Ajp pr5 250 enduro

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  • TheBlackOne
    antwortet
    Zitat von gasgasjoe Beitrag anzeigen
    KTM AJP PR5 250 Extrem Enduro Freeride (Motorrad, Enduro/Reiseenduro, Neufahrzeug)
    Preis:
    6.890 EUR MwSt. ausweisbar

    die kostet ja mehr als eine neue KTM Freeride
    mit der müssten man die ja vergleichen.
    Die Anzeige kannst du in die Tonne kloppen.
    a) Wer da "KTM" und "Freeride" dazu schreibt damit man ein paar mehr Treffer hat, finde ich fuer einen Händler albern.
    b) Das ist eine PR5 Enduro Extrem. Es gibt keine "Enduro Extrem Freeride".
    c) Das Ding hat eine Marzocchi-Gabel und keine Sachs, wie es in der Beschreibung steht. Daran alleine kannst du sehen wie sorgfältig (nicht) diese Anzeige gemacht ist.
    d) Dieses Modell dann doch lieber mit einer "normalen" Sportenduro vergleichen, nicht mit der KTM Freeride. Auf der co.uk Seite von AJP gibts ein "Trail" Modell und eben die PR3 Ultrapassar.

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  • hoerb02
    antwortet
    Zitat von gasgasjoe Beitrag anzeigen
    KTM AJP PR5 250 Extrem Enduro Freeride (Motorrad, Enduro/Reiseenduro, Neufahrzeug)
    Preis:
    6.890 EUR MwSt. ausweisbar

    die kostet ja mehr als eine neue KTM Freeride
    mit der müssten man die ja vergleichen.
    Die "Extreme" ist ja auch umfangreicher ausgestattet- die "Normal"-Version für den Enduro-"Normalverbraucher" ist über einen 1000er günstiger. Da wäre ein Vergleich angebrachter. Letztendlich ist ein direkter Vergleich aber nicht ganz glücklich, da die Konzepte der Freeride bzw. AJP doch etwas voneinander abweichen.

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  • gasgasjoe
    antwortet
    Preis

    KTM AJP PR5 250 Extrem Enduro Freeride (Motorrad, Enduro/Reiseenduro, Neufahrzeug)
    Preis:
    6.890 EUR MwSt. ausweisbar

    die kostet ja mehr als eine neue KTM Freeride
    mit der müssten man die ja vergleichen.

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  • ghost
    antwortet
    Klar können wir, es ging ja nur da drum das nicht jemand meint mit dem offenen Moped Legal unterwegs zu sein und dann aus allen Wolken fällt wenn er warum auch immer mal erwischt wird.
    Danke auch das du das mit der Versicherung richtig beschrieben hast.
    Und nun weiter mit der AJP

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  • Ampertiger
    antwortet
    mal kurz zur Klärung:

    1. ist Erlöschen der BE (so es denn eine ist) eine Ordnungswidrigkeit
    Es kostet für den Fahrer eines solchen Fzg 90€ Bußgeld und 3 Punkte in Flensburg. Damit ist der Käse gegessen (evtl. kann man als Halter 135€ und 4 Punkte kassieren)

    2. ist es auch kein "Versicherungsbetrug"-mißbrauch gem §265 STGB
    Es wird wohl darauf rauslaufen, dass einen die Versicherung kündigt, weil man gegen deren Regeln verstoßen hat. Wenn es die Versicherung überhaupt erfährt.

    3. wird die Polizei im Regelfall garnichts sicherstellen, wenn man sich im Falle einer Kontrolle nicht wie ein Vollidiot verhält. Eine Fzg Sicherstellung dürfte mit Sicherheit an der Verhältnismäßigkeit scheitern (das hat sogar die Polizei in Bayern lernen müssen).
    I.d.R. wird es eine Owi-Anzeige geben und einen Termin, an dem das Fzg in ordnungsgemäßem Zustand bei der Polizei/TÜV vorzuführen ist.

    und das Leben geht weiter....

    können wir jetzt wieder über Motorräder reden? :bravo:

