Und ma wieder...

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  • #16
    Im prinzip hat der uwe wohl recht...es bleibt dann nur zu prüfen ob der mopedfahrervwegwollte oder in der absicht auf den sohn zufuhr um ihn zu verletzten...das wird wohl der knackpunkt sein und weil die aussage des mopedfahrers fehlt und dagegen die aussagen der beiden "bedrohten" eindeutig sind...was kann man machen?

    sieht mal so aus (oder mir kommt es so vor) als wenns da ein handgemenge gab und der alte angepisst abgedackelt ist,mwaffe geholt und mit sohnemann den rider gesucht und gestellt...dann wieder krawall und dem alten ist der kragen geplatz...oder so ähnlich ...wer weiss das schon ausser den dreien...
    Sprüche aus meiner Kindheit:
    Geheult wird erst, wenns stark blutet oder komisch wegsteht...:))


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    • #17
      Zitat von gsrobert Beitrag anzeigen
      wenn das alles so einfach wäre gäbe es nicht so viele hochbezahlte anwälte.

      nur kurz....

      wir sind hier im StGB und nicht im BGB (ein gewaltiger unterschied ;-) )

      selbst wenn du eine Notwehrlage annimmst die nicht provoziert worden ist und dem kollegen nicht nachweisbar ist dass er sich seine waffe eingesteckt hat um den enduristen vom mopped zu schießen (notwehrprovokation)

      dann wäre immernoch ein Warnschuß notwendig gewesen.


      Einschränkungen des Notwehrrechts gibt es lediglich bei tödlicher Gewalt. Vor dem Einsatz eines tödlichen Verteidigungsmittels ist in der Regel, wenn es nicht zur weiteren Eskalation führt, eine Warnung notwendig. Beim Schusswaffeneinsatz ist dies somit grundsätzlich ein Warnschuss. Ferner darf die Anwendung nicht völlig außer Verhältnis stehen. Typisches Beispiel: Der im Rollstuhl sitzende Bauer darf nicht obstklauende Kinder von seinem Kirschbaum schießen. In diesen seltenen Ausnahmefällen muss auf das Notwehrrecht dann tatsächlich verzichtet werden.
      So kompliziert wollte ich das alles gar nicht machen.

      Ich wollte nur darauf hinweisen das man immer besser das Hirn einschaltet bevor man irgendeinen Scheiß anfängt der schnell nach hinten losgehen kann.

      Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene paar Schuhe. Es gibt bei den Mopedfahrern Idioten genau wie bei den Jägern und wenn sich da die 2 richtigen treffen kann das fatal ausgehen und einer von den Bekloppten bekommt auch noch Recht. Im genannten Fall hätte der Mopedfahrer m.M. nach eindeutig die schlechteren Karten weil er allein war.

      Ich habe meine Antworten bewußt provokativ gewählt, weil direkt schon wieder tituliert wurde und in Unkenntnis spekuliert wurde. Was nützt das ganze geschimpfe und argumentieren, Fakt ist das das Mopedfahren im Wald nicht erlaubt ist. Wenn der Jäger die Person unglücklich getroffen hätte, und das geht schnell bei einer Kurzwaffe, hätte der Mopedfahrer den Schuss im Balg gehabt, den hätte ihm kein Richter dieser Welt mehr nehmen können und eine solche Verletzung ist MIR sehr wenig wert auf der Welt - Mopedfahren am wenigsten.

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      • #18
        Darf man denn als Jäger/Jagdberechtigter einfach so mit einer Kurzwaffe im Wald rumlaufen? Jagdgewehr ist klar, darf er - aber ich dachte mit Kurzwaffren darf nur Polizei, etc. rumlaufen?

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        • #19
          Das Gesetz sagt, das man im Rahmen der Jagdausübung eine geladene Kurzwaffe mit sich führen darf. Die Jagdausübung beginnt faktisch mit dem Aufenthalt im Revier.

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          • #20
            Ah - okay, danke. Schon wieder dazu gelernt...

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            • #21
              Ein Jäger darf im Revier seine Waffen geladen führen. Egal ob kurz oder langwaffe. Wenn ein wilder keiler auf dich zukommt, weißt Du auch warum. Genaueres oder detaillierter kann es dir bestimmt der Forums-Jäger erklären

              getapert auf streichelglas

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              • #22
                Viel gefährlicher sind die Jungs die dem Jäger am Auto auflauern um ihm die sichtbaren Waffen abzunehmen....... es gab da mal einige Jahre da wurde von der Polizei für diese Fälle geschult.

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                • #23
                  Naja,

                  wenn er beim ersten Kontakt mit dem Fahrer, nach Hause geht, seinen Sohn und die Knarre holt, dann auch noch schießt weil es eskaliert..
                  Ist das eher Selbstjustiz als " nicht das letzte Mittel ausgeschöpft."
                  Notwehr wäre bei der 1. Situation entstanden, das ist eher " Notwehrexcess", weil eigentlich hätte er die Polizei rufen müssen, um das unerlaubte fahren zu unterbinden.

                  Fahren im Wald, Ordnungswiedrigkeit.
                  Fahrer stellen und den Weg blockieren- Straftat der Nötigung und Amtsanmaßung
                  Schießen auf den Fahrer- versuchte schwere Körperverletzung- Straftat.

                  Straftat bricht Ordnungswiedrigkeit-- mit nem guten Anwalt könnte de "Endurofahrer" das so regeln, dass dem Hilfssheriff mal die Ohren so langgezogen werden, damit er weiß was er als Jäger eigentlich darf und was nicht.
                  Es gibt Leute,die mit einen geistigen Horizont gesegnet sind, der so beschränkt ist, das sie das Standpunkt nennen.

                  Ich lästere nicht ! Ich beobachte, analysiere und bewerte !!

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                  • #24
                    da kann man eigentlich nur eines draus lernen:
                    Wer unbedingt illegal unterwegs sein muss, sollte sich nicht erwischen lassen. Wird man erwischt, bleibt man freundlich und verlässt schnellstmöglich das Revier.
                    Egal wer hier was und wen provoziert hat, das hätte Bös ins Auge gehen können und wird, wenn man den Fahrer finden sollte, eh nur vor einem Gericht geklärt werden können.

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                    • #25
                      Wie krank in der birne muss man sein mit einer geladenen waffe auf einen menschen zu zielen. Illegal im wald hin oder her das ist für mich überhaupt keine Rechtfertigung!

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                      • #26
                        Auf Anhieb würde ich sagen, die hätten den definitiv mitnehmen müssen aber wer will schon gerne nen durchgeknallten Jäger entwaffnen müssen ?
                        :respect:

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                        • #27
                          Zitat von Könich Beitrag anzeigen
                          Schuss ins Hinterrad? Hört sich perfekt nach Notwehr an ;-)


                          Gruss
                          Wie lange hält eigentlich so ein Technomousse, wenn da ein ca. 9mm großes Loch drin ist?
                          Des weiteren würde mich interessieren wie sich ein kleiner Fremdkörper in der Felge in punkto verschleiß dort verhält.
                          Vielleicht hat ja Jemand Erfahrungen................

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                          • #28
                            Pro Treffer ca. 0.01 Bar weniger

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                            • #29
                              Man erkannte ihn am Loch in der Felge
                              „Das Grinsen kommt beim fahren" :))

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                              • #30
                                Jedenfalls hält das Mousse mit Loch länger als der Endurist mit Loch. 🙈

                                getapert per Wischphone
                                Um zu zeigen das man es kann, reicht auch eine Runde :weg:
                                Lasst mich einfach sitzen, irgendwann hör ich von alleine auf zu heulen.:luder:

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