wann man den antrag abschicken muss nach dem abmelden? weil ich kein bock hab 2-3 monate mein neues auto in die garage zu stellen und mit der alten karre solange rumzufahrn bis die sich nen neues bestellt ham

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                              • #60
                                Zitat von olliracing Beitrag anzeigen
                                hm also weißt du genau wie lange die fristen sind? bis wann man den antrag abschicken muss nach dem abmelden? weil ich kein bock hab 2-3 monate mein neues auto in die garage zu stellen und mit der alten karre solange rumzufahrn bis die sich nen neues bestellt ham
                                Nein, weiß ich nicht, da seit gestern morgen das "letzte Wort" mal wieder doch noch nicht gesprochen ist!
                                "Barby war zwar mit Ken zusammen, aber BigJim hat sie gebumst!"

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