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  • hoerb02
    antwortet
    Zitat von ghost Beitrag anzeigen
    Du kannst dich von mir aus stützen auf was du willst, ändert aber nichts an der Rechtslage. So ein TÜV Onkel Weiß auch nicht alles, wobei das sollte er schon wissen normalerweise.
    Wie gesagt, am Ende ist der Fahrer dran und wenn Fahrer und Halter nicht eine Person sind und der Halter das wissentlich zugelassen hat sind auch beide Dran.
    Es gibt halt Hersteller die Mopeds ausliefern die so nicht den Gutachten entsprechen und somit ohne BE unterwegs sind.
    Wie gesagt, vor ein paar Jahren hat KTM das bei den SD Mopeds auch noch gemacht, irgendwann dann nicht mehr.
    Ist aber egal, weil du am ende der dumme bist.
    Is ja nun mal gut - letztendlich hat die ganze Diskussion ja sowieso nix gebracht. Denn gefahren wird mit offenen Sportenduros ja trotzdem und da ändern auch seitenlange Rechtslagenerörterungen nix dran. Mich wundert es bei den ganzen Ausführungen schon fast, dass keiner bei war und vom Endurofahren allgemein abgeraten hat.
    Auf jeden Fall ging es in dem Beitrag thematisch ursprünglich um die AJP- und mit der bin ich nach 1000km immer noch sehr zufrieden- ob illegal oder nicht .

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  • ghost
    antwortet
    Du kannst dich von mir aus stützen auf was du willst, ändert aber nichts an der Rechtslage. So ein TÜV Onkel Weiß auch nicht alles, wobei das sollte er schon wissen normalerweise.
    Wie gesagt, am Ende ist der Fahrer dran und wenn Fahrer und Halter nicht eine Person sind und der Halter das wissentlich zugelassen hat sind auch beide Dran.
    Es gibt halt Hersteller die Mopeds ausliefern die so nicht den Gutachten entsprechen und somit ohne BE unterwegs sind.
    Wie gesagt, vor ein paar Jahren hat KTM das bei den SD Mopeds auch noch gemacht, irgendwann dann nicht mehr.
    Ist aber egal, weil du am ende der dumme bist.

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  • hoerb02
    antwortet
    Zitat von ghost Beitrag anzeigen
    Ach wenn du als Halter und oder Fahrer normalerweise nicht in der Lage bist zu überprüfen ob das Fahrzeug legal ist oder nicht, so bist du doch dafür verantwortlich. Also bekommst du die Strafe für das illegale Fahrzeug, ganz egal wer was verändert hat oder ob überhaupt. Für die Leistung gibt es eine Toleranz von 5% nach oben oder unten, alles was über den Bereich hinaus geht ist Illegal.
    Anderes Beispiel, du kaufst dir einen Zubehör Auspuff mit Zulassung und baust den auch so an wie er kommt. Am nächsten Tag kommst du damit in die Kontrolle, das ding ist da zu laut und das Moped wird sichergestellt und genau überprüft und auch da ist es zu laut. Wer meinst du zahlt die Gutachten und Strafen, ja genau du, niemand anderes.

    Mit deiner Argumentation wäre ja damals mein EXC 525 als Six Day legal Offen gewesen obwohl nur die paar üblichen KW in den Papieren standen, Blinker hätte ich dann auch nicht gebraucht. Denn das ding kam komplett offen ab Werk und Blinker gab es auch keine an dem Moped, die hatte noch nicht mal ein Lenkschloss. Also obwohl so vom Werk ausgeliefert war das Moped komplett illegal. Zu der Zeit hat die SD halt nicht jeder bekommen und das Werk hat damals noch so was ausgeliefert. War danach dann irgendwann vorbei, wer weiß ob da nicht mal jemand auch meinte wenn es vom Werk kommt ist es Legal auch wenn es nicht legal Ausgeliefert wird.
    Wenn in der Bedienungsanleitung dann sogar noch eine Drossel erwähnt wird, dann ist doch klar das die fehlt und das Teil ohne illegal ist.
    Wie gesagt, bestraft wird der Halter und/ oder Fahrer, niemand anderes.
    Zurückgeschossen wird schnell- manchmal hilft jedoch erst LESEN! Die Argumente habe ich mir nicht "locker flockig" ausgedacht, sondern stützen sich auf Aussagen vom TÜV.
    Aber man kann dem Ganzen ja noch etwas Gutes abgewinnen- dafür, dass die AJP dann auch nur illegal bewegt werden darf, kostet die wenigsten "nur" ca. 5T Euro neu .

