Die zur Zeit stetig steigende Qualität deiner Beiträge möchte ich an dieser Stelle einmal positiv hervorheben...:holler:
Und NEIN, dass ist kein Antrag.
@Fallsucht: Aber echt, ich kotz gleich über mein Schriebtisch vor Langeweile...
oder sollte ich besser sagen, ich fick
Um noch in irgend einer Form was nützliches von mir zu geben:
die Antwort ist doch recht offensichtlich, erlöschen der Betriebserlaubnis,
illegal blablabla! Wieviel Punkte das gibt wenn der Beamte ganz offiziell
unterwegs ist kannst mit dezentem gegoogel rausfinden
Es geht einfach darum das bei uns die Bullen richtig scharf auf neue Sterne sind. Letzens hat sich einer in unserem Ort wegen zu schnellen Fahren umgebracht...
Seit dem sind die sehr oft unterwegs. Wenn ich morgens mit der Maschine fahre hab ich ja keine Angst da raus zu gehen, aber genau nach meinem Endurogebiet gibt es nur eine Brücke und dort warten Sie halt immer.
Bis dato bin ich halt mit Anhänger hingefahren. Aber ich habe halt das Gefühl das das auf Dauer nicht gut gehen kann. Abhauen mitten in der Ortschaft ist schwer.
Mich hat es halt nur interessiert ob jemand schon böse von der Polizei ausgenommen wurde. Ich habe mir die StVO schon angeschaut. Aber die sagt halt nichts aus für Mehrfachvergehen.
Es geht einfach darum das bei uns die Bullen richtig scharf auf neue Sterne sind. Letzens hat sich einer in unserem Ort wegen zu schnellen Fahren umgebracht...
dann ist doch alles klar, bei dem risiko weiter den anhänger benutzen......
...wenn du weißt das die oft da stehen würde ich es wohl auch nicht riskieren - bleib beim hänger sonst kostet es:
a: viel geld
b: viel zeit ( vorführung wenn mopped wieder stvo. tauglich ist ), rennerei zum anwalt - je nachdem wie doll ´se dich gef..kt haben.
c: ggf. deinen führerschein - je nach vorbelastung und punkten die du kassierst...
d: keine ahnung ist mir egal
sie haben noch einen 50/50 und einen forumsjoker...
ICH HAB MICH UMGESEHEN, WIR SIND DIE GEILSTEN HIER :)
.... aber genau nach meinem Endurogebiet gibt es nur eine Brücke und dort warten Sie halt immer..
Dann such dir ne gescheite umfahrung, bei mir gibts auch stellen wo ich besser nicht herfahre also lass ich das auch...
mir sind se auch schon entgegengekommen haben gedreht und hinter mir her, ich ganz locker rechts durchn graben tschüssikowski....ohne hektik und panik...wo der weg zu ende ist und das gelände anfängt müssen die kollegen passen...
nur nicht extra ärgern und auf jeden fall erkennen die dich irgendwann wieder und dann kostets vllt....also ich kenn keinen wo das richtig teuer war, am ring sind mal jungs hier ausm forum gestellt worden, nenn jetzt keine namen, ich glaube einer hat bissl trinkgeld gegeben aber keiner hatte ein nummernschild drauf... wenn se dich irgendwann mal kriegen dann bleib freundlich, die machen nur ihren job, bist du freundlich und bleibst sachlich, bleibt die rennleitung meistens auch freundlich..
wenn du pech hast musste mal paar km schieben oder rufst jemanden an der nen bus oder hänger hat und kriegst ne mängelkarte, was solls...
aber die sache mit den colochones...da ist natürlich auch was dran,
Sprüche aus meiner Kindheit:
Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))
Grundsätzlich kannst du ja unterscheiden: Mit Kennzeichen oder ohne.
Mit Kennzeichen wird das auf die Mängel-Schiene hinauslaufen, wenn überhaupt. Ich erinnere mich an Bekannten (jaja..) der hat Bekanntschaft gemacht hat und es blieb jedes Mal bei einer Ermahnung. Allerdings auch ganz ohne blöde Ausreden und so. Der Beamte hat Recht und der Bekannte seine Ruhe, er gelobte Besserung, schönen Tag noch.
Ohne Kennzeichen versuchst du abzuhauen und das geht 100 Mal gut und einmal schief. Dann ist es Fahren ohne Versicherungsschutz und Zulassung, Kennzeichenmissbrauch und Vorsatz. Das wiederum wird dann mitunter den Sermon mit charakterlicher Eignung und so weiter nach sich ziehen.
Mehrfachvergehen sind auch nicht in der StVO geregelt. Ein Bisschen ist im Bußgeldkatalog geregelt, nämlich dass bei mehrfachen geringfügigen Verstößen durch dieselbe Handlung nur der jeweils höchste Strafmaß angesetzt wird. Aber nur dann; bei mehrfachen Verstößen durch verschiedene Handlungen wird einzeln bestraft.
Es ist auch eher der Bußgeldkatalog, der für dich interessant ist, und das Straßenverkehrsgesetz. Letzteres sieht 6 Punkte für Kennzeichenmissbrauch (darunter fällt auch Fahren ohne Kennzeichen) vor.
Nachtrag.
Das war jetzt in Ansätzen die rechtliche Seite. Durchsetzbar ist das leider alles, es ist aber mit Papierkram verbunden. Und zwar für den Beamten mehr als für dich :))
Wie tief is denn die Plörre? Sonst halt schnurgerade den Wanderwegen nach...
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