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  • Zitat von GASGAS03 Beitrag anzeigen
    Wenn das Bremslicht leuchtet wenn du die hintere Bremse betätigst reicht das. Es ist ausreichend, wenn eine der Betriebsbremsen auf das Bremslicht wirkt.
    echt ist das so:kratz:

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    • Zitat von gasgasjogi Beitrag anzeigen
      echt ist das so:kratz:
      Beim Auto funtzt das Bremslicht ja auch nicht mit der "Handbremse" :weg:
      possunt quia posse videntur

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      • Zitat von Eliot Beitrag anzeigen
        Beim Auto funtzt das Bremslicht ja auch nicht mit der "Handbremse" :weg:
        bei deiner Fahrweise sollte die aber auch einen Schalter haben

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        • Zitat von GASGAS03 Beitrag anzeigen
          Wenn das Bremslicht leuchtet wenn du die hintere Bremse betätigst reicht das. Es ist ausreichend, wenn eine der Betriebsbremsen auf das Bremslicht wirkt.

          Das sieht mein TÜV Fuzzy aber immer anders !!!!!!!!!!!!!!

          Der kontroliert das immer penibel.
          Special Force for no hand landing and Schiebeenduro:pfeifen::pfeifen::pfeifen::pfeifen:

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          • Zitat von PW50 Beitrag anzeigen
            Das sieht mein TÜV Fuzzy aber immer anders !!!!!!!!!!!!!!

            Der kontroliert das immer penibel.
            #

            Erziehung ist alles :D
            „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

            Zitat K.A.

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            • Zitat von gasgasjogi Beitrag anzeigen
              bei deiner Fahrweise sollte die aber auch einen Schalter haben
              :Laugh: sorry hatte das schon ganz vergessen:)) naechstesmal kriegst du die Pillen gegen Uebelkeit vor dem einsteigen :kiss:
              possunt quia posse videntur

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              • Zitat von Eliot Beitrag anzeigen
                :Laugh: sorry hatte das schon ganz vergessen:)) naechstesmal kriegst du die Pillen gegen Uebelkeit vor dem einsteigen :kiss:
                Übel wirs doch erst wenn man auf dem Dach liegt :Auge2:
                „Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“

                Zitat K.A.

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                • Also ich glaub auch das es zwei sein müssen.

                  Für die Yamaha WR gabs irgendeine unbedenklichkeitserklärung seitens Yamaha das ein Bremslichtschalter reicht. Aber sofern du sowas nicht für dein Bike vorliegen hast würd ich aufrüsten wenn du zum normalen TÜV willst. Aber beim GG Händler der TÜV macht ist das denk ich nicht relevant ;)

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                  • Zitat von Eliot Beitrag anzeigen
                    :Laugh: sorry hatte das schon ganz vergessen:)) naechstesmal kriegst du die Pillen gegen Uebelkeit vor dem einsteigen :kiss:
                    lag wohl auch am:holler: und dieser komische Virus von dir hat auch was dazu beigetragen, mir ist vorher noch nie schlecht geworden beim Autofahren
                    :))

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                    • Das sieht mein TÜV Fuzzy aber immer anders !!!!!!!!!!!!!!
                      Dann hat er leider nicht so den Plan.
                      Nachzulesen hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...9931123:DE:PDF
                      Unter 6.4. Bremsleuchten die Nr. 6.4.9. "Elektrische Schaltung:muß aufleuchten, wenn mindestens eine der
                      Betriebsbremsen betätigt wird"

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                      • Zitat von GASGAS03 Beitrag anzeigen
                        Dann hat er leider nicht so den Plan.
                        Nachzulesen hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...9931123:DE:PDF
                        Unter 6.4. Bremsleuchten die Nr. 6.4.9. "Elektrische Schaltung:muß aufleuchten, wenn mindestens eine der
                        Betriebsbremsen betätigt wird"
                        mit klugscheisserei erreicht man leider meistens nur das gegenteil beim tüv, keine plakette.

                        da hilft meistens einfach mal zu einem anderen prüfer oder werkstatt fahren und gut ist.

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                        • 6.4.9. "Elektrische Schaltung:muß aufleuchten, wenn mindestens eine der
                          Betriebsbremsen betätigt wird"
                          Und damit widersprichst du dir doch selbst!?
                          Der TüV Mann hat schon recht, was ist wenn er jetzt die "falsche" Bremse betätigt, dann leuchtet nichts...:kratz:
                          Die Praxis sieht zum Glück einiges lockerer aus!

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                          • Wenn ich hinten drauftrete ist das doch eine, oder nicht????

                            Aber natürlich kann das jeder machen wie er will, ich möchte da keinen verleiten den Besserwisser beim TÜV zu spielen.

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                            • Zitat von GASGAS03 Beitrag anzeigen
                              Dann hat er leider nicht so den Plan.
                              Nachzulesen hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...9931123:DE:PDF
                              Unter 6.4. Bremsleuchten die Nr. 6.4.9. "Elektrische Schaltung:muß aufleuchten, wenn mindestens eine der
                              Betriebsbremsen betätigt wird"
                              Das verstehst Du genau falsch. "Mindestens eine" heisst :
                              Sobald auch nur eine Bremse (und zwar egal welche) Bremse betätigt wird, muss es leuchten.
                              Wenn beide betätigt werden muss es sowieso leuchten, weil 2 ist ja auch mindestens 1.

                              Wenn z.B. vorne kein Bremslichtschalter dran ist und du betätigst nur die vordere, so ist doch "mindestens eine" Bremse betätigt. Richtig?
                              Dennoch leuchtet es nicht = durchgefallen.

                              Nun klar?

                              Grüße,
                              Erhard
                              Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten, weitergehen...

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