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  • ghost
    antwortet
    Ach wenn du als Halter und oder Fahrer normalerweise nicht in der Lage bist zu überprüfen ob das Fahrzeug legal ist oder nicht, so bist du doch dafür verantwortlich. Also bekommst du die Strafe für das illegale Fahrzeug, ganz egal wer was verändert hat oder ob überhaupt. Für die Leistung gibt es eine Toleranz von 5% nach oben oder unten, alles was über den Bereich hinaus geht ist Illegal.
    Anderes Beispiel, du kaufst dir einen Zubehör Auspuff mit Zulassung und baust den auch so an wie er kommt. Am nächsten Tag kommst du damit in die Kontrolle, das ding ist da zu laut und das Moped wird sichergestellt und genau überprüft und auch da ist es zu laut. Wer meinst du zahlt die Gutachten und Strafen, ja genau du, niemand anderes.

    Mit deiner Argumentation wäre ja damals mein EXC 525 als Six Day legal Offen gewesen obwohl nur die paar üblichen KW in den Papieren standen, Blinker hätte ich dann auch nicht gebraucht. Denn das ding kam komplett offen ab Werk und Blinker gab es auch keine an dem Moped, die hatte noch nicht mal ein Lenkschloss. Also obwohl so vom Werk ausgeliefert war das Moped komplett illegal. Zu der Zeit hat die SD halt nicht jeder bekommen und das Werk hat damals noch so was ausgeliefert. War danach dann irgendwann vorbei, wer weiß ob da nicht mal jemand auch meinte wenn es vom Werk kommt ist es Legal auch wenn es nicht legal Ausgeliefert wird.
    Wenn in der Bedienungsanleitung dann sogar noch eine Drossel erwähnt wird, dann ist doch klar das die fehlt und das Teil ohne illegal ist.
    Wie gesagt, bestraft wird der Halter und/ oder Fahrer, niemand anderes.

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  • hoerb02
    antwortet
    Zitat von Slow-rider Beitrag anzeigen
    Hoerb, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe !!! In der 28PS Version gilt die Betriebserlaubnis nicht mehr, zuviel PS, zu Schnell, keine Euro 3 mehr, und mit dem Comp. III auch noch ein Reifen ohne Strassenzulassung...
    Wenn du von der Polizei angehalten wirst können die dir den Hobel ganz einfach stillegen und Punkt.
    Fahren ohne Betriebserlaubnis, Versicherungsbetrug wegen der Angabe von zuwenig Leistung usw....
    AJP verkauft wie alle anderen auch die Mopeds als Sportgeräte, so läuft das auch bei WRC Autos, da die Veranstaltungen halt auch durch den öffentlichen Verkehrsraum gehen muss halt eine Zulassung her, egal wie.
    Oder bei Erlkönigen, ich hab schon Audi S6 Vorserienfahrzeuge bewegt bei denen war ein Dieselmotor in den Papieren eingetragen ! Also Hauptsache irgendwie zugelassen. So ist das nun mal mit Sportgeräten im öffentlichen Verkehrsraum
    Also fahren wir doch alle einfach weiter und haben viel Spass mit unseren 6 PS !
    Laut Michelin ist der Competition für die Straße zugelassen. Übrigens sind auch bei FIM-Enduroveranstaltungen normalerweise straßenzugelassene Reifen vorgeschrieben. Die anderen Punkte muss dann wohl jeder für sich selbst klären. Und genau wegen den von dir genannten Punkten bin ich zum TÜV und hatte das genauso hinterfragt- mit in vorangegangenen Beiträgen genannten Erkenntnissen. Sagen wir mal so- wenigstens müssen wir nicht "bewusst" nachhelfen, um zu den Mehr-PS zu kommen. Ich frage mich nur, wie die das dann bei der AJP-Supermotos geregelt wird, denn die werden ja ausschließlich auf der Straße bewegt.

    Grüße

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  • Slow-rider
    antwortet
    Hoerb, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe !!! In der 28PS Version gilt die Betriebserlaubnis nicht mehr, zuviel PS, zu Schnell, keine Euro 3 mehr, und mit dem Comp. III auch noch ein Reifen ohne Strassenzulassung...
    Wenn du von der Polizei angehalten wirst können die dir den Hobel ganz einfach stillegen und Punkt.
    Fahren ohne Betriebserlaubnis, Versicherungsbetrug wegen der Angabe von zuwenig Leistung usw....
    AJP verkauft wie alle anderen auch die Mopeds als Sportgeräte, so läuft das auch bei WRC Autos, da die Veranstaltungen halt auch durch den öffentlichen Verkehrsraum gehen muss halt eine Zulassung her, egal wie.
    Oder bei Erlkönigen, ich hab schon Audi S6 Vorserienfahrzeuge bewegt bei denen war ein Dieselmotor in den Papieren eingetragen ! Also Hauptsache irgendwie zugelassen. So ist das nun mal mit Sportgeräten im öffentlichen Verkehrsraum
    Also fahren wir doch alle einfach weiter und haben viel Spass mit unseren 6 PS !

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  • Ampertiger
    antwortet
    Zitat von Sprotte Beitrag anzeigen
    So zurück zum eigentlichen Thema, ist denn nun schon eine 240er in Deutschland aufgetaucht ?
    wenn du hier auf Seite 53 den Beitrag 529 liest, der Höge (Ösiland ist ja nicht weit) hat eine 240er und er schreibt sogar drüber...

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  • Sprotte
    antwortet
    Wenn du den kleinsten Endtopfeinsatz drin hast, ist das Moped zu 99% legal, wie die offizielle Motorabstimmung aussieht, weiss wohl nur AJP, bei der PR5 könnte das sogar über ein spezielles Mapping gehen ( wie Freeride 350 ), bei den anderen wird sicherlich was im Vergaserbereich ( Anschläge, Blenden oder andere Bedüsung ) anders sein.....

    Aber egal, schön das es Hersteller gibt die sich die Mühe machen solche Mopeds irgendwie zulassungsfähig zu machen, damit wir damit Spaß haben können !

    So zurück zum eigentlichen Thema, ist denn nun schon eine 240er in Deutschland aufgetaucht ?

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  • hoerb02
    antwortet
    Zitat von TheBlackOne Beitrag anzeigen
    Du magst das fuer sinnfrei halten. Ich halte es fuer problematisch, dass du hier mal eben locker flockig vertrittst, das sei legal. "Habe ich so gekauft" hat noch nie eine Betriebserlaubnis herbeigezaubert. Auch Sachverständige bzw. deren Aussagen sind nicht unfehlbar.

    Die PR3 Enduro, die ich in der Garage stehen habe, wurde auch mit Sportendtopf vom Werk ausgeliefert, den "normalen" besitzen wir gar nicht. Legal wird das deshalb dennoch nicht, falls das Geräuschlimit ueberschritten wird.

    Was DU machst ist ne andere Sache, das ist mir und warscheinlich vielen/den meisten hier vollkommen egal ;-)
    So, wenn ich schon der Depp bin, der böswillig-illegal eine AJP mit Pseudo-Zulassung betreibt, dann würde ich gerne mal Fakten von euch hören- wo steht bitte geschrieben, dass die AJP PR5 nicht den deutschen/europ. Zulassungsbestimmungen entspricht? Bislang habe ich nur Mutmaßungen und subjektive Meinungen gelesen.

    Achso, muss zugeben das ich doch etwas Wesentliches geändert habe: die Blinker habe ich entfernt...

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  • TheBlackOne
    antwortet
    Du magst das fuer sinnfrei halten. Ich halte es fuer problematisch, dass du hier mal eben locker flockig vertrittst, das sei legal. "Habe ich so gekauft" hat noch nie eine Betriebserlaubnis herbeigezaubert. Auch Sachverständige bzw. deren Aussagen sind nicht unfehlbar.

    Die PR3 Enduro, die ich in der Garage stehen habe, wurde auch mit Sportendtopf vom Werk ausgeliefert, den "normalen" besitzen wir gar nicht. Legal wird das deshalb dennoch nicht, falls das Geräuschlimit ueberschritten wird.

    Was DU machst ist ne andere Sache, das ist mir und warscheinlich vielen/den meisten hier vollkommen egal ;-)
    Zuletzt geändert von TheBlackOne; 07.01.2014, 15:03.